Transparenzregister und öffentlich einsehbares Grundbuch

Hallo zusammen,

in der letzten Folge wurde ja recht viel über die aktuellen Leaks betr. Briefkasten-/Offshore-Firmen gesprochen. In dem Kontext kam dann auch die Sprache auf das Transparenzregister und im weiteren Verlauf auch auf das Grundbuch.

Grundsätzlich halte ich es für eine äußerst gute Maßnahme, wenn insb. das Finanzamt, Steuerfahndung, etc. auf solche Register zugreifen können, um zu verifizieren, dass anfallende Steuern auch tatsächlich abgeführt werden. Und, sollten diese nicht abgeführt werden, soll auch bitte der „echte“ Besitzer ermittelt werden können. Immerhin bescheißt er die Gemeinschaft.

Was sich mir jedoch bisher nicht erschließt (vielleicht habe ich es auch falsch verstanden): Warum sollten die Register öffentlich (i. S. v. jedermann) einsehbar sein? Dafür fallen mir viele Gegenargumente, aber keine Pro-Argumente ein. An denen bin ich aber aufrichtigerweise sehr interessiert.

In meinem Umfeld gibt es Menschen, die beispielsweise Immobilien besitzen und gleichzeitig noch in einem Angestelltenverhältnis tätig sind. Hier ist es beispielsweise in einer Gehaltsverhandlung eher nachteilig, wenn die Firma erstmal eine Suchanfrage auf „Max Muster“ im Grundbuch startet und dann herausfindet, dass noch x Immobilien vorhanden sind, frei nach dem Motto: „Ach, wir müssen Ihnen ja gar nicht mehr Gehalt bezahlen, immerhin haben Sie ja noch fünf Häuser, die ggf. vermietet sein können.“ (so ähnlich tatsächlich schon einmal vorgekommen)

Weiterhin durchforsten diverse Menschen auf der Suche nach Immobilien jetzt schon die Todesanzeigen und belästigen andere Menschen mit unerwünschten Kaufangeboten für Häuser. Wenn man jetzt noch im Grundbuch frei nachschlagen kann, wem welches Haus gehört, kann das dazu führen, dass die Eigentümer von Immobilien in guter Lage sich nicht mehr vor Kaufgesuchen retten können, die sie eigentlich gar nicht wollen. Ganz zu schweigen von neugierigen Nachbarn, die „einfach mal wissen wollen“, was man so an Firmen oder Immobilien besitzt.

Kurzum: M. E. reicht es aus, wenn bestimmte Behörden, Notare oder dergleichen auf die Register zugreifen können (und ggf. auch müssen!), damit Steuerhinterziehung besser bekämpft werden kann. Es muss aber nicht jeder Bürger auf Transparenzregister oder Grundbuch frei zugreifen können. Es geht nämlich meine Nachbarn nichts an, welche Besitztümer ggf. noch vorhanden sind.

Viele Grüße und bis bald! Macht weiter mit der guten Arbeit, der Podcast ist immer eines meiner Wochen-Highlights. :slight_smile:

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Ein öffentlich einsehbaren Grundbuch kann eine unbezahlbare Quelle von Informationen für Journalisten sein. Gerade da Deutschland ein Paradies für Geldwäsche durch Immobilien zu sein scheint, empfinde ich das als extrem wichtig. Oder man erinnere sich an die wahrscheinlich schon wieder vergessene Geschichte um den Haus-/Villakauf von Jens Spahn.

Ganz grundsätzlich würde ich auch sagen, dass man sich auch andersrum überlegen kann, warum ein Eigentümer eigentlich ein Recht darauf hat unerkannt zu bleiben. Natürlich geht Belästigung gar nicht, aber da gibt’s ja auch Mittel dagegen, wenn es zu schlimm wird. Welcher Arbeitgeber würde denn das Grundbuch jedes Mal durchforsten (im Idealfall von ganz Deutschland), um das rauszufinden? Und dagegen könnte als spontanen Einfall man die Einsicht ein bisschen schwieriger machen, sodass es sich für Journalisten lohnt, aber niemand mit einem Bot alle Grundstücke Deutschlands durchforstet.

Ich würde die Gefahr von möglicher Belästigung oder hypothetischen Ungleichbehandlung wesentlich weniger gewichten als den Vorteil, den die Allgemeinheit durch diese Offenlegung hat. Hört sich für mich eher so an, als würde man seinen Reichtum verstecken wollen.
Und ganz polemisch: wenn ich schon kaum in die schönsten Seen springen kann, weil fast das gesamte Ufer Privatbesitz und Wochenendvilla-Grundstück ist, will ich wenigstens wissen können, wem die gehören. :stuck_out_tongue_winking_eye:

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An den Bedenken zum Datenschutz von @xenophil ist sicher was dran. Niemand hat Lust belästigt oder sogar schlimmer gestalked zu werden. Ich möchte aber noch einen anderen Punkt hervorheben, der auch zur Diskussion „Digitalisierung der Verwaltung“ gehört:

Warum sind die Registerauskünfte in Deutschland eigentlich gebührenpflichtig?

Das machte sicherlich mal Sinn als man noch Briefe hin und hergeschickt hat, damit die Kosten des manuellen Verfahrens (Grundbuch suchen, kopieren, kuvertierten, verschicken) abgedeckt sind, aber bei rein digitalen Abrufen ist es irgendwie irrsinnig.

Beispiel: Abruf Handelsregistersauszug kostet 4,50 EUR

Wer also in Deutschland wissen will, wem eigentlich ein Unternehmen gehört, der muss erstmal ein Benutzerkonto anlegen (man muss ja bezahlen und eine Rechnung bekommen können). Da aber Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptiert werden und einfach auf Rechnung kaufen zu viel Missbrauch bedeuten würde, muss man erstmal eine Freischaltung durchlaufen (Freischaltcode per Brief, Kram mit Fax/Brief zurück).

Nachdem man dann so zwei Wochen gewartet hat, bekommt man dann den Zugang und kann den Auszug anfordern. Am Ende des Monats kommt der nächste Brief mit der Rechnung. Es ist insgesamt soviel Post hin und her gegangen, dass man das Gefühl hat, man bezahlt hauptsächlich deshalb Geld, weil das Einsammeln des Geldes so teuer ist (+ Mahnverfahren, etc.).

Das Ganze wird dann erst Recht perfide, wenn natürlich auch für den Handelsregisterauszug einer Firma, die man selbst besitzt, von einem Geld verlangt wird, man aber einen aktuellen Handelsregisterauszug bei vielen Behörden/Ämtern vorlegen muss.

Wer es da mal eilig hat, der kann für 8-10 oder mehr EUR natürlich von Abzockerportalen sich einen Auszug besorgen und spart sich die Dauer des Registrierungsverfahrens.

Das Transparenzregister ist zumindest für Gewerbetreibenden mit einfachen UGs/GmbHs unverständlich und nur ärgerlich. Warum muss man die Daten, die sowieso schon im Handelsregister stehen (im Regelfall, dass einer natürlichen Person ein Unternehmen gehört) nochmal ins Transparenzregister eintragen? Hätte das nicht einfach kopiert werden können? Und warum soll ich dafür als Gewerbetreibender nochmal jährlich 4,80 EUR zahlen? Sicherlich, weil ich eine Rechnung und 2 Zahlungserinnerungen per Brief bekommen werde und es eine Hotline gibt, bei der man sich den Gebührenbescheid erklären lassen kann. #AngryEmoji

Aus meiner Sicht ist ganz klar, dass der Bundesanzeiger und das Registerportal der Länder und vergleichbare Verläge z.B. für Amtsblätter des Bundesländer vollständig kostenlos für die Öffentlichkeit sein müssten. Öffentliche und kostenlose APIs für den Zugriff auf den Datenbestand müssen bestehen und der Betrieb öffentlich finanziert und ausgeschrieben sein.

Allem zustimm.
Aber die Gebühr schützt auch den Unternehmer.
Mit einer api würden windige Geschäftemacher die Daten gesammelt abrufen und dann die Unternehmen mit Angeboten, Anrufen und gefälschten Rechnungen fluten.
So gibt es das zwar auch, aber bei weitem nicht in diesem Ausmaß.

Naja, aber die Daten werden ja Heute schon gesammelt.

Bei https://www.northdata.de/ fhab ich bisher jedes Unternehmen gefunden das mir eingefallen ist.
Selbst der Installateur aus meiner Straße der neulich Wasseruhren bei mir eingebaut hat ist da mit seiner aktuellen GuV drin (hat im Jahr 2019 30k Gewinn nach Steuern gemacht).

Wenn die Daten eh auf dem Markt sind, dann kann sie auch der Staat zur Verfügung stellen - oder man verbietet das zur Verfügung stellen.

Kannte ich nicht.
Aber so weit ich das sehe, sind die kostenlos einsehbaren Daten die, die man auch ohne Anmeldung beim Unternehmensregister des Bundesanzeigers einsehen kann, die Aufbereitung ist aber spitzenmäßig.