In Ulm beginnt der Prozess an fünf Aktivist*innen, denen vorgeworfen wird, am 8. September 2025 mit Farbbeuteln und Rauchbomben in den Elbit-Standort in Ulm eingedrungen zu sein und dort Sachschaden verursacht zu haben. Die Angeklagten hatten sich am Tatort im September 2025 widerstandslos, unvermummt und unbewaffnet festnehmen lassen. Sie alle leben in Berlin, viele kommen aus der queeren Szene – und alle sitzen nun seit der Tatnacht, also seit über sieben Monaten, in Untersuchungshaft. In ihrer Stellungnahme betonen die insgesamt sieben Anwält*innen, die Motivation ihrer Mandantinnen sei es gewesen, größeres Unrecht zu verhindern. Die Elbit Systems Deutschland GmbH und Co. KG sei eine 100-prozentige Tochter der israelischen Elbit Systems Ltd. Diese profitiere erheblich vom Krieg in Gaza und liefere viele der dort eingesetzten Drohnen. Auch die deutsche Tochtergesellschaft müsse sich ihrer Mitverantwortung für Kriegsverbrechen in Gaza stellen.
Die lange Untersuchungshaft und einige der strengen Maßnahmen gegen die angeklagten basieren auf dem Paragrafen 129. Ich frage mich, ob dieser Paragraf in diesem Fall missbraucht wurde und würde mich sehr über eine juristische Einordnung freuen, die sich der Frage stellt, inwieweit dieser Paragraf genutzt werden kann um politische oppositionen zu unterdrücken. In welchen Fällen ist dieser Paragraf wichtig für eine wehrhafte Demokratie und wie können wir missbrauch verhindern.
Ulm 5 wird mit der Aktivist*innen Gruppe “Palestine Action” (GB) in Verbindung gebracht, der High Court hält die Einstufung als Terrororganisation für unverhältnismäßig. Die Richter am High Court sahen darin eine erhebliche Beeinträchtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit. Dennoch bleibt das Verbot von „Palestine Action“ vorerst in Kraft.
Anbei einige quellen, von denen ich die Informationen erhalten habe: