Das wäre mir eigentlich schnuppe. Ich halte Wahlkreise und Direktkandidaten sowieso für ein völlig überflüssiges Relikt aus der Zeit, wo ein Ferngespräch nach Bonn, um Kontakt zu einem Abgeordneten aufzunehmen, ein halbes Monatsgehalt gekostet hat, und eine entsprechende D-Zug-Fahrt einen ganzen Tag dauerte.
Die viel problematischere Folge meiner Ansicht nach wäre aber, dass nicht nur diese 45 Direktkandidaten und die CSU als Ganzes nicht in den Bundestag kämen, sondern dass die entsprechenden Sitze nach Proporz praktisch alle an die Landeslisten anderer Parteien anderer Bundesländer gingen. Bayern insgesamt wäre dann also im Verhältnis zur Bevölkerung nur mit etwas mehr als halb so vielen Abgeordneten vertreten wie alle anderen Bundesländer. Das halte ich verfassungsrechtlich tatsächlich für ein Problem.
Um die CSU wäre es dagegen nicht schade. Die waren immer absolut gegen eine Absenkung der 5%-Hürde, weil’s sie ja nicht betroffen hat, und jetzt jammern sie eben rum. Ich sehe aber eigentlich keinen Grund, warum eine Partei, deren Stimmen sich auf eine bestimmte Gegend konzentrieren, in den Bundestag dürfen soll, aber eine andere Partei mit exakt genauso vielen Stimmen gleichmäßig über das Land verteilt nicht. Das ist natürlich eine politische Entscheidung, derartigen Regionalismus zu unterstützen, aber unverzichtbar ist das ganz bestimmt nicht.
Ich denke aber eh, am Ende wird das Verfassungsgericht das neue Wahlrecht im Großen und Ganzen akzeptieren, aber für Fälle wie die CSU Sonderregeln verlangen, und dann werden sich alle auf eine Wiedereinführung der Grundmandatsklausel einigen, aber nicht mit 3, sondern mit 10 oder 20 Mandaten, damit die CSU safe ist, aber Parteien wie die Linke davon nicht mehr profitieren können.
Das Zustandekommen war eh eine Art Unfall, denke ich. Meiner Meinung nach hatte die Ampel die Grundmandatsklausel nur als Verhandlungsmaterial gestrichen, um dann mit der Union in einem Kompromiss die doch wieder aufzunehmen, aber im Gegenzug deren Zustimmung zu dem Gesetz zu bekommen und das dann am Ende im überparteilichen Einvernehmen verabschieden zu können. Die Union hat sich bloß nicht drauf eingelassen, weil ein Wahlrecht, dass sie nicht einseitig bevorteilt für sie inakzeptabel ist.