Philip wurde ja von einem Impfzentrum wegen ein paar Tagen unter den vollen fünf Monaten abgewiesen. Mir wäre das auch fast passiert, also habe ich mich an das (bayerische) Gesundheitsministerium gewandt mit der Beschwerde, eine solches amtliches Festharren an den fünf Monaten „in einer von Prognosespielräumen und Unsicherheiten geprägten Pandemie im Angesicht starker wissenschaftlicher Gegenstimmen in meinen Augen das schlechtest-denkbare Mittel sind“. Die Antwort des Ministeriums war die Folgende:
„In unseren Informationen an die Impfzentrum wurden diese darüber informiert, dass Auffrischungsimpfungen bereits nach 5 Monaten erfolgen können. Gleichzeitig wurde gebeten, Impfwillige möglichst nicht zurückzuweisen. Die Entscheidung, ob im vorliegenden Fall eine Impfung durchgeführt wird, liegt im ärztlichen Ermessen. Eine verbindliche Auskunft, ob die Impfung tatsächlich erfolgen wird, kann daher leider nicht erteilt werden.“
Die Entscheidung ist also eine Medizinische und juristisch (zumindest in Bayern) kein Problem. Vielleicht hilft das jemandem, das eigene Impfzentrum oder Landratsamt doch noch zum Umdenken zu bewegen.
Eigentlich auch eine lustige Anekdote:
Anruf: Nein, Sie werden nicht geimpft. Die EMA (ich sprach die Empfehlung derselben für einen Booster nach 3 Monaten an) erzählt viel, wenn der Tag lang ist. Das Gesundheitsministerium gibt uns klar vor, dass mindestens mindestens heißt.
Anruf nach Hinweis auf die Mail des Gesundheitsministeriums: „Das Gesundheitsministerium erzählt viel…“ Als ich dann auf ihre Angabe im ersten Anruf verwies und mit einer Beschwerde drohte, fragte sie nach und kam für mich zu o.g. Ergebnis.