Supersize my Bundestag

Zur Abwechslung mal ein sehr pragmatischer, sofort umsetzbarer Vorschlag, um einen Aufblähung des nächsten Bundestages zu verhindern - aber leider wohl denoch komplett unrealistich: In Bayern sollen sich SPD, FDP und Grüne zusammenzun und jeweils nur für einen Direktkandidaten sowie für klares Stimmenspliting zum Wohle der Gesellschaft aufrufen: Bundestag: Der drohende Riesenbundestag und wie er noch verhindert werden kann - DER SPIEGEL

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Ich glaube der Zug ist abgefahren. Jetzt, da unser Parlament zusehens zersplittert ist, gibt es mit den Kleinparteien, die von den Ausgleichsmandaten profitieren, keine verfassungsgebende Mehrheit mehr bei der Groko.
Mein Favorit wäre gewesen die Zweitstimmen nur für die zweite Hälfte des Bundestages zu nehmen. Das würde auch dafür sorgen, dass die beiden großen Parteien CDU und SPD jeweils so groß wären, dass sie das Land mit einem kleinen Koalitionspartner regieren könnten.

Die beiden (bzw. drei) großen Parteien haben aktuell bei Erst- und Zweitstimme einen Vorteil; bei der Erststimme haben sie gerade 88% der Direktmandate unter sich aufgeteilt. Dein System würde sie zusätzlich auf- und die anderen abwerten. (Die Sitzverteilung wäre aktuell demnach ungefähr Union 36%, SPD 34%, Grüne 11%, AfD 8%, FDP 6%, Linke 3%.)

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Naja, wenn man es so sieht profitieren absolut alle Parteien von einem großen Bundestag.
Die Parteien mit vielen Direktmandaten (CDU und SPD) kriegen über die Direktmandate mehr Leute im Bundestag versorgt, die anderen Parteien über die Ausgleichsmandate. Für die Finanzierung der Parteien und die Möglichkeit, neue Spitzenpolitiker aufzubauen und eigene Karrieristen zu versorgen, ist das aktuelle System optimal.

Dennoch:
Grüne und FDP wollen beide eine Wahlrechtsreform mit Verkleinerung des Bundestages. Wenn die beiden das ernst meinen und durchziehen wird der Koalitionspartner, egal ob CDU oder SPD, das nicht ernsthaft sabotieren können. Zumal wegen den drei nicht ausgeglichenen Überhangmandaten ohnehin das Damoklesschwert der Neuwahl nach Urteil des BVerfG über dieser Wahl schwebt…

Was du als Vorteil siehst sehe ich als Nachteil.
Wir sind zum Glück nicht in den USA. Wir haben ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, kein Mehrheitswahlrecht. Deine Änderung würde das System schwer in Richtung amerikanisches Mehrheitswahlrecht verschieben, was eine absolute Katastrophe wäre und was das BVerfG vermutlich nicht mitmachen würde. Es wäre jedenfalls eine massive Zäsur im gesamten Wahlsystem, welche dazu führt, dass SPD und CDU ihre Rolle als Volkspartei systemimmanent langfristig festigen würden. Es ist leider einfach Fakt, dass die führenden Parteien in einem Zwei-Parteien-System sich schon extreme Fehler leisten müssten, damit eine dritte Partei eine Chance hat. Die Tatsache, dass aktuell einige Wahlkreise nicht von SPD und CDU gewonnen werden, liegt einzig daran, dass die Erststimme für das Mächteverhältnis der Parteien keine ernsthafte Auswirkung hat, sodass man ohne große Gefahr seine Erststimme der Lieblingspartei geben kann, ohne taktisch wählen zu müssen. In dem von dir vorgeschlagenen System wäre das sofort anders.

Daher: Sorry, aber dieser Vorschlag wird hoffentlich niemals Realität…

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Ich habe mich auch schon gefragt, welche Partei hat neben der CSU davon noch profitiert?

Und wäre, wenn fairer (und mMn erforderlicher) Weise alle Überhangmandate ausgeglichen worden wären, RRG möglich?
Gibt es Zahlen, wie viele Mandate dann welche Partei hätte?

Es wäre noch wichtig zu erwähnen, dass das Wahlrecht keinen Verfassungsrang hat, es damit auch keine 2/3 Mehrheit für eine Änderung braucht. — zumindest für die Änderungen die zur Zeit als Lösung besprochen werden (reduktion der Wahlkreise)

Andersrum wird sogar ein Schuh draus 2012 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass nicht ausgeglichene überhangsmandate (wie du sie ja einforderst und wie es bis dahin ja auch Praxix war) wenn es zu viele werden „ den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufheben“. Dass Wahlrecht wurde geändert und seitdem haben wir Ausgleichsmandate und der Bundestag wächst

Ich hab das mal kurz durchgerechnet.

Ich komme dabei zu dem Ergebnis, dass der Bundestag bei Ausgleich der drei CSU-Mandate 791 Mitglieder hätte (+56), davon entfallen 16 auf die SPD, 13 auf die CDU, 10 auf die Grünen, 8 auf die FDP, 6 auf die AfD und 3 auf die Linke.

Rot-Rot-Grün hätte demnach 393 von 791 Sitzen, für die absolute Mehrheit von 396 Sitzen fehlen 3 Sitze. Ohne Ausgleich der Überhangmandate hat RRG 363 von 735 Sitzen, es fehlen also 5 Sitze. Kurzum: Knapp, aber nein, auf die Möglichkeit zu Rot-Rot-Grün hat der Nichtausgleich der Überhangmandate keine Auswirkung. Das könnte bei der Entscheidung, ob eine Neuwahl erforderlich ist, tatsächlich ein sehr relevantes Kriterium sein (dh. die Frage, ob durch den Nichtausgleich Koalitionsmöglichkeiten verunmöglicht wurden).

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Dass es durch drei auszugleichende Überhangmandate der CSU(5,2 %) zu 56 Ausgleichmandaten kommen müsste (oder eigentlich muss), zeigt ja, wie dringend sich was ändern muss bis zur nächsten Wahl.

Da kann man von Glück sprechen, dass zumindest ein Direktmandat in Bayern nicht an die CSU ging! Und das auch nur sehr knapp, mit 0,8 % Vorsprung zum Zweitplatzierten.

Danke, dass du das mal durchgerechnet hast :slight_smile:
Wenn RRG nur deswegen nicht möglich gewesen wäre, hätte mich das schon sehr geärgert.

So hätten die Grünen noch die 2 fehlenden Mandate aus dem Saarland gebraucht und mit Hilfe des Südschleswigschen Wählerverbandes dann eine Mehrheit gehabt :grinning_face_with_smiling_eyes:

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Ah, gerade erst gesehen.

Den Kommentar finde ich seltsam: von welchen „Nachteilen“ sprichst du, die die unionsparteien nicht haben sollten?
Meines Wissens sind es doch einfach formal zwei Parteien mit allen entsprechenden Konsequenzen?
In der öffentlichen Darstellung ist es vielleicht teilweise anders, in wahlumfragen wird der Balken gemeinsam gezeigt und die Stühle im Plenarsaal sind zusammengerückt, aber wahlrechtlich ( und auch im Parlament) werden sie doch einfach separat betrachtet?

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Andere frage: weis jemand warum man glauben könnte dass die Klage gegen die nicht ausgeglichenen übehangmandate erfolgreich sein könnte?
Das Verfassungsgerichtsurteil von 2012 spricht ja von einer „zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten“ und es gibt ein verfassungsgerichtsurteil von 1997 wo 16 nicht ausgeglichene überhangmandate als zulässig gesehen wurden. Wo ist da der Hebel gegen die drei Mandate.

Mal ganz spontan eine Aufstellung der Vorteile der Sondersituation von CDU/CSU:

  1. Ein User hier schrieb mal in etwa „Wäre ich Bayer, würde ich auch die CSU wählen, selbst wenn mir deren Inhalte nicht gefallen, alleine, weil sie eine Vertretung meines Bundeslandes wären“. Das zeigt ein Problem sehr stark und erklärt auch, warum die CSU in Bayern so viel stärker ist als die CDU im Rest Deutschlands. Die Partei hat eine Doppelrolle, einerseits als CDU-Ableger Bayerns, anderseits als Vertretung der Bayern in der Bundespolitik. Das führt dazu, dass in Bayern auch Leute die CSU wählen, die sonst nicht CDU wählen würden - und das ist ein erheblicher Vorteil.
  2. Die Tatsache, dass die CDU und die CSU jeweils einen Spitzenpolitiker in Vor-Wahl-Rededuelle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk schicken können, ist ein erheblicher Vorteil.
  3. Durch die Sonderposition der CSU als eigene Partei kann die CSU eine Mitverantwortung für Missstände in der CDU teilweise abstreiten. Daher: Die CSU leidet in der Regel nicht so stark unter Skandalen der CDU wie andere Landesverbände der CDU. Das beschert der CSU vor allem bei Landtagswahlkämpfen in Bayern massive Vorteile.
  4. Die Tatsache, dass Überhangmandate zwischen CSU und CDU nicht ausgeglichen werden können führt nach dem neuen Wahlrecht zwangsweise immer dazu, dass die CSU 3 nicht-ausgeglichene Mandate geschenkt bekommt.
  5. Dadurch, dass die CSU eine eigene Partei ist, hat sie es wesentlich einfacher, Spitzenpolitiker zu profilieren. Deutlich einfacher, als es ein entsprechender Landesverband hätte.

Das sind jetzt nur die ersten Vorteile, die mir einfallen. Natürlich hat die Konstellation auch Nachteile, wie man bei Seehofern Aufstand 2015 schön sehen konnte. Aber die Vorteile überwiegen eindeutig. Fakt ist, dass unser gesamtes System zusammenbrechen würde, wenn es diese Konstellation häufiger geben würde. Stell dir vor, der SPD-Landesverband NRW würde jetzt plötzlich als eigene Partei auftreten und die Interessen NRWs besonders vertreten wollen. Der nächste Bundestag hätte dann mindestens 1200 Abgeordnete und eine Regierungsbildung wäre noch schwerer. Und wenn andere Parteien dann auch noch Landesverbände zu Parteien umgestalten, um ebenfalls in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, ist das ganze System blitzschnell noch zerfaserter als in der Weimarer Republik oder in Italien… Kurzum: diese Situation funktioniert überhaupt nur irgendwie, weil die CSU die einzige Partei ist, die diesen Weg geht. Und das alleine ist schon unfair.

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Ich verstehe Dein Gefühl der Unfairness und stimme Dir auch bei der Liste der Vorteile zu.
Aber:
In Deinem ersten Post sprichst Du davon „oder ihr seid zwei Parteien, dann aber gefälligst auch mit allen Nachteilen.“
Mein Punkt ist: Das ist m.W. der Status Quo: Sie sind zwei Parteien mit allen Nachteilen. Weil Bayern groß genug ist und genug Direktmandate zur Verfügung stellt sind es aber nicht so viele Nachteile.

Damit wäre mir auch nicht ganz klar was Deine „Lösung“ wäre? Es dürften nur Parteien zur Bundestagswahl antreten die in allen Bundesländern wählbar sind?

Meine Lösung: CSU als „Landesverband“ der CDU werten: Keine extra Fraktion im Bundestag, Ausgleichsmandate mit der CDU, bei Verhandlungen (z.B. Koalitions~) und Repräsentation (z.B. Wahlkampfauftritte im Fernsehen) auf Bundesebene dürfen die nicht zusätzlich einen Vertreter entsenden (anstatt den CDU Vertreter aber natürlich).

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Hallo schattengeist.

Ich versuche es nochmal:
Was du da beschreibst ist ja eine sehr spezielle Situation auf die Union zugeschnitten.
Sicherlich wird der Bundestag kein Gesetz verabschieden in dem steht CDU und CSU müssen eine Parteifusion eingehen.
Vielmehr müsste man eine “allgemein gültige” Regelung formulieren, die das momentane Vorgehen der Union verunmoeglicht

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Einige Punkte die Du forderst, sind doch schon längst so:

  • de facto ist die CSU der bayerische Landesverband der CDU - zumindest was den parlamentariahschen Alltag angeht:
  • eine „extra Fraktion“ gibt es nicht, CDU und CSU bilden seit jeher eine gemeinsame Fraktion im Bundestag.
  • Ausgleichmandate der CDU für die CSU gibt es ebenfalls nicht, weil Überhang- und Ausgleichsmandate jeweils für die Landeslisten errechnet werden und die CDU in Bayern nicht antritt.
  • Dass bei Verhandlungen Vertreter:innen von CDU und CSU anwesend sind, ist auch nichts außergewöhnliches, auch andere Parteien entsenden meist mehrere Vertreter:innen, gerade wenn diese unterschiedliche Schwerpunkte oder Positionen repräsentieren.

Bleibt als einziger Punkt die mediale Repräsentanz, sprich, dass CDU und CSU etwa bei der „Elefantenrunde“ zwei Vertreter:innen entsenden dürfen. Das kann mann kritisieren, wobei sich die Kritik dann aber an die Medien richten müsste, nicht an die Parteien.
Formal gesehen sind es nun mal zwei im Bundestag vertretene Parteien. Es stünde ja alllen anderen Parteien frei, das ebenso zu organisieren und dann bei entsprechendenen Wahlerfolgen auch zwei Vertreter:innen dort zu haben. Ich finde das aber als Grundlage nicht ausreichend, um CDU und CSU quasi ihr bisheriges Modell verbieten zu wollen.

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Wie hast Du denn das gerechnet? Die CSU hatte ca. 42% der in Bayern für die Sitzverteilung zu berücksichtigen Stimmen, das wären bei einer Verteilung der 93 „bayrischen“ Sitze bei der ersten Zuordnung anteilig 39 Sitze für die CSU und 54 für die übrigen 5 Parteien in Bayern.
Nun hat die CSU 45 Direktmandate geholt, es mussten also nach der aktuellen Regelung 3 der 6 Überhangmandate ausgeglichen werden. Im Ergebnis wird die CSU 45 Abgeordnete haben und alle anderen bayrischen Listen zusammen 70 Sitze. Das sind zusammen 115 statt der ursprünglichen 93, also +22 bei 3 Direktmandaten.
Wenn ich nun noch mal 3 Direktmandate mehr ausgleiche, warum soll dann die Zahl der bayrischen Abgeordneten um 56 - also das 2,5-fache der ersten Erhöhung - ansteigen? Und warum soll die CDU, die gar nicht in Bayern antritt, Ausgleichsmandate erhalten?

Das ziemlich komplizierte Berechnungsverfahren wird exemplarisch hier beschrieben: https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/05c1185a-173f-4bab-80d6-51027c94b1bc/bwg2021_mustersitzberechnung_ergebnis2017.pdf

Hallo Hasenkoettel,

Das ist logisch. OK. Es wird schwierig was neutrales zu formulieren. Was haben wir jetzt? Wir haben zwei Partien, die eine „Allianz“ eingegangen sind und dieses offen sagen. Das hat zur Folge, dass a) in den Medien die „Union“ ausgewiesen wird. Das sollte man dann nicht machen. Da sollte man explizit CSU und CDU einzeln ausweisen. Dann hat man plötzlich 5% CSU und 20% CDU. Ob das der CDU so gefällt? In den (gesamt Deutschen) Talkshows hat dann die CSU nichts unter den Volksparteien zu suchen, da die eine lokale Partei ist. etc.

Eine weitere Folge ist, dass man, wenn man mit der CDU verhandelt, dann sitzt immer jemand von der CSU am „Katzentisch“. Da müssen die Verhandlungspartner sich wehren und sagen: Wir verhandeln nicht mit 25% Union, sondern mit 20% CDU und 5 % CSU. Der Kerl, der da bisher sufleirt hat, soll bitte einen Stuhl hier am Tisch nehmen. Dann sieht es plötzlich ganz anders aus.

Im Grunde genommen sehe ich auch dass es schwierig ist gesetzlich dagegen vorzugehen. Da einzige was ich sehe, dass jeder Landesverband als einzelne Partei angesehen werden sollte, die sich dann im Parlament - ähnlich dem EU Parlament - erst zu Fraktionen organisieren und dann die Regierung aushandeln. Das wäre sogar IMHO demokratiefreundlicher: Wir haben im aktuellen Parlament 3 linke Partien: Linke, SPD (geschichtlich gesehen, hoffen wir dass sie zurückkehren) und Grüne (ich weis, hier kann man auch Diskutieren). Daneben Zwei „konservative“ Parteien (CDU, CSU). Eine rechte Partei (AFD) Wo ich die FDP reinstecken soll, weiß ich jetzt nicht. So wird die Ausrichtung der Bevölkerung besser wiedergegeben und die Zersplitterung in „Geschmacksrichtungen“ sorgt nicht mehr dafür, dass die eine Partie nur weil sie größer ist die gesamt Deutsche politische Ausrichtung „überstimmt“.

Eine vereinfachte Rechnung geht so: 45 von der CSU gewonnene Direktmandate / 5.2 % Bundesweiter Zweistimmenanteil der CSU * (100% gültige Zweitstimmen - 8.6% an nicht im Parlament vertretene Parteien) = 790 Abgeordnete.

Weil durch die Erhöhung nicht nur bayrische Abgeordnete in’s Parlament kommen. Das ist ja letztlich genau das Problem: Würde man jetzt nur auf der Basis der bayrischen Landeswerte in Bayern die Überhangmandate ausgleichen, hätten wir das Problem, dass eine massive Überrepräsentation Bayerns das Resultat wäre, was wieder eine Verfälschung des Wahlergebnisses wäre.

Die Komplexität der Verteilung, die aus §6 BWahlG und der von dir verlinkten Beispielrechnung hervorgeht, kommt vor allem durch die Frage zu Stande, wie die Sitze der Erhöhung auf die Landeslisten verteilt werden, daher: In welchen Bundesländern Sitze erhöht werden, um auch eine Proportionalität der Landesvertretungen zu erreichen.

Mag dennoch sein, dass meine Berechnung zu naiv ist, ich kann gerne heute Abend mal eine genaue Simulation aufsetzen, auch wenn das einige Zeit kosten wird. Aber tatsächlich will ich die Berechnung auch im Detail besser verstehen, daher macht es Sinn, das ganze mal unter korrekter Nutzung sämtlicher Detailregeln durchzuexerzieren…

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Es gibt schlichtweg kein Argument dagegen gesetzlich vorzugehen. Es sind nun mal zwei eigenständige Parteien. Und dadurch riskiert „die Union“ auch, dass die CSU (zumindest in der Theorie) an der 5%-Hürde scheitern könnte (viel fehlt nicht mehr und mit Smart-Voting à la Nawalny könnte der politische Gegner auch die Grundmandatsklausel unter Druck bringen).

Andererseits teile ich Ihre Kritik, dass das von den Medien verzerrend wieder gegeben wird. Die CSU soll ihren eigenen Balken in Wahlprognosen etc. bekommen (und dafür aber dann als aktuelle Partei im Bundestages ihren eigenen Sitz beispielsweise bei der Elefantenrunde). Auch muss endlich damit aufgehört werden die GroKo als Zweierbündnis und Jamaika als Dreierbündnis zu bewerben. Die Idee hinter möglichst wenigen Koalitionspartner ist ja gerade die Stabilität, dadurch dass möglichst weniger Partein bzw. Parteichefs dabei reinreden werden. Die Dreipoligkeit der GroKo war nun aber oft genug (v.a. von der CSU) medial unter Beweis gestellt worden.

Ohne diese Verzerrungen würde beispielsweise das Narrativ für die kommenden Koalitionsverhandlungen sehr eindeutig aussehen: die SPD ist mit 28% der Mandate klar stärkste Fraktion im Bundestag und sucht sich nun aus dem Kreis der drei nächstgrößeren Fraktionen (CDU mit 21%, Grüne mit 16%, FDP mit 13%) zwei Koalitionspartner. Dass die CSU an der Regierung beteiligt sein könnte, würde absurd erscheinen bzw. nur als krasse Notlösung in einem Viererbündnis falls sich kein Dreierbündnis zusammen findet.

PS: Das „echte“ Jamaikabündnis CDU-Grüne-FDP würde mit 49,1% der Mandate knapp an der absoluten Mehrheit scheitern.

So, der Versuch, es für 2021 durchzurechnen, scheitert daran, dass noch nicht alle relevanten Zahlen vorliegen (insbesondere die Bevölkerungszahlen, die als Grundlage verwendet wurden und damit zusammenhängend die Divisoren, wenngleich ich letztere selbst berechnen könnte). Ich konnte aber das Musterbeispiel von 2017 nun vollständig nachvollziehen und daran mal durchrechnen, welchen Unterschied es gemacht hätte, wenn man in diesem Beispiel die drei Überhangmandate (2 CSU, 1 CDU) auch ausgleichen würde.

Der Divisor auf Seite 8 des von @kaigallup verlinkten Dokumentes müsste dann mit 63070 statt 64660 gewählt werden, damit es zu einem vollständigen Ausgleich der CSU-Mandate käme, die Konsequenz wären 14 zusätzliche Abgeordnete, 3 CDU, 3 SPD, 2 GRÜNE, 2 LINKE, 2 AfD.

Der Unterschied wäre diese Wahl aber deutlich größer, was einfach daran liegt, dass diese Wahl ein deutlich größeres Missverhältnis an Überhangmandaten aufgetreten ist. Sobald alle Zahlen vorliegen werde ich das auch jeden Fall im Detail durchrechnen wollen, da die Frage, wie sehr sich die drei nicht ausgeglichenen Überhangmandate auf etwaige Mehrheitsbildungen auswirkt auch für das Verfahren vor dem BVerfG relevant sein wird.