Streikrecht von verbeamteten Lehrkräften vor EGMR

Liebes Lage-Team,

am 1. März findet vor der Großen Kammer des EGMR eine mündliche Verhandlung zum Streikrecht verbeamteter Lehrkräfte in Deutschland statt. Nach deutschem Recht dürfen Beamt*innen nicht streiken, doch verträgt sich das in Bezug auf Lehrkräfte an Schulen mit Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention? Schließlich fällt ständig Unterricht aus, insbesondere durch massiven Lehrkräftemangel. Das ist die weitaus größere Bedrohung der Unterrichtsversorgung und die Frage ist, ob die Tätigkeit von Lehrkräften bzw. der Personenkreis der Lehrkräfte überhaupt in die in Artikel 11 genannten Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit fällt („…nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Dieser Artikel steht rechtmäßigen Einschränkungen der Ausübung dieser Rechte für Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung nicht entgegen“, ebd.). In den östlichen Bundesländern werden Lehrkräfte auch erst seit ein paar Jahren verbeamtet, insofern gab es da bisher auch keine Einschränkungen des Streiksrechts. Vielleicht wäre das ein Thema für die Lage?

Quellen:

Beste Grüße
Burkhard