Hallo liebes Lageteam,
Ich beschäftigt eine ähnliche Frage wie in diesem Post auch angesprochen: Ziviler Ungehorsam und Rolle der Polizei: Ende Gelände
Bei der Massenaktion von Ende Gelände am vergangenen Wochenende kam es vielfach dazu, dass Polizeikräfte Aktivisti an Bahnhöfen festgehalten haben, Züge angehalten haben oder haben ausfallen lassen. Somit wurden viele der Gruppen von Aktivisti schon am Anfang ihrer Reise daran gehindert zu ihren Zielen zu kommen. Das in dem obigen Thema verlinkte Video zeigt sogar, wie die Polizei Menschen mit Gewalt aus den Zügen zerrt. Das führte natürlich zu sehr viel Wut auf der Seite der Aktivisti und auch dem Gefühl unfair behandelt zu werden. Dass das Ziel das Blockieren von Kohleinfrastruktur sein würde, war zwar von Ende Gelände angekündigt, aber rechtfertigt das die Maßnahmen der Polizei gegen die eine jeweilige Gruppe von vielen, deren Ziel der Polizei unbekannt ist?
In den Zügen wurden dann Durchsagen gemacht, wie „Die Halte ‚…‘, ‚…‘ und ‚…‘ fallen heute leider wegen ‚Überfüllung der Züge‘ aus“ oder „Der hintere Zugteil fährt heute leider aufgrund der aktuellen Lage nicht mehr weiter“. Auch für die anderen Passagiere natürlich sehr lästig. Deren Unmut richtet sich dann aber oft gegen die Aktivisti und nicht die Polizei, die die Anordnungen gibt.
Könntet ihr in der Lage einmal darauf eingehen, ob die Polizei in dieser Form politische motivierte Menschengruppen daran hindern darf, sich frei zu bewegen und ihre Meinung zu äußern, obwohl noch überhaupt kein ziviler Ungehorsam ausgeübt wird.
Zu dem Zeitpunkt als die Züge aufgehalten wurden, wurde ja in keinster Weise geltendes Recht gebrochen.
https://www.ende-gelaende.org/news/presseaussendung-vom-28-september-2020/
https://www1.wdr.de/nachrichten/protestwochenende-rheinisches-revier100.html
Vielen Dank!