StPO-Reform

Hallo ihr Lieben,

Die Diskussion um die StPO-Reform fand ich etwas befremdlich und würde gerne auf zwei Punkte hinweisen:

  1. Für die Auswertung von Handys wird nicht der Paragraf zur Durchsicht von Papieren “entsprechend” angewendet, weil Handys in der StPO nicht geregelt wären. Tatsächlich sind in dem entsprechenden Paragrafen, §110 StPO, elektronische Speichermedien ausdrücklich in Überschrift und Text genannt. Abs. 3 enthält sogar eine Regelung zum Zugriff auf Cloud-Daten.
  2. Zeugen müssen ihre Anschrift nicht preisgeben. In § 68 StPO ist ausführlich geregelt, wie und unter welchen Umständen Zeugen alle Arten von Angaben zu ihrer Person, sogar den Namen selbst, verweigern können. Insbesondere können Sie eine abweichende ladungsfähige Anschrift angeben. Bei der Vernehmung vor Gericht dürfen sie sogar ihr Gesicht verhüllen.

Wieso die Ministerin bei beiden Themen behauptet, dass sie daran arbeite, ist mir schleierhaft. Woran genau arbeitet sie?

Viele Grüße

Sascha