Ulm 5 und Paragraph 129

In Ulm beginnt der Prozess an fünf Aktivist*innen, denen vorgeworfen wird, am 8. September 2025 mit Farbbeuteln und Rauchbomben in den Elbit-Standort in Ulm eingedrungen zu sein und dort Sachschaden verursacht zu haben. Die Angeklagten hatten sich am Tatort im September 2025 widerstandslos, unvermummt und unbewaffnet festnehmen lassen. Sie alle leben in Berlin, viele kommen aus der queeren Szene – und alle sitzen nun seit der Tatnacht, also seit über sieben Monaten, in Untersuchungshaft. In ihrer Stellungnahme betonen die insgesamt sieben Anwält*innen, die Motivation ihrer Mandantinnen sei es gewesen, größeres Unrecht zu verhindern. Die Elbit Systems Deutschland GmbH und Co. KG sei eine 100-prozentige Tochter der israelischen Elbit Systems Ltd. Diese profitiere erheblich vom Krieg in Gaza und liefere viele der dort eingesetzten Drohnen. Auch die deutsche Tochtergesellschaft müsse sich ihrer Mitverantwortung für Kriegsverbrechen in Gaza stellen.

Die lange Untersuchungshaft und einige der strengen Maßnahmen gegen die angeklagten basieren auf dem Paragrafen 129. Ich frage mich, ob dieser Paragraf in diesem Fall missbraucht wurde und würde mich sehr über eine juristische Einordnung freuen, die sich der Frage stellt, inwieweit dieser Paragraf genutzt werden kann um politische oppositionen zu unterdrücken. In welchen Fällen ist dieser Paragraf wichtig für eine wehrhafte Demokratie und wie können wir missbrauch verhindern.

Ulm 5 wird mit der Aktivist*innen Gruppe “Palestine Action” (GB) in Verbindung gebracht, der High Court hält die Einstufung als Terrororganisation für unverhältnismäßig. Die Richter am High Court sahen darin eine erhebliche Beeinträchtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit. Dennoch bleibt das Verbot von „Palestine Action“ vorerst in Kraft.

Anbei einige quellen, von denen ich die Informationen erhalten habe:

https://www.instagram.com/p/DVvj52qDAco/

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Bitte den Paragraphen ein bisschen erläutern.

Die Terror-Einstufung dürfte für Ulm egal sein, da lauten die Vorwürfe Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Prozessbeginn nach Sachbeschädigung bei israelischer Rüstungsfirma | tagesschau.de

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Zum besseren Verständnis:

Der Kollege hier spricht vermutlich vom Paragraf 129 StGB.

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Ich würde mich auch über einen Beitrag über das Thema freuen. Mein Gefühl ist auch, dass dieser Paragraph hier missbraucht wird für eine Art Abschreckung im Stil eines autoritären Staates . Die lange Untersuchungshaft, die Haftbedingungen erscheinen mir völlig unproportional zur Straftat. Auch die Art und Weise wie der Prozess angelaufen ist (Mandanten getrennt von Verteidigung etc, Mikros der Verteidigung nicht angeschaltet etc) weisen auf keinen fairen Gerichtsprozess hin.

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Ergänzend die Frage, in wiefern der Vorwurf “Bildung einer kriminellen Vereinigung” zu rechtfertigen ist sowie die Frage auf welche Weisen der Vorwurf von Antisemitismus möglicherweise instrumentalisiert wird.

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aktuelle Pressemitteilung - Erschreckend, was da vor Gericht passiert

Das ist schon ein starkes Stück. Also dass in einem Gerichtssaal, in dem zahlreiche bewaffnete Sicherheitskräfte anwesend sind, stärkere Einschränkungen gemacht werden, als im Flugzeug (wo es die strikten Einschränkungen ja gerade deshalb gibt, weil dort keine Sicherheitskräfte vor Ort sind) ist schon absurd und wirkt so, als würde man hier andere Ziele verfolgen (z.B. eine zu genaue Dokumentation des Prozesses durch die Zuschauer zu verhindern).

Wenn das stimmt wäre auch das in der Tat ein maßgebliches Fehlverhalten der Richterin. Allerdings ist das ein großes „wenn“. Hier mahne ich nur zur Vorsicht, sich nicht zu sehr auf die Aussagen einer der Konfliktparteien zu verlassen.

Naja, hier habe ich Verständnis für die Richter. Die Stellungnahme der Verteidigung zeigt schon, dass auch gezielt versucht wird, die Vorsitzende zu unterminieren. Es ist tatsächlich der Job der Richterin, sich durchzusetzen - und ähnlich wie ein Schiedrichter auf dem Fußballplatz ist auch die Richterin im Gerichtssaal erstmal „der Chef im Ring“, deren Anordnungen zu befolgen sind (… natürlich kann man sich im Nachhinein darüber beschwerden…)

Dass die Richterin auf einen Versuch, ihre Autorität anzugreifen, daher mit einem „Doch! Ich bin hier der Chef“ reagiert kann ich ihr nicht verübeln - und ich muss ehrlich sagen, dass ich da als Schöffe an einer großen Jugendstrafkammer am Landgericht schon Vorsitzende Richter erlebt habe, die ähnliches gesagt haben, wenn ihre Autorität angegriffen wurde.

Was hier an Kritik sicherlich verbleibt ist, dass die Vorsitzende möglicherweise etwas „aggressiver“ agiert, als die Verteidigung sich das wünschen würde. Das ist aber bei so einem Prozess in dieser allgemeinen Stimmung, vor allem in Stammheim, glaube ich zu entschuldigen.

Insgesamt ist das ein so ein Fall, wo es wirklich schwer fällt, von Außen zu beurteilen, ob das, was dort im Gerichtssaal passiert, in Ordnung ist oder nicht. Klar ist jedenfalls, dass die Verteidigung die Vorwürfe hier maximal-möglich formuliert, also alles andere als eine „neutrale“ Berichterstattung vorliegt. Daher sollten wir nicht jedes Wort der Verteidigung auf die Goldwaage legen, da ist schon viel Prozesstaktik bei.

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Warum wird ein solcher Beitrag von den Moderatoren freigeschaltet?

Hier wird die folgende Website geteilt:

Womöglich ist der Post nur ein Bestreben, einer extremistischen Bestrebung Vorschub zu gewähren:

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Ich habe es freigegeben - und dazu stehe ich auch.

Der geteilte Link ist die Stellungnahme der Verteidiger der Beschuldigten. Diese habe ich auch explizit nochmal - durchaus auch kritisch - eingeordnet. „Ulm 5“ ist mWn keine vom Innenministerium verbotene „kriminelle Vereinigung“, schon deshalb, weil es nur um diese fünf spezifischen Personen geht, die bereits in Haft sind. Es geht im Prozess gerade darum, festzustellen, ob es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt - und selbst die Anklage geht nicht so weit, sie als terroristische Vereinigung zu verfolgen. Und das kann, darf, soll und muss in einem Rechtsstaat auch durch die Medien öffentlich beobachtet werden, und dazu gehört auch so ein Forum wie dieses hier.

Angeklagt sind sie im Hinblick auf die Verwendung von Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung einzig, weil sie „From the River to the Sea“ genutzt haben. Ob dies ein Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung ist kann wohl zumindest als Umstritten bezeichnet werden. Die Gruppe hat jedenfalls nur - wenn auch hohen - Sachschaden verursacht und sich dann auch ohne Gewalt vor Ort festnehmen lassen. Das mag man alles ganz schlimm finden (ich finde die Aktion auch zumindest problematisch…), aber wir sind hier keinesfalls in einem Bereich, in dem man sagen müsste, dass man darüber auf gar keinen Fall berichten darf und Sympathisanten auf gar keinen Fall zu Wort kommen lassen darf.

Natürlich ist @lion_bam vermutlich ein Sympathisant der Gruppe. Diese Gruppe mag auch durchaus mit Recht als Extremistisch bezeichnet werden. Deshalb bist du gerne willkommen, auf der Basis von Tatsachen die Vorgänge um „Ulm 5“ und den Gerichtsprozess in Stammheim einzuordnen, ebenso wie die Sympathisanten dieser Gruppe durchaus das Recht haben, ihrerseits eine Einordnung vorzunehmen.

Was wir hier sicherlich nicht tun werden, ist in „vorauseilendem Gehorsam“ eine Berichterstattung über einen gesellschaftspolitisch relevanten Prozess zu unterlassen oder einseitig zu färben, indem wir die Verteidiger der Betroffenen nicht zu Wort kommen lassen.

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Dass es nicht um eine bereits verbotene kriminelle Vereinigung geht und dass die Werbung für eine terroristische Vereinigung juristisch strittig ist, ist m. E. sekundär. Untrittig dürfte ja sein, dass es sowohl in dem Beitrag als auch auf der verlinken Website darum geht, Unterstützung für politisch motivierte Straftäter zu mobilisieren, die sich selbst als zu Unrecht verfolgte Widerstandskämpfer inszenieren. Das ist etwas gänzlich anderes als „Berichterstattung über einen gesellschaftlich relevanten Prozess“ und berechtigt allein schon die Frage von @Nyarlathotep.

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@Flixbus Ich hatte die Pressemitteilung des Verteidigerteams gepostet.
Aus meiner Sicht fasst das erst ein Mal die Sichtweise der Verteidigung zusammen, die nichts anderes macht, als den Job einer Verteidigung. Dazu gehört es eben auch dazu, zu rügen, wenn die Gefahr besteht, dass Öffentlichkeit nicht gegeben sei, wie beispielsweise ,„dass es insbesondere am 22.05. zu entwürdigenden Kontrollen gekommen ist. Es wird davon berichtet, dass Zuschauer:innen ohne Vorwarnung auf den Brüsten unter dem BH und im Intimbereich so ruppig kontrolliert wurden, dass sie davon Schmerzen hatten. Das Gericht hat diese Kontrollen zu verantworten, da es von vornherein eine Atmosphäre geschaffen hat, die ein gefährliches Bild von den Angeklagten aber auch den Zuschauerinnen gezeichnet hat und gegen übergriffige Kontrollen nicht eingeschritten ist.“ ( Landgericht Stuttgart behauptet falsche Tatsachen +++ Verteidigung kritisiert brutale Einschränkung der Öffentlichkeit +++ Gericht muss sich mit der Situation in Gaza auseinandersetzen +++ Richterin Kathrin Lauchstädt sieht sich als Feldwebel | Ulm5 ).

Die gesellschaftlich Relevanz begründet sich zu einem darin, dass die Gesellschaft ein Interesse an Umsetzung von rechtlichen Standards in Gerichtsverfahren hat. Unser Grundgesetz ist als explizites Abwehrrecht gegenüber dem Staat konzipiert. Werden Standards und Prinzipien im Einzelfall geschliffen, weil es ins staatliche (und politisch herrschende) Kalkül besser passen könnte, wird unserem Rechtssystem einen Bärendienst erwiesen. In Sachsen-Anhalt könnte sich eine absolute Mehrheit für die AFD abzeichnen, sodass auch das Justizministerium durch die AfD besetzt werden könnte. In der AfD wird man auch solche Prozesse wie diesen genau beobachten, um zu lernen, wie man gegen eine politisch unliebsame Zivilgesellschaft so rechtssicher wie möglich vorgehen kann.

Zum anderem stellen sich innerhalb des Prozesses eben die Frage, inwieweit die Sachbeschädigung bei Elbit durch einen rechtfertigenden Notstand bzw. rechtfertigender Nothilfe, wie es die Sichtweise der Verteidigung ist, zu einem Freispruch führen kann oder nicht oder wie es die Staatsanwaltschaft einordnet (siehe Wikipedia):

  • Sachbeschädigung in einem besonders schweren Fall

  • Hausfriedensbruch

  • Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) bezüglich der Struktur von Palestine Action Germany

  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (aufgrund des Verwendens der Parole „From the river to the sea“)[5]

Mir ist unabhängig von den Taten der Angeklagten wichtig, dass wir als Zivilgesellschaft und interessiere Öffentlichkeit immer dann genau hinschauen, wenn es zu gerichtlichen Präzedenzfällen kommt, weil das weitreichende Folgen haben kann - für uns alle.

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Du hast eine Seite verlinkt, die eindeutig dazu da ist, die Sichtweise der Angeklagten inklusive der politischen Motivation für ihre Straftaten zu stärken und in ihrem Sinne zu mobilisieren. Dass mutmaßlich lasse ich mal weg, weil die Angeklagten meines Wissens die Tat selbst gar nicht bestreiten.
Hättest du lediglich zweifelhafte bzw. kritikwürdige Praktiken bei Gerichtsverfahren oder Untersuchungshaft kritisiert, wäre da nichts zu beanstanden gewesen.

Ich würde eher sagen: Die Frage ist, ob Staatswaltschaft und Gericht sich überhaupt auf die m. E. abenteuerliche Argumentation einlassen, dass man hier von einem „rechtfertigenden Notstand“ sprechen kann oder ob es nicht einfach ziemlich eindeutig um eine politisch motivierte Straftat geht, die als solche verfolgt wird.

S. o., dazu trägst du m. E. nicht gerade bei, wenn du das Framing der Taten sowie deren nachträgliche Glorifizierung durch die Angeklagten so unkritisch weiterverbreitest.

In der Vergangenheit wurde hier auch auf Seiten der „Letzten Generation“ verwiesen (und sogar deren führende Mitglieder mit einem Interview bedacht!). Dort haben Konservative die gleiche Argumentation gebracht, die du jetzt hier bringst, vor allem, als erste Staatsanwaltschaften Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet haben. Auch Unterstützerseiten von Maja T. oder Lina E. durften in der Vergangenheit zitiert werden, auch hier geht Konservativen natürlich die Hutschnur hoch.

Ich frage mich, ob du die Position, die du hier vertrittst, auch in Fällen vertreten würdest, in denen die angeklagten nicht im Nahost-Konflikt auf „der falschen Seite“ stehen. Der geneigte Leser kann sich diese Frage vermutlich selbst beantworten.

Das eine schließt das andere nicht aus. Im Gegenteil sogar. Und ich würde behaupten, dass alle Prozesse in Stuttgart-Stammheim schon per Definition gesellschaftlich relevant sind, auch vor dem historischen Hintergrund.

Auch hier wurde exakt das gleiche bei den Klimaklebern und den anderen destruktiven Formen des Widerstandes durch Letzte Generation, Extinction Rebellion und co. versucht. Und übrigens auch durch die Seenotrettung. In all diesen Fällen reagieren die Konservativen exakt so, wie du es hier tust. In all diesen Fällen wurde regelmäßig mit - teilweise mehr, teilweise weniger weit hergeholten - Notstandsargumenten gearbeitet. Sind sie nie mit durchgekommen, aber dass so argumentiert wird, ist nun wirklich nichts besonderes. Und selbstverständlich müssen die Gerichte sich damit beschäftigen, alles andere wäre ein sofortiger Berufungs-/ Revisionsgrund. Gerichte müssen sich noch mit viel absurderen Argumenten auseinandersetzen - das ist tatsächlich ihre Aufgabe.

Und im vorliegenden Fall ist das Argument sogar weniger weit hergeholt als bei der Klima-Debatte. In der Klima-Debatte ist bereits die Attribution das Problem, dass ein Festkleben an der Straße ernsthaft helfen kann, Klimatote durch den Klimawandel zu vermeiden, darf tatsächlich bestritten werden. Im vorliegenden Fall wurde ein israelischer Rüstungskonzern sabotiert, der nachweislich Güter herstellt, die u.a. im Gaza-Streifen im Krieg eingesetzt werden. Da liegt die Argumentation mit dieser Sabotage Menschenleben zu retten tatsächlich gar nicht so fern. Aber das sieht man natürlich gänzlich anders, wenn man den Nahost-Konflikt, wie du es tust, gänzlich anders bewertet… aber ich würde behaupten, dass dein eigener Bias dir hier die Sicht verstellt.

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Hallo Zusammen,

mit deutlicher Verspätung bin nun auch ich auf den Prozess gegen die „Ulm 5“ in Stammheim aufmerksam geworden. Unabhängig von der bisherigen Debatte hier im Chat möchte ich das Team der Lage der Nation herzlich bitten, die Tat der „Ulm 5“, deren Motivation und den aktuellen Strafprozess einmal näher zu beleuchten.

Wie andere hier im Chat sehe auch ich die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in diesem Prozess kritisch (insbesondere die lange U-Haft, die Platzierung der Angeklagten in einer Glasbox, die Haftbedingungen und den Umgang mit Prozesszuschauern). Ebenso werfen die Anklage nach § 129 StGB sowie die fehlende inhaltliche Auseinandersetzung mit der Genozid-Konvention seitens der Strafverfolger und der Richterin für mich Fragen auf, die mein Vertrauen in juristische Institutionen in Deutschland auf die Probe stellen.

Über eine gewohnt fundierte Analyse in der Lage würde ich mich sehr freuen. Es geht hierbei nicht nur um den Nahost-Konflikt, auch wenn dieser für die Motivation der Angeklagten natürlich eine große Rolle spielt und somit in einer Analyse thematisiert werden sollte, sondern ganz fundamental auch um unseren Rechtsstaat.

Herzliche Grüße!

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