Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter

Das Thema Grundsteuer ist ja durch die Reform dieser im Moment sehr groß, insbesondere weil die Gemeinden sich nicht zu einer Aufkommensneutralen Gestaltung verpflichten wollen.

Nun habe ich mich aber gefragt, wem eine Erhöhung der Grundsteuerlast am meisten schadet, und das sind nun mal die Mieter, auf welche die Grundsteuer komplett umgelegt werden kann. Daher frage ich mich: Ist das gerecht? Wieso soll der Mieter die Steuern auf den Grundbesitz bezahlen?

Die Grundsteuerlast soll ja durch die Reform gar nicht erhöht werden, daher: Unter’m Strich soll das Grundsteueraufkommen gleich bleiben, nur eben fairer verteilt (also nicht mehr auf Grundlage von Werten von Bodenrichtwerten aus 1935 bzw. 1964)

Die Frage ist hier, wer durch die Neuberechnung der Grundsteuer profitiert und wer nicht.
Tatsächlich wird es so aussehen, dass die Grundsteuer in den Städten eher steigen wird, während sie auf dem Land eher sinken wird. Das bedeutet: Dort, wo Wohneigentümer leben (vor allem auf dem Land) wird es tendenziell zu einer Entlastung kommen, dort, wo Mieter leben (vor allem in den Städten) wird es zu einer Mehrbelastung kommen.

Grundsätzlich sehe ich hier auch die Problematik, dass dadurch gerade dort, wo Wohnungen knapp sind, in der Regel auch hohe Grundsteuer anfallen wird, sodass die Mieten dort noch mehr in die Höhe schnellen werden. So gesehen verstärkt die Grundsteuerreform eine ohnehin schon bestehende Problematik.

Der Vermieter darf grundsätzlich Kosten im Hinblick auf seine vermietete Immobilie an seine Mieter weitergeben, bei üblichen laufenden Kosten in der Regel über die Nebenkostenabrechnung, alle anderen Kosten (eigene Verwaltung, Darlehenskosten, Instandhaltungs- und Modernisierungskosten) werden in der Regel über die Miete abgedeckt.

Jetzt kann man natürlich verlangen, dass der Vermieter die Grundsteuer nicht über die Nebenkostenabrechnung umlegen dürfe - das wird aber nur dazu führen, dass die Mieten sich entsprechend erhöhen. Denn der Vermieter wird natürlich auch nach der Grundsteuerreform noch die gleichen Rendite mit seiner Vermietung erzielen wollen.

Gerechtigkeit ist da immer eine schwierige Frage - im Rahmen des Kapitalismus ist es natürlich „gerecht“, dass derjenige, der Geld in eine Immobilie investiert, auch eine gewisse Rendite erwarten darf. Ob man dieses System, also den Kapitalismus, generell gerecht findet (oder noch stärkere Einschränkungen im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft fordert), ist natürlich eine ganz andere Frage. Also die Möglichkeit des Vermieters, die Grundsteuer auf die Mieter umlegen zu können, ist im Hinblick auf die allgemeine Gerechtigkeit des gegenwärtigen wirtschaftlichen Systems eher eine sehr, sehr untergeordnete Problematik :wink: