Statement Infektionsschutzgesetz "Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte"

Hallo zusammen,

ich bin gerade mit einer Nachbarin im Gespräch zum Thema „Wie schlimm ist Corona eigentlich wirklich?/Sind irgendwelche Maßnahmen gerechtfertigt“
Dabei schickte Sie mir folgenden Link:

Mir scheint die Vereinigung nicht sehr repräsentativ, aber kennt sich jemand (für @vieuxrenard ist das Thema vielleicht ein bisschen zu klein :wink: ) genug in der Juristerei aus, um die Argumente zu beurteilen?

Grüße,
Sebastian

Da ich schon einen Thread zum Thema angelegt hatte, verlinke ich mal:

Ich kenn‘ mich in der Juristerei nicht aus, aber es reicht um festzustellen, dass in der Verlautbarung ziemlich wenig, um nicht zu sagen, überhaupt nichts Substantielles vorhanden ist. Es wird beklagt, dass der Föderalismus umgangen, und dass die Inzidenz als mangelhafte Messgröße verwendet wird. Und daraus wird abgeleitet, dass wir geradewegs in die Diktatur laufen.

Das bringt mich zu der Frage, was dieses Netzwerk eigentlich für ein Verein ist. Haben die in der Vergangenheit beachtenswerte Stellungnahmen abgegeben?

Das ist ein interessanter Verein. Die vorherige „Pressemitteilung“ begrüßt das doch etwas seltsame Urteil vom Amtsgericht Weimar, aber die Mitglieder, die ich mit etwas Recherche finden konnte, machen nicht alle den Eindruck, den Querdenkern anzugehören, Thomas Braunsdorf war z.B. der Vorsitzende der Strafkammer, die 2008 Horst Mahler verurteilt hat. Die Zitate von Jens Gnisa sind auch echt (Richter zu Infektionsschutzgesetz: Nichtachtung der Justiz und Dauer-Lockdown). Die Kommentare (von Nutzern) auf deren Website sind allerdings ziemlich von Querdenkern und Rechten dominiert.

tl:dr inhaltlich lässt es sich größtenteils hören, die Plattform ist eher bäh.

Wir können das auch als ein weiteres Beispiel für den komplizierten Diskurs derzeit betrachten. Für manche ist jeder, der Maßnahmen kritisiert, oder rechtlich angreift, schon ein Covidiot, der Menschenleben gefährdet, manche machen sich eher Sorgen ob wir in eine Dauerausnahmesituation gleiten, manchen ist alles egal …

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Ich antworte mal hier und nicht in dem von meinem Vorredner verlinkten Thread: Grds. wird in diesem Statement einiges durcheinander geworfen. Dieses Statement stellt dabei auch v.a. auf die „Entmachtung“ der Bundesländer ab und schlussfolgert, der Bund könnte „durchregieren“ und die Länder könnten nichts mehr machen. Die Folge ist eine Diktatur. Das ist in einigen Punkten schlichtweg falsch.

  1. Die Bundregierung bekommt durch das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz zwar ein paar Verordnungsermächtigungen, allerdings sind diese nur mit Zustimmung des Bundesrates wirksam bzw. treten nur damit in Kraft. Auch würde der Deutsche Bundestag das Ermessen für eine Maßnahmenergreifung reduzieren und ein einheitliches Vorgehen qua Gesetz bestimmen. Dies stellt allerdings keine Entmachtung der Länder da, denn sie sind für den Vollzug des Gesetzes zuständig. Dabei bleibt es aber auch. Eine solche Ermessensreduzierung ist auch nichts neues in der deutschen Juristerei - so sind viele Normen aufgebaut. Da diese „Bundesnotbremse“ in die Verordnungen der Länder eingearbeitet werden müssen (die Verordnungszuständigkeit nach § 32 IfSG bleibt bestehen), haben die Länder weiterhin einen Gestaltungsspielraum. Auch wird der Föderalismus nicht abgeschafft.

  2. Ein Durchregieren der Bundesregierung sehe ich hier nicht, da (wie bereits erwähnt) die Zuständigkeit des Vollzugs weiterhin bei den Ländern verbleibt, vgl. Art. 83 ff. GG. Auch kann von einem bloßen Durchregieren nicht die Rede sein, da eine evtl. Bundesverordnung erst durch den Bundesrat kommen muss (Zustimmungsverordnung). Ein Fingerschnippen der Bundesregierung und dann ist das so, ist hier wahrlich nicht gegeben.

  3. Des Weiteren sind in diesem Gesetzesentwurf vieles nicht gut bzw. manche rechtliche Unwegsamkeiten (starre Werte, keine „Härtefallklausel“, keine Öffnungsklausel etc.), allerdings wurde bereits angekündigt, dass im parlamentarischen Verfahren Änderungen vorgenommen werden.

Das mal in dieser Kürze.

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Hey, vielen Dank an alle, insbesondere @mssfoa, die Einschätzung hilft mir weiter.
Gegenargumente natürlich auch gern her, falls jemand welche hat…

Das ist das Problem derzeit mit allen „kritischen Netzwerken der …“, manchmal haben sie gute Argumente, manchmal nur pauschale Verschwurbelungen, aber immer werden sie von den Querdenkern und Diiktaturrufern als Messias gefeiert die endlich Mal sagen was Sache ist, auch wenn sie eigentlich nur einen Beitrag zur Debatte leisten.

Hallo zusammen,
diese Frage stelle ich mir auch.

Vor ein paar Tagen hat mir mein Vater diesen Link geschickt mit der Bitte um Einordnung und ich bin ehrlich gesagt geschockt, sowohl von der Stellungnahme als auch von den Kommentaren darunter.

Die „Stellungnahme“ endet mit den Worten:

"Knapp und treffend von CDU-Politiker Prof. Dr. Max Otte auf Twitter formuliert:
„Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein.““ (Eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes – KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V., am Ende)

Das ist in meinen Augen keine berechtigte Kritik, das ist einfach irreführend und falsch.

Was hat es mit diesem Netzwerk auf sich? Was für eine Reichweite haben die?

Was noch bei der Einordnung hilft:

Was offenbar bewusst weggelassen wurde: Herr Otte gehört zu dem losen Zusammenschluss namens „Werteunion“. Außerdem hatte er zur letzten Bundestagswahl in bezahlten Tweets bei Twitter für die afd geworben.

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Ich hab davor noch nix von denen gehört.
Aber wenn ich Netzwerk Krista google, dann sind die Treffer neben deren eigener Homepege die üblichen verdächtigen die Stimmung gegen Corona machen, und auf den ersten zwei Seiten nichts ohne Corona Bezug.
Scheint sich auch erst während Corona gegrüdnet zu haben; ich erwarte jetzt eigentlich dass die Reichweite halt die Multiplikation über soziale Netzwerke ist die halt Corona-Themen im Moment so haben. Nicht mehr, nicht weniger :wink: