Wenn es wirklich „offensichtlich“ ist, kommt es in der Regel auch zu Ermittlungen.
Voraussetzung für Ermittlungen der Staatsanwaltschaften ist halt immer, dass vorher die Immunität aufgehoben wird. Das ist aber in der Regel kein Problem, weil im Bundestag gilt, dass die Immunität generell aufgehoben wird, wenn der Immunitätsausschuss, der die Sache prüft, nicht feststellt, dass hier eine politische Verfolgung vorliegt.
Dennoch sind Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete halt immer besonders „delikat“, weil sie in jedem Fall eine Beeinflussung der Politik darstellen. Desto näher wir dabei an Wahlen sind (und die nächste Landtagswahl ist selten mehr als ein paar Monate entfernt!), desto kritischer sind strafrechtliche Ermittlungen. Strafrechtliche Ermittlungen im Rahmen des CDU-Maskenskandals z.B. haben sicherlich ihren Einfluss auf das Abschneiden der CDU bei der Bundestagswahl gehabt.
Das macht schon deutlich, warum die Staatsanwaltschaften hier noch ein wenig mehr als sonst „im Zweifel für den Angeklagten“ vorgehen und vor allem auch versuchen, etwaige Ermittlungsverfahren „still“ zu betreiben. Und ja, das kann natürlich auch ein Stück weit zu „Beißhemmungen“ bei der Staatsanwaltschaft führen.
Zu deinen Beispielen:
Scheuer ist hier das wichtigste Beispiel, weil hier die Abgrenzung zwischen dem eindeutig erlaubten „bewussten Eingehen von Risiken“ und einem strafbewährten Verhalten schön zu verdeutlichen ist.
Ja, es gab zahlreiche Warnungen und juristische Experten, die ihm von dem konkreten Vorgehen bei der Maut-Einführung abgeraten haben. Aber es gab sicherlich auch einige Experten, die das unproblematisch fanden - zumindest auch in der CDU/CSU-Fraktion. Scheuer hat hier ja auch nicht alleine gegen seine Partei entschieden, sondern mit Rückendeckung durch diese - und da sind schon einige Juristen involviert.
Angenommen, wir haben nun eine Situation, in der 90% aller Experten (Juristen, Ökonomen) davon ausgehen, dass eine politische Handlung aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen zu hohen Schadenersatzansprüchen führen könnten und 10% aller Experten diese Meinung nicht teilen: Darf man daraus schlussfolgern, dass der Politiker nur den 90% folgen darf? Darf man ihn strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, nur, weil er sich einer Mindermeinung anschließt?
Nach dieser Logik müsste man auch die für den Berliner Mietendeckel zuständigen Politiker haftbar machen. Und viele andere auch. Wir leben halt nicht in einer Technokratie, also der Herrschaft der Experten, sondern einer Demokratie. Und das bedeutet im Zweifel auch, dass eine z.B. linke Partei linke Wirtschaftspolitik machen darf, auch wenn ein Großteil der BWLer und Juristen anderer Meinung ist und die Maßnahme später gerichtlich verworfen wird und dadurch hohe Schäden entstehen. Oder eine konservative Partei eine konservative Einwanderungspolitik machen darf, auch wenn diese später von den Gerichten verworfen wird und es in Folge dessen zu hohe Schäden kommt.
Fordern wir hier eine Strafbarkeit, hat dies ein ganz, ganz großes Problem, welches wir bei Unternehmen teilweise schon beobachten können: Overcompliance.
Daher: Es droht die Gefahr, dass Politiker aus (meist unbegründeter) Angst vor potentieller Strafverfolgung ihre Entscheidungen eher daran ausrichten, wie sie am effektivsten eine Bestrafung verhindern können, statt ihre Entscheidung vom Willen der Wähler tragen zu lassen. Wenn dann z.B. wie in Berlin das Bürgerbegehren für die Vergesellschaftung von Immobilien auf dem Tisch liegt, würde bei drohender Strafbarkeit kein Politiker dieses heiße Eisen auch nur mit einer Kneifzangen anpacken, sondern sich hinter der potentiellen Strafbarkeit verstecken („Wir würden ja gerne vergesellschaften, aber wir gehen doch selbstverständlich nicht das Risiko ein, dadurch strafbar zu werden!“). Das ist nur ein Beispiel, wo eine zu niedrige Hürde für die Strafbarkeit schlicht dazu führen würde, dass die politischen Verantwortlichen sich „hinter dem Gesetz verstecken“ würden.
Rechtliche Unsicherheiten führen generell eher zum Nicht-Handeln und - wenn Nicht-Handeln keine Option ist - dazu, dass die rechtlich am wenigsten riskante Handlung vollzogen wird, statt der Handlung, die am ehesten dem Willen der Wähler oder der politischen Zielrichtung der eigenen politischen Anschauung entspricht - und das ist ganz gefährlich.
So sehr ich Scheuers Handlungen daher für inkompetent und falsch halte, ich würde nicht so weit gehen, ein Strafverfahren zu fordern. Seine etwaige Falschaussage im Untersuchungsausschuss hingegen ist durchaus ermittlungswürdig, weil dies keine politische Handlung war.