Themenvorschlag Maskenaffäre / Haftung bei Demonstrationen

Hallo ihr beiden,
Zuerst einmal muss ich euch für die letzten beiden Ausgaben loben. Mir hat der Mix der Themen besser zugesagt.
Ich würde euch gerne 2 Themen vorschlagen, die mich beschäftigen:
-Haftung bei Demonstrationen: Kassel war ja wieder ein negatives Beispiel wie es nicht laufen soll. Ich hab vor Jahren auch mal eine Demo angemeldet und weiss dass damit auch einige Rechten und Pflichten einhergehen. Jetzt wäre es interessant zu erfahren, wie es denn mit der Haftung aussieht. Auflagen wurden ja krass missachtet, es wurde von der Route abgewichen,usw. Kann man diesen Demos nicht über die Haftung etwas entgegensetzen?

-Im Rahmen der Maskenaffären sind ja nun einige Abgeordnete als ihren Fraktionen ausgetreten. Allerdings habe ich von keinem gehört, der das Mandat niedergelegt hat, also nicht mehr Bundestags- bzwLandtagsabgeordneter ist. Damit stehen diesen Menschen ja nach wie vor Bezüge zu. Mir kommt es nun so vor das die Parteien( CDU/CSU) zufrieden sind, obwohl wir als Bürger immer noch für diese bezahlen. Hauptsache es wird nicht mehr über die Partei geredet…Mir ist das ja zu wenig. Eure Einschätzung würde mich interessieren?

Viel Spass und bleibt gesund

Ich habe schon das Gefühl dass diese Menschen, die ja nicht nur aus den Fraktionen sondern auch aus den Parteien ausgetreten sind, in ihren Parteien relativ viel verbrannte Erde hinterlassen haben, da sind viele Parteifreund:innen hart am sicken (natürlich auch weil das ein schlechtes Bild auf die Partei wirft). Wenn man aber davon ausgeht, dass diese Distanzierung von der Partei ungekünstelt ist, dann hat die Partei auch keinen Hebel.
Richtigerweise ist der/die Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet, sie sind demokratisch gewählt und bleiben dies, wenn sie es wollen, bis zum Ende der Wahlperiode. Das findest Du, ich und viele ehemalige Parteifreund:innen hart scheiße, aber da kann man glaub ich nichts machen.

Es geht dabei ja nicht nur um die Diäten , sondern auch um Pensionsansprüche. Soweit ich weiss, kann es Beamte hart treffen, sollten sie sich gesetzwidrig verhalten. Die Affären sind ja juristisch noch nicht geklärt, jedoch wäre hier ja ein Hebel, den man nutzten könnte. Ich sehe da aber leider niemanden, der sich dafür einsetzt. Hier wird nach dem Motto Verfahren ‚Aus Dem Auge, aus dem Sinn‘. Ich vermute, dass bald niemand mehr über die Personen der Affäre spricht, weil das ‚big picture‘ der Parteipolitik mehr Schlagzeilen produziert. Vielleicht macht die Lage ja eine Rubrik:“Was wurde aus…?“ Hat sie ja hie und da schon mal gemacht.
Zum Betreff Haftung bei Demonstrationen, wäre es möglich gegen Teilnehmer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu stellen, wenn mein Nachbar daran teilgenommen hat und ich Corona bekomme?

Das ist im Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt, Paragraph 41 sagt dazu folgendes:

(1) Werden Beamtinnen oder Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts

  1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
  2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten

verurteilt, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn Beamtinnen oder Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt haben.

(2) Nach Beendigung des Beamtenverhältnisses nach Absatz 1 besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel dürfen nicht weiter geführt werden.

Der Beamte müsste also zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr länge verurteilt werden, um seine Bezüge zu verlieren.

Gemäß SZ war jedoch das Handeln zumindest von Herrn Löbel nach aktuellem Stand nicht illegal [1], er hat „lediglich“ gegen die Geschäftsordnung des Bundestages verstoßen. Ob das entsprechende straftrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, kann ich nicht einschätzen, da ich kein Jurist bin.

[1] Was die Fälle Nüßlein, Fischer und Löbel für die Union bedeuten. - Politik - SZ.de

Aus Unsicherheit mal kurz die Frage:
Hat denn das Bundesbeamtengesetz Gültigkeit für Abgeordnete?
Ich hätte gedacht da gelten schlicht andere Regeln (wie man ja gerade daran sieht das für Beamte die Vorteilsnamen und Nebentätigkeitsregeln tendentiell deutlich härter sind).

Natürlich nicht, denn Abgeordnete sind keine Beamten!
Wenn sie aber bspw. als Beamte in den Bundestag oder ein Landesparlament gewählt werden, ruhen entsprechende Rechte und Pflichten, die sich aus beamtenrechtlichen Bundes- bzw. Landesvorschriften ergeben, vgl. hierzu das Abgeordnetengesetz (AbgG) – Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

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Stimmt - da hatte ich 'nen Denkfehler. Ich war vor meinem inneren Auge bei politischen Beamten, aber das sind ja Positionen wie (beamtete) Staatssekretäre, und Ministerial-Menschen. Der Kommentar war also unpassend.

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Nun, ich hab mir das schon gedacht und es gibt ja auch nicht umsonst die Immunitæt für Abgeordnete. Wobei ich denke, da geht es ja eher um Äusserungen während der Legislaturperiode.
Prinzipiell würde ich jedoch eine Änderung gerade bei den Pensionen begrüssen. Wie man das juristisch drehen muss, kann ich nicht abschätzen, deshalb bin ich ja für diese Diskussion dankbar. Schliesslich haben wir Wahlen und ich werde wieder meine Direktkandidaten anschreiben und mal dort nachfragen.

Zurückgetreten ist z. B. Nikolas Löbel, aber auch erst nach anfänglichem Zögern. (In diesem Fall wurde gemutmaßt, dass es tatsächlich um Pensionsansprüche ging). Außerdem Tobias Zech (CSU) sowie Mark Hauptmann (CDU), allerdings wegen Vorwürfen, die nichts mit der ‚Maskenaffäre‘ zu tun haben.
Ganz allgemein würde ich mal auf die Seite des Bundestags zur Altersentschädigung verweisen.
Auch eine sehr gute Webseite hat Florian Pronold (SPD), MdB, und Parlamentarischer StS im Umweltministerium: https://glaeserner-abgeordneter.de/
Mit diesen Informationen lassen sich auch sehr gut und schnell viele Stammtischparolen entkräften, die so im Umlauf sind, etwa zum Einkommen…

Dass andere Abgeordnete wie etwa Nüßlein nicht zurücktreten, kann man nur mit mangelndem politischen Fingerspitzengefühl und fehlendem Anstand begründen, selbst wenn in diesem Fall bisher die Unschuldsvermutung gilt und gelten muss. Aber offenbar muss man bestimmte Dinge explizit verbieten, damit die Diskrepanz zwischen Moral und Legalität nicht zu groß wird. Deswegen glaube ich auch nicht, dass ein „Ehrenkodex“ viel verbessern wird, wie ihn die Unionsfraktion vorschlägt.

Danke für die Links. Ich möchte trotzdem nochmal auf den ursprünglichen Vorschlag zurückkommen. Zur Zeit gibt es keine strafbewährte Möglichkeit Fehlverhalten zu ahnden. Auch bei den C-Parteien setzt sich so langsam durch, dass etwas getan werden muss. Im Tagesspiegel gab es ein gutes iInterview mit Hartmut Bäumer.
Ich bin der Überzeugung, dass der Geldbeutel ein guter Ansatz zur Regulierung ist. Wer in der Schweiz jemals geblitzt worden ist oder wie ich 200€ für falsch parken bezahlen musste, wird das nicht so schnell wieder tun. Transparenz ist das eine, Strafe das andere. Ich möchte in Zukunft nicht noch Abgeordnete bezahlen -übrigens ein netter Betrag- wenn die sich dann einfach wieder in die hintere Bank setzten und ihre Provision zählen. Ausserdem ist hier noch nicht von dem Vertrauensverlust in die Politiker und in die Politik mit einbezogen.