Steuerbetrug: Umstrittenes Meldeportal in BaWü

Liebes Lageteam,

vielen Dank für Eure wichtigen Hinweise zu dem Meldeportal.

Im Ergebnis stimme ich Euch völlig zu und sehe auch keine validen Gründe dafür, eine effektive und unionsrechtlich wohl naheliegende Lösung so zu verunglimpfen. Auch die Einordnung der Kommentare „Denunziantentum“ oder „Stasimethoden“ als gefährliche Verharmlosung von Unrechtsregimen halte ich für richtig. Aber nach über 20 Jahren wissenschaftlicher Befassung mit dem Steuerstrafrecht und den politischen Reaktionen in diesem Kontext wundern mich solche Kommentare nicht mehr.

Auf einen Punkt möchte ich aber gerne hinweisen: Ihr habt von Pranger gesprochen. Davon war auch in der Berichterstattung die Rede. Das halte ich für irreführend und historisch grob verzerrend. Der Pranger war im Mittelalter und der frühren Neuzeit ein Instrument, um Menschen aus der Gesellschaft auszustoßen. Wer an den Pranger gestellt wurde, war - wenn er es nicht vorher bereits war - nicht selten sozial tot. Die Prangerstrafe wurde auch mit der Verbannung verbunden. Daher halte ich diesen Begriff für nicht ganz passen. Es geht bei dem Portal ja nicht um eine öffentliche Bloßstellung von Menschen, sondern um Strafverfolgung.

Außerdem geht es bei dem Portal, wenn ich es richtig verstanden habe, auch darum trotz der Anonymität die Kommunikation mit den Anzeigeerstattern zu ermöglichen, also um Rückfragen. So beschreibt es zumindest die SZ vom 2.9.2021: Angriff auf Grüne wegen Meldeportal für Steuerbetrug - Politik - SZ.de

Mit bestem Gruß
Jens