Teilung der CO-2 Bepreisung zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen

Ich halte die Bepreisung des CO2 Ausstoßes der Vermieter:innen für realitätsfern. Allemal zumindest die Wirkungen die man sich davon erhofft. Das zeigen auch die letzten Jahre, in denen Vermieter:innen freudig Mieten gescheffelt haben. In der Praxis werden die Mieter:innen am Ende den CO2-Preis wieder zu 100% tragen, weil die Vermieter:innen diesen einfach auf die jetzigen Wucher-Mieten aufschlagen werden. Damit geht der Effekt, der damit erzielt werden soll, nämlich Vermieter:innen zu Modernisierungsmaßnahmen, welche einen Betrag zur CO2 Reduktion leisten, zu bewegen gegen null.

Klar könnte man jetzt verbieten die 50% die die Vermieter:innen tragen sollen auf die Mieter:innen umzulegen. Aber das muss dann halt auch jemand effektiv kontrollieren können und das halte ich für unrealistisch. Das wird dann entweder in der Nebenkostenabrechnung oder im Quadratmeterpreis versteckt.

Viele Grüße

3 „Gefällt mir“

Das ist dasselbe lahme Argument, das auch schon damals 2015 ins Feld geführt wurde, um das Bestellerprinzip bei Vermietung zu diskreditieren: „Nutzt doch eh nix, der Vermieter wird die Kosten einfach auf die Miete aufschlagen“.

Ignoriert wird dabei immer, dass der Vermieter, der in der Lage ist, eine Miete X durchzusetzen, schön dämlich wäre, wenn er nur eine geringere Miete von Y = X-Z verlangen würde, nur weil der Mieter Z in Form von CO2-Abgaben auf seinen Gas- oder Heizölverbrauch zahlt statt dass der Vermieter das tut. In der Praxis ist es dem Vermieter schnuppe, was für sonstige Kostenbelastungen ein Mieter hat oder nicht hat, in der Praxis orientieren sich die Mieten vor allem an dem, was am Markt legal und erfolgreich verlangt werden kann, und das wird gerade in den „Wucher-Zonen“ in erster Linie durch den Mietspiegel begrenzt, der vollkommen unbeeindruckt davon ist, ob der Vermieter nun 50% oder gar nichts an CO2-Abgaben aufgebürdet bekommt oder nicht.

Da wir praktischerweise seit 2015 den Präzedenzfall mit den Maklergebühren haben, gibt es inzwischen auch einigermaßen belastbare Beweise für diese Theorie: man kann sich nahezu jede Mietenentwicklung in jeder beliebigen Stadt ansehen, und nirgendwo ist im Jahr 2015 eine außergewöhnliche Beschleunigung oder ein Sprung in den Mieten bei Neuvermietungen zu sehen - es geht einfach nur im selben Tempo nach oben, wie es schon die ganze Zeit auch vor 2015 nach oben ging. Da wurde also gar nix an Extra-Kosten in irgendwelchen Mieten eingerechnet, ganz praktisch ist einfach nur eine neuer Kostenblock für den Vermieter entstanden, der dessen Rendite leicht reduziert (ein Umstand, dem die meisten Vermieter wohl angesichts der parallelen Wertsteigerung ihrer Immobilien seit 2015 keine Träne nachweinen dürften, zumal in Folge des Bestellerprinzips die Maklerkosten für Vermietung auch radikal gepurzelt sind, nachdem die Makler plötzlich nicht mehr einfach gnadenlos immer das gesetzliche Maximum verlangen können sondern tatsächlich mal in so etwas wie einem Preiswettbewerb stehen).

Seit diesem Jahr haben wir ja sogar noch den zweiten Präzedenzfall der geteilten Maklergebühr bei Verkäufen, und wenngleich es dort noch keine langfristigen Daten gibt, scheint sich doch auch das Gleiche abzuzeichnen: die Gebühren sinken, die Preise steigen kein Stück, der Verkäufer hat einfach ein bisschen weniger Gewinn. Siehe diesen interessanten SZ-Artikel zum Thema:

2 „Gefällt mir“

[…]
Ignoriert wird dabei immer, dass der Vermieter, der in der Lage ist, eine Miete X durchzusetzen, schön dämlich wäre, wenn er nur eine geringere Miete von Y = X-Z verlangen würde, nur weil der Mieter Z in Form von CO2-Abgaben auf seinen Gas- oder Heizölverbrauch zahlt statt dass der Vermieter das tut. In der Praxis ist es dem Vermieter schnuppe, was für sonstige Kostenbelastungen ein Mieter hat oder nicht hat, in der Praxis orientieren sich die Mieten vor allem an dem, was am Markt legal und erfolgreich verlangt werden kann, und das wird gerade in den „Wucher-Zonen“ in erster Linie durch den Mietspiegel begrenzt, der vollkommen unbeeindruckt davon ist, ob der Vermieter nun 50% oder gar nichts an CO2-Abgaben aufgebürdet bekommt oder nicht.

Das habe ich nie behauptet. Das Argument war ja eben auch nicht, dass Vermieter_innen nur Y = X-Z verlangen, weil die Mieter_innen Mehrbelastungen haben, sondern, dass die Vermieter_innen statt eine Miete X durchzusetzen eben eine Miete Y=X+50% * Z (Plus!) durchsetzen werden, um ihre (also die Mehrbelastung der Vermieter_innen) durch die CO2-Bepreisung einfach direkt an die Mieter_innen weiterzureichen.

Und mein Argument ist, dass genau das nicht geht, da das, was auch immer verlangt wird, schon das durchsetzbare Maximum ist, und es schlicht nicht möglich ist, da noch 50% * Z draufzusetzen. Und sollte ich damit irren und es ist doch möglich, dann wäre der Vermieter schön blöd, wenn er das für den Fall, dass er keine CO2-Abgabe zahlen müsste, nicht auch draufsetzen und in die eigene Tasche stecken würde.

Es gibt Grenzen bei Neuvermietung ebenso wie bei Mieterhöhungen, allerspätestens rechtliche „harte“ Grenzen durch den Mietspiegel, ganz praktisch aber meist schon früher „weiche“ Grenzen durch den (für alle Seiten sehr intransparenten) Markt und das, was man dort realistisch erzielen kann. Die Idee, dass man Mieten beliebig erhöhen könnte, nur weil man einen neuen Kostenblock als Vermieter in der Bilanz hat, ist nicht mit der Praxis vereinbar. In der Praxis sinkt einfach die Rendite des Vermieters ein wenig - das ist genausowenig eine Konstante wie es Gewinne in anderen Branchen und Investmentoptionen sind. Langfristig ist es möglich, dass sich das wieder ausnivelliert, aber das ist erstens keinesfalls sicher und zweitens sprechen wir hier aufgrund obig erwähnter Bremseffekte bei den Erhöhungen über Zeiträume von vielen Jahren, die dafür nötig sind.

Und nochmal: ich behaupte das nicht einfach nur, es gibt seit 2015 den Präzedenzfall mit den Maklerkosten, dessen Auswirkungen diese Behauptung untermauern.

S. folgenden Thread: LdN #241 Vermieter sollen sich an CO2-Steuer durch Heizung beteiligen