Standing Ovations deutscher Minister für Rubios unsägliche Rede

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Ich halte die Argumentation hier für problematisch, weil sie zwei Dinge vermischt, die man sauber auseinanderhalten sollte.

Erstens: Natürlich kann eine Position moralisch falsch sein, auch wenn sie von einer Mehrheit vertreten wird. Das bestreitet niemand ernsthaft. Aber darum ging es im vorangegangenen Beitrag auch gar nicht. Der Punkt war vielmehr, dass es analytisch wenig hilfreich ist, Positionen allein deshalb in die Nähe des Rechtsextremismus zu rücken, weil sie migrationspolitisch restriktiver sind oder weil sie von konservativen Parteien vertreten werden. Wenn ein erheblicher Teil der Bevölkerung bestimmte politische Prioritäten setzt – etwa bei Migration oder innerer Sicherheit –, dann ist das zunächst einmal ein demokratischer Befund, mit dem Politik umgehen muss. Daraus automatisch eine Nähe zu „MAGA“ oder gar zum Verlassen des demokratischen Rechtsstaats abzuleiten, halte ich für eine sehr weitgehende und letztlich wenig belastbare Diagnose.

Zweitens: Die historische Analogie zu Hitler überzeugt mich hier überhaupt nicht. Sie ersetzt eine konkrete Auseinandersetzung mit heutigen politischen Positionen durch eine moralische Totalanalogie. Damit wird die Diskussion eher beendet als geführt.

Was den eigentlichen Anlass des Threads betrifft – die Reaktion auf Rubios Rede –, scheint mir außerdem ein grundlegendes Missverständnis vorzuliegen. Auf internationalen Konferenzen wie der Münchner Sicherheitskonferenz ist es üblich, dass sich das Publikum erhebt, wenn ein hochrangiger Redner seine Rede beendet und zum Platz zurückgeht. Das ist Teil diplomatischer Höflichkeit und protokollarischer Praxis. Das sind in vielen Fällen keine „standing ovations“ im Sinne einer enthusiastischen politischen Zustimmung, sondern schlicht eine respektvolle Geste gegenüber einem Vertreter eines Partnerstaates.

Wenn man jede solche protokollarische Geste sofort als ideologische Zustimmung interpretiert, liest man sehr viel mehr in das Ereignis hinein, als tatsächlich darin steckt.

Die weitreichende Schlussfolgerung, Teile der CDU/CSU hätten „den Boden des demokratischen Rechtsstaats verlassen“ oder seien im Kern anschlussfähig an Trumps autoritäre Politik, halte ich deshalb für eine massive Überinterpretation. Solche Zuschreibungen tragen aus meiner Sicht eher zur weiteren Polarisierung des politischen Diskurses bei, als dass sie zu einer sachlichen Analyse beitragen.

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Zu dieser Schlussfolgerung komme ich nicht aufgrund der Reaktion auf Rubios Rede, sondern aufgrund der innenpolitischen Programmatik und dem allgemeinen Auftreten der CDSU.

Ohne es dir persönlich unterstellen zu wollen empfinde ich es als unredlich, die Benennung der Realität als “Polarisierung” zu diffamieren. Dieses rhetorische Mittel wird sehr gerne und erfolgreich von Rechtsextremisten verwendet, die damit kritische Stimmen in der öffentlichen Debatte isolieren wollen.

Wenn ich beispielsweise Herrn Dobrindt aufgrund seiner Anweisungen an die Bundespolizei, Geflüchtete ohne Prüfung ihrer Asylanträge an den Grenzen abzuweisen vorsätzlichen Rechtsbruch vorwerfe, dann ist das keine Polarisierung, sondern nur eine (von weiten Teilen des juristischen Establishments in Deutschland geteilte) Einschätzung seiner tatsächlichen Handlungen. Polarisierend wirkt hier wenn überhaupt nur Herr Dobrindt, denn seine Handlungen sind es ja, die den Konflikt entfachen. Völlig ohne Not, denn dazu “gezwungen” wird er ja nur durch die eigenen Wahlversprechen.

Der Beitrag, auf den sich mein ursprünglicher Kommentar bezog, hat aber gerade nicht auf diese Art und Weise differenziert. Hier wurde ausschließlich bemerkt, dass sich 2/3 der deutschen Bevölkerung für eine Verschärfung des Asylrechts aussprechen und dass aus diesem Grund die Herstellung einer Verbindung zwischen rechter und rechtsextremer Politik “gefährlich” sei.

Das ist genau das Muster, was ich im öffentlichen Diskurs immer deutlicher wahrnehme und das zumindest in den USA auch sehr offensichtlich gezielt als politische Waffe eingesetzt wird: Was die Mehrheit will, könne nicht falsch sein. Auch wenn man es nicht toll findet, müsse man entsprechende Standpunkte zumindest als legitim akzeptieren. Oder wie in diesem Thread formuliert:

Mein Standpunkt ist da eben ein anderer: Egal ob mit gesellschaftlicher Mehrheit oder ohne, eine undifferenzierte Ablehnung von “Migration”, die sich in der Praxis vor allem auf Menschen einer zugeschriebenen Rasse oder Kultur bezieht, ist ein Merkmal einer (zumindest in diesem Teilbereich) rechtsextremen und rassistischen Gesinnung. Es ist Aufgabe und Pflicht aller demokratischen Politiker und Parteien, solchen Gesinnungen kompromisslos entgegenzutreten. Wobei das natürlich nicht von der Aufgabe und Pflicht entbindet, tatsächlich existierende gesellschaftliche Probleme zu lösen, die oft der Nährboden für Fremdenhass sind.

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Ich persönlich finde diese Analogie gerade bei differenzierter Betrachtung extrem passend. Diverse ausgewiesene Experten der NS-Zeit weisen immer wieder darauf hin, dass die MAGA-Bewegung in den USA und der zunehmend rechtsextreme Diskurs und die Bildung rechtsextremer politischer Strukturen in Deutschland erhebliche Parallelen zum Aufstieg der NSDAP und Hitler aufweisen.

z.B.

Dabei ist insbesondere auffällig, wie damals wie heute die konservativ-bürgerliche Mitte, damals in Form des Zentrums und anderer Parteien, heute in Form der CDSU, aber auch Teilen anderer Parteien versucht, das politische Erstarken der extremen Rechten durch eine Annäherung und Übernahme von Positionen und Rhetorik für sich zu nutzen. Oder vielleicht traut man sich jetzt nur, die schon immer gehegten persönlichen Überzeugungen auch öffentlich zur Schau zu stellen.

Welchen Sinn hat denn Geschichte, wenn wir nicht bereit sind daraus zu lernen. Mir wurde als Begründung für die sehr intensive Präsenz des Nationalsozialismus in der deutschen Erinnerungskultur und im Bildungswesen immer erklärt, dass so einem erneuten Abrutschen in einer mörderische Diktatur vorgebeugt werden soll (“nie wieder”). Und jetzt, wo dafür nach einhelliger Ansicht aller Experten eine reale Gefahr besteht, sollen entsprechende Vergleiche auf einmal unredlich sein?

Ganz ehrlich: ab einem bestimmten Punkt geht es für mich auch nicht mehr um eine “Diskussion”. Ich kann mit CDU-Politikern wunderbar über unsere unterschiedlichen Ansichten zur Verkehrs- und Rentenpolitik diskutieren. Grundlegende demokratische Werte können aber gerade nicht Gegenstand einer ergebnisoffenen Diskussion sein, an deren Ende ein politischer Kompromiss steht. Da bin ich im wahrsten Sinne des Wortes kompromisslos und meine Hoffnung/Erwartung ist eigentlich, dass alle anderen, die sich gerne “Demokraten” nennen, das auch sind.

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Ich finde deinen Beitrag interessant, weil er letztlich zwei sehr unterschiedliche Ebenen miteinander verbindet.

Zum einen die historische Analyse: Natürlich ist es legitim und auch sinnvoll, politische Entwicklungen historisch zu vergleichen. Geschichte dient ja gerade dazu, Muster zu erkennen und daraus Schlüsse zu ziehen. Mein Einwand richtete sich allerdings nicht gegen historische Vergleiche an sich, sondern gegen die Form der Analogie. Wenn aktuelle politische Akteure oder Parteien sehr schnell in eine direkte Traditionslinie mit dem Aufstieg der NSDAP gestellt werden, wird damit eine moralische Totalbewertung vorgenommen. In diesem Moment wird eine nüchterne politische Analyse schwierig, weil die Schlussfolgerung bereits implizit feststeht.

Dass einzelne Historiker Parallelen sehen, ist dabei wenig überraschend – Historiker sind sich gerade bei solchen Analogien aber selten einig. Es gibt ebenso viele Stimmen, die vor genau dieser Art von Gleichsetzungen warnen, weil sie historische Spezifika verwischen.

Der zweite Punkt betrifft deinen letzten Absatz. Dort schreibst du sinngemäß, dass es ab einem bestimmten Punkt für dich nicht mehr um eine Diskussion gehe und dass grundlegende demokratische Werte nicht Gegenstand einer ergebnisoffenen Debatte sein könnten.

Das ist ein legitimer persönlicher Standpunkt. Gleichzeitig frage ich mich dann aber, welchen Zweck eine Beteiligung an einem Diskussionsforum hat, wenn man zentrale Positionen der anderen Seite grundsätzlich nicht mehr als diskussionswürdig betrachtet. Ein Forum lebt ja gerade davon, dass unterschiedliche Einschätzungen – auch zu grundlegenden politischen Bewertungen – argumentativ aufeinander treffen.

Mein eigener Ansatz wäre eher, sehr vorsichtig damit zu sein, politischen Gegnern pauschal eine Nähe zu autoritären oder gar faschistischen Traditionen zuzuschreiben. Nicht weil solche Entwicklungen unmöglich wären, sondern weil solche Zuschreibungen den politischen Diskurs schnell an einen Punkt bringen, an dem ein Austausch von Argumenten kaum noch möglich ist.

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Ich glaube, wir reden hier ein Stück weit aneinander vorbei.

Mein Punkt war nicht, Kritik an politischen Positionen als „Polarisierung“ zu delegitimieren. Kritik – auch scharfe Kritik – gehört selbstverständlich zum demokratischen Diskurs. Worum es mir ging, ist etwas anderes: die sehr weitreichende Diagnose, Teile der CDU/CSU hätten den Boden des demokratischen Rechtsstaats verlassen oder seien im Kern anschlussfähig an Trumps autoritäre Politik.

Das ist eine erhebliche Zuschreibung, die aus meiner Sicht eine sehr belastbare Begründung erfordern würde. Einzelne politische Maßnahmen oder auch rechtlich umstrittene Entscheidungen reichen dafür meines Erachtens nicht aus. In einer Demokratie kommt es regelmäßig vor, dass Regierungen Maßnahmen ergreifen, deren Rechtmäßigkeit anschließend gerichtlich überprüft wird. Genau dafür gibt es ja die Gewaltenteilung.

Auch bei der von dir genannten Frage der Zurückweisungen an den Grenzen ist die juristische Bewertung – wie man derzeit sieht – keineswegs so eindeutig, wie du es darstellst. Dass es dazu unterschiedliche Auffassungen unter Juristen gibt, ist zunächst einmal Teil eines normalen rechtsstaatlichen Prozesses.

Der zweite Punkt betrifft den Mehrheitsbezug. Dass ich den Hinweis auf Mehrheitsmeinungen problematisch finde, wenn daraus moralische Legitimation abgeleitet wird, kann ich nachvollziehen. Mein ursprünglicher Einwand zielte aber auf etwas anderes: darauf, dass restriktivere migrationspolitische Positionen, die von einem großen Teil der Bevölkerung vertreten werden, nicht automatisch als rechtsextrem oder rassistisch qualifiziert werden sollten.

Wenn man jede restriktivere Migrationspolitik pauschal als Ausdruck „rechtsextremer und rassistischer Gesinnung“ einordnet, verschiebt man den politischen Diskurs sehr weit in Richtung moralischer Totalbewertungen. Das macht es aus meiner Sicht eher schwieriger, noch zwischen demokratisch-konservativen, liberalen und tatsächlich extremistischen Positionen zu unterscheiden.

Gerade diese Unterscheidung halte ich aber für wichtig, wenn man den Begriff „Rechtsextremismus“ analytisch sinnvoll verwenden möchte.

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Ich würde an der Stelle bestreiten, dass dies “sehr schnell” passiert. Die AfD und Trump/Maga werden von vielen Historikern und Beobachtern in eine Reihe mit der NSDAP gestellt, weil es ganz offensichtliche Parallelen gibt. Dann sind diese Vergleiche meiner Ansicht nach auch angemessen. Über die CDU kann ich persönlich mich gut aufregen, aber hier baue ich bewusst keine Verbindung zur NSDAP auf. Das wäre offensichtlich absurd. Aber einen Vergleich zum Zentrum muss sie sich unter den gegebenen Umständen eben schon gefallen lassen (wobei ja auch ein Vergleich differenziert sein kann).

Und ja: in Bezug auf Trump und die AfD würde ich zustimmen, dass dies einen “moralische Totalbewertung” ist, wie du es ausdrückst. Aber weder anlass- noch ansatzlos. Die AfD wurde beispielsweise zwar schon sehr früh als populistisch eingeordnet. Aber ich und andere haben den Bezug zur Nazizeit erst ab dem Zeitpunkt aufgebaut, als die tatsächlichen Handlungen der Partei und ihrer Akteure dazu Anlass gegeben haben. Ähnlich bei MAGA/Trump. Gleichzeitig nehme ich auch heute keine entsprechende Einordnung anderer Parteien/Bewegungen wahr.

Weil ein wichtiger Bestandteil des Widerstands gegen autoritäre Bestrebungen das in Frage stellen und offenlegen autoritärer Narrative ist. Sprache und Diskussion ist ein Machtinstrument und wenn man autoritäre Narrative unangefochten im öffentlichen Raum stehen lässt, dann entsteht daraus schnell die Illusion eines Konsens (im Englischen auch “manufactured consent”), die dann wiederum in genau der Dynamik endet, die ich hier eingangs kritisiert habe.

Das ist sicher das angestrebte Ideal, dessen Anspruch so ja schon mindestens seit dem antiken Griechenland formuliert wird (aus dessen Tradition der “Agora” sich ja auch das die Idee des “Forum” ableitet).

In der Praxis wird in einem Forum aber mindest ebenso lange auch Konsens “hergestellt” und nicht (nur) meriokratisch auf Grundlage der besten Argumente entwickelt. Ein Forum dient des Diskutanten auch zum Ausloten der akzeptablen Grenzen des Diskurs. Und ein Appell an moralische Grenzen hat dabei immer eine Rolle gespielt.

Dass “Teile” der CDSU den Boden des demokratischen Rechtsstaats verlassen haben ist praktisch wöchentlich Thema der LdN. Und aus meiner Sicht ist es etwas grundlegend anderes, wenn die Ampel-Regierung versucht eine “kreative” Auslegung des Haushaltsrechts durchzusetzen und damit vor dem Verfassungsgericht scheitert (und dieses Scheitern akzeptiert), als wenn eine Partei systematisch und sehenden Auges legislative und exekutive Handlungen gegen die eindeutige und ausdrückliche Rechtssprechung vornimmt. Beispiele wären da die sehr offensichtliche Weigerung, einen verfassungsgemäßen Klimaschutz zu betreiben und die wiederholten Verstöße gegen EU-Recht bei den Grenzkontrollen, Maut, etc.

Und da sehe ich bei Politkern wie Merz, Söder, Dobrindt und Reiche eben durchaus eine so bewusste Missachtung rechtlicher Normen, dass ich davon ausgehen muss, dass diese Personen die Spielregeln des Rechtsstaats nur dann akzeptieren, wenn es ihnen in den Kram passt. Das diese Personen und ein paar mit ihnen sympathisierende Juristen das anders sehen ist mir schon klar. Aber man muss wie gesagt auch mal die Dinge beim Namen nennen.

Dass die CDSU wiederum “anschlussfähig” an MAGA ist, ist meiner Ansicht nach inzwischen so offensichtlich, dass es eher für die gegenteilige Behauptung Belege geben müsste. Anschlussfähig bedeutet ja nicht, dass man die Ziele und Methoden notwendigerweise teilt. Nur, dass man die eigenen Ziele für vereinbar/kompatibel hält. Und da gibt es eben (jenseits der Außenpolitik) keine klare Abgrenzung zwischen dem konservativen politischen Spektrum in Deutschland und der Kuluturkämpferei von MAGA oder auch Orban.

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Habe ich nicht getan. Im ursprünglichen Kommentar war von einer “fundamentalen Verschärfung des Asylrechts” die Rede. Gerade im Kontext der politischen Debatte in Deutschland lehne ich mich glaube ich nicht aus dem Fenster, wenn ich das als Chiffre für “weniger braune, schwarze und muslimische Menschen” interpretiere. Das habe ich glaube ich auch im weiteren Diskussionsverlauf zum Ausdruck gebracht, z.B. hier:

Über die richtige “Migrationspolitik” kann man gut diskutieren. Unter welchen Bedingungen eine IT-Fachkraft zuwandern, ihre Familie nachholen und die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben kann, dazu gibt es beispielsweise viele legitime Standpunkte (auch wenn man da natürlich nicht immer scharfe Trennungen zwischen verschiedenen Arten von Migration vornehmen kann, wie das Beispiel der Arbeitserlaubnis für Asylbewerber zeigt). Ich mag die aktuelle CDSU-Position hierzu ziemlich dumm und kurzsichtig finden, aber ich bestreite nicht den politischen Gestaltungsspielraum.

Selbst bei der Frage, wie man die Aufnahme und den Schutz von Geflüchteten richtig gestaltet gibt es natürlich großen Diskussionsbedarf und auch meine Meinung hat sich hier in den letzten Jahren stark entwickelt.

Bei meiner Kritik ging es mir um die überhandnehmende Orientierung der migrationspolitischen Debatte an der Herkunft, dem Aussehen und der Kultur der zugewanderten Menschen. Ich halte es für offensichtlich, dass dies inzwischen die maßgebliche Linse ist, durch die die Kritiker der (empfundenen) Asyl- und Migrationspolitik (in Deutschland genauso wie in den USA) die Debatte führen und das ist nunmal praktisch schon per Definition rassistisch.

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…Gerade die Schlussfolgerung, die migrationspolitische Debatte orientiere sich inzwischen maßgeblich an Herkunft, Aussehen oder Kultur der Menschen, ist aus meiner Sicht eher eine Interpretation als eine zutreffende Beschreibung der tatsächlichen politischen Positionen.

Zumindest für die Union gilt: Die Kritik richtet sich nicht gegen die Herkunft von Menschen, sondern gegen bestimmtes Verhalten und gegen Strukturen, die staatliche Steuerungsfähigkeit unterlaufen. Vereinfacht gesagt: Es ist nicht entscheidend, wo jemand herkommt, sondern ob er sich an Recht und Gesetz hält und ob ein legaler Aufenthaltsgrund besteht.

In diesem Zusammenhang wird auch häufig zwischen verschiedenen Formen von Migration unterschieden. Kritik richtet sich vor allem gegen illegale Migration beziehungsweise gegen Migration ohne realistische Bleibeperspektive. Gleichzeitig wird qualifizierte Arbeitsmigration ausdrücklich begrüßt – nicht zuletzt, weil Deutschland als alternde Volkswirtschaft auf Zuwanderung in den Arbeitsmarkt angewiesen ist.

Gerade deshalb halte ich die Schlussfolgerung im letzten Absatz für problematisch. Dort werden meines Erachtens eher gefühlte Wahrheiten über die politische Debatte formuliert, als dass die tatsächliche migrationspolitische Haltung der Union korrekt wiedergegeben wird. Über konkrete Maßnahmen kann man selbstverständlich streiten – und das sollte man auch. Aber die Unterstellung, die Debatte werde primär entlang von Herkunft oder Aussehen geführt, trifft aus meiner Sicht den Kern der Position nicht.

Es gibt (fast?) keine illegale Migration, da die einreisenden Menschen (fast?) immer an der Grenze einen Asylantrag stellen.

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Ich halte zwei Punkte in deinem Argument für problematisch.

Zum einen überzeugt mich die Bezugnahme auf die Häufigkeit eines Themas im LdN-Umfeld nicht als Indikator für dessen tatsächliche Berechtigung. Dass im Podcast oder im Forum regelmäßig über ein vermeintliches „Verlassen des Rechtsstaats“ durch Teile der CDU/CSU gesprochen wird, sagt zunächst einmal nur etwas über die thematischen Schwerpunkte und politischen Perspektiven dieses Diskursraums aus. Gerade das LdN-Forum hat erkennbar eine recht homogene politische Grundausrichtung, die eher im linken Spektrum liegt. In einem solchen Umfeld entstehen naturgemäß bestimmte Deutungsmuster häufiger als andere. Die bloße Wiederholung eines Vorwurfs ist aber noch kein Beleg für seine Richtigkeit.

Zum anderen halte ich die konkrete Zuschreibung gegenüber Politikern wie Friedrich Merz oder Alexander Dobrindt für sehr weitgehend. Man kann ihre Positionen politisch kritisieren, einzelne Maßnahmen für falsch halten oder auch juristisch für problematisch. Daraus aber abzuleiten, sie hätten den Korridor rechtsstaatlichen Handelns verlassen oder akzeptierten die Spielregeln des Rechtsstaats nur selektiv, ist eine erhebliche Behauptung. Für eine solche Diagnose bräuchte es meines Erachtens deutlich belastbarere Anhaltspunkte als politische Streitfragen über Grenzpolitik, Klimapolitik oder europarechtliche Bewertungen.

Aus meiner Sicht wäre der Punkt, an dem der rechtsstaatliche Handlungskorridor tatsächlich verlassen wird, ein anderer: nämlich dann, wenn letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen nicht mehr anerkannt oder bewusst nicht umgesetzt werden. Genau darin liegt ja der Kern rechtsstaatlicher Bindung politischer Macht. Solange politische Akteure ihre Positionen innerhalb des bestehenden institutionellen Rahmens vertreten und gerichtliche Entscheidungen akzeptieren, bewegen sie sich zunächst einmal im normalen Spannungsfeld demokratischer Politik.

Der demokratische Rechtsstaat zeichnet sich gerade dadurch aus, dass politische Akteure innerhalb des rechtlichen Rahmens um unterschiedliche Lösungen ringen – und dass strittige Fragen am Ende von Gerichten entschieden werden. Dass politische Vorschläge juristisch überprüft werden oder auch einmal scheitern, gehört zu diesem System dazu. Daraus allein eine grundsätzliche Missachtung des Rechtsstaats abzuleiten, halte ich für eine Überdehnung des Begriffs.

Wenn man mit solchen Kategorien arbeitet, sollte man aus meiner Sicht besonders sorgfältig sein – gerade weil sie im politischen Diskurs schnell eine delegitimierende Wirkung entfalten.

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Herr Dobrindt bewegt sich nicht innerhalb des Rechtsrahmens, wie bereits gerichtlich festgestellt wurde.
Er hält sich einfach mal nicht an Gesetze.

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Aber mal ganz neutral gefragt:

Jemand kommt nach Deutschland und ersucht um Asyl. Die Gründe sind schlüssig.

Variante 1: diese Person möchte in Deutschland bleiben und arbeiten.
Dann müssen wir also schnell in Arbeit integrieren, ggf vorher qualifizieren.

Variante 2:

Diese Person möchte in Deutschland bleiben, aber nicht arbeiten. Obwohl sie es könnte.
Wie verfahren wir?

Fall 3: jemand kommt ohne Asyl nach Deutschland ohne legalen Aufenthaltsstatus, weigert sich aber auszureisen und besteht auf Leistungen zum Lebensunterhalt. Hat auch keine großen Ambitionen zu arbeiten.

Wie verfahren wir da?

Die Rechtslage ist in dem einen oder anderen Fall eindeutig.
Moralisch vielleicht nicht eindeutig.

Mal ganz wertfrei gefragt.

Das ist kein realer Fall. Ich glaube wirklich nicht, dass es überhaupt nur einen solchen Fall gibt.
Die Menschen fliehen, weil sie aus Gefahr entkommen wollen. Vielleicht ziehen einige auf der Suche nach einer Arbeit, einem besseren Leben in ein anderes Land (Ich selbst übrigens auch). Aber auch die wollen arbeiten.

Allein diese Erzählung aufzuschreiben, klingt für mich nach Wertung. Die Wertung, dass Menschen aus Prinzip nicht arbeiten wollen. Ich habe ein anderes Menschenbild und erlebe Menschen auch anders.

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Können wir diesen Fall also als absolut abwegig ausschließen?

Dann brauchen wir quasi nur Fall 3 betrachten.

Also so, wie die bayrische CSU-Regierung schon vor einigen Jahren ein letztinstanzliches Feinstauburteil nicht umsetzte?

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Wo ist sie denn, die qualifizierte Arbeitsmigration? Irgendwann muss man sich auch mal als Partei ehrlich machen und sagen, es gibt sie nicht. Wer legal in “den Westen” migrieren kann, den zieht es offensichtlich nicht in nennenswerten Zahlen nach Deutschland.

Bleiben also die “illegale” Migraten, die nun einmal einfach hier sind. Man kann sich nun entscheiden, Limonade zu machen (wie die Amis, quasi die Erfinder der Massenimmigration, sagen), und aus “illegalen” Migranten legale Arbeitsmigranten machen, oder man kann rumsoedern und herummerzen und hat am Ende ueberhaupt nichts.

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Ein paar Beispiele:

  • Mir ist kein Jurist außerhalb der Regierungsparteien und der zuständigen Behörden bekannt, der die andauernden Grenzkontrollen als vereinbar mit EU-Recht ansehen würde. Die EU-Kommission strengt hier wohl aus rein politischen Gründen kein Vertragsverletzungsverfahren an. Siehe z.B. Grenzkontrollen: In Deutschland kein Ende in Sicht - correctiv.org
  • Gleiches trifft auf die Zurückweisung von Asylsuchenden an den Außengrenzen zu. Die Rechtslage ist hier eindeutig, denn Asylanträge müssen geprüft werden, auch wenn die Asylsuchenden aus einem EU-Nachbarland einreisen. Das wurde im Fall von mehreren Somalis so auch letztinstanzlich von einem Berliner Gericht so befunden. Innenminister Dobrindt ignoriert dieses Urteil schlicht und ergreifend. Es gibt meines Wissens nach keinen unabhängigen Juristen, der Dobrindts Argument der “Einzelfallentscheidung” teilt.
  • Die Rechtssprechung zum Klimaschutz ist eindeutig bis hin zum Verfassungsgericht. Das wird ja selbst von der Regierungskoalition bestätigt. Wenn sich Energieministerin Reiche jetzt hinstellt und behauptet, dass man mit 10% Erneuerbaren Energien bei der Heizung mindestens gleich viel CO2 einsparen würde wie mit 65%, dann ist das doch auf gut deutsch eine dreiste Verarsche. Die Rechtslage ist klar, der Rechtsbruch ist es auch, die CDSU nutzt schlicht die Verfahrensdauern und die Struktur des deutschen Rechtssystems für eine Unterwanderung geltenden Rechts. Wird ein Gesetz als rechtswidrig befunden, wird eben ein neues rechtswidriges Gesetz erlassen, gegen dass dann wieder langwierig geklagt werden muss.

Den Punkt haben wir entsprechend auch nach deiner Definition sehr offensichtlich überschritten.

Naja, bei der “Stadtbild”-Rhetorik und vielen anderen Ausfällen von Merz sehe ich schon eine ordentliche Prise blanker Vorurteile aufgrund der Herkunft von Menschen.

Wie @Margarete schon gesagt hat: Geltende Gesetze geben jedem Ausländer das Recht, eine deutsche Grenze zu überschreiten und einen Asylantrag zu stellen. Man kann dieses Gesetze doof finden. Aber von rechtsstaatlich agierenden Politikern darf ich meiner Ansicht nach schon erwarten, dass sie auch Gesetze respektieren, die sie doof finden. Die Regierung könnte diese Gesetze ändern, das wäre dann das Ergebnis einer politischen Debatte. Aber was Dobrindt und Co. aktuell betreiben ist schlicht Rechtsbruch, der jenseits eines winzigen juristischen Feigenblatts offen mit der angeblichen Popularität der Maßnahmen gerechtfertigt wird.

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Ich halte deinen Kommentar in mehreren Punkten für deutlich zu weitgehend – sowohl in der Diagnose als auch in der Begründung.

Der schwerwiegendste Vorwurf in deinem Beitrag ist letztlich der, Teile der CDU/CSU hätten den Boden des demokratischen Rechtsstaats verlassen. Für eine solche Diagnose müsste die Schwelle allerdings sehr niedrig liegen - deutlich unterhalb der letztinstanzlichen Klärung, was wiederum Fragen nach der demokratischen Tragfähigkeit Deines Arguments innerhalb unserer Rechtsordnung aufwirft.

In einem funktionierenden Rechtsstaat ist es völlig normal, dass politische Maßnahmen rechtlich umstritten sind und vor Gerichten überprüft werden -…

Der rechtsstaatliche Rahmen wird aus meiner Sicht erst dann tatsächlich verlassen, wenn letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen nicht mehr anerkannt oder bewusst nicht umgesetzt werden. Politische Vorschläge oder Maßnahmen, deren Vereinbarkeit mit EU- oder Verfassungsrecht strittig ist, fallen zunächst einmal in das normale Spannungsfeld demokratischer Politik.

Auch die Beispiele, die du anführst, tragen diese sehr weitgehende Schlussfolgerung aus meiner Sicht nicht. Gerade migrationspolitische Maßnahmen sind seit Jahren Gegenstand intensiver rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen – national wie europäisch (Beispiel: s.o.). Dass Vorschläge rechtlich überprüft werden oder auch einmal vor Gerichten scheitern können, ist Teil dieses Systems und kein Beleg für eine Abkehr vom Rechtsstaat.

Besonders problematisch finde ich den Absatz zu den Grenzkontrollen. Die Aussage, dir sei „kein Jurist außerhalb der Regierungsparteien bekannt“, der diese für vereinbar mit EU-Recht halte, suggeriert einen juristischen Konsens, den es so schlicht nicht gibt. Abgesehen davon kennst Du dann offenkundig beispielsweise Hans-Jürgen Papier oder Daniel Thym nicht.
Der Schengener Grenzkodex erlaubt ausdrücklich die temporäre Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen bei einer ernsthaften Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit. In der juristischen Debatte geht es daher vor allem um Fragen der Verhältnismäßigkeit, der Dauer und der konkreten Begründung – nicht darum, dass solche Maßnahmen grundsätzlich ausgeschlossen wären. Dass selbst kritische Analysen meist von einer „umstrittenen“ oder „rechtlich heiklen“ Praxis sprechen und die EU-Kommission bislang kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, zeigt ebenfalls, dass die Rechtslage zumindest nicht so eindeutig ist, wie dein Argument nahelegt.

Mich überzeugt auch der sehr weitgehende Vergleich mit MAGA-Politik nicht. Man kann Positionen von Merz, Dobrindt oder anderen Unionspolitikern politisch kritisieren – teilweise auch scharf (ich bin selbst nicht der größter Fan). Aber aus migrationspolitischen Forderungen, rechtlichen Streitfragen oder politischer Rhetorik eine strukturelle Nähe zu autoritären Bewegungen abzuleiten, halte ich für eine erhebliche Überdehnung und ich bin überzeugt, dass der inflationäre Gebrauch dieser Einordnung letztlich nur die Ränder stärkt.

Gerade weil Begriffe wie „Rechtsstaatsbruch“ oder „autoritäre Politik“ so schwer wiegen, sollte man mit ihnen besonders präzise umgehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass politische Kontroversen vorschnell in Kategorien eingeordnet werden, die der tatsächlichen Lage nicht gerecht werden.

Die Aussage, geltendes Recht gebe „jedem Ausländer das Recht, eine deutsche Grenze zu überschreiten und einen Asylantrag zu stellen“, wird in der juristischen Debatte so pauschal keineswegs von allen geteilt. Das Asylrecht garantiert in erster Linie ein Prüfverfahren und Schutz vor Zurückweisung in Verfolgungssituationen (Non-Refoulement), sagt aber nicht zwingend, dass jede Person unabhängig von den Umständen jederzeit in das Staatsgebiet einreisen darf. Genau an diesem Punkt entzündet sich ja die aktuelle juristische Diskussion: ob und in welchem Umfang Zurückweisungen an der Grenze mit europäischem Recht und dem Dublin-System vereinbar sind. Dass hierzu unterschiedliche Auffassungen existieren – auch unter renommierten Verfassungs- und Europarechtlern – zeigt bereits, dass die Frage keineswegs so eindeutig ist, wie Du suggerierst. Von einem klaren „Rechtsbruch“ zu sprechen, halte ich deshalb für eine erhebliche Verkürzung und einer fundierten Debatte nicht dienlich.

Aber ich habe doch Fälle aufgezählt, in denen das offensichtlich der Fall ist. Und @JohanneSAC hat mindest einen weiteren genannt.

Nochmal am Beispiel der Zurückweisung der Somalier an der Grenze zu Polen:

Das Gericht mahnte an, dass die Zurückweisung der Asylsuchenden rechtswidrig sei, weil nicht das Dubliner Verfahren angewendet wurde. Es bestehe aber keine Notlage, welche die Bundesrepublik zur Nichtanwendung berechtigen würde. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung läge nicht vor. (Anwalt.org)

Dieses Urteil ist letztinstanzlich und rechtsgültig. Oder um es mit dem Verfassungsblog zu sagen:

Aus dem Beschluss geht nun gerichtlich bestätigt hervor, was die ganz überwiegende Mehrheit der Migrationsrechtswissenschaft seit Jahren wiederholt betont: Zurückweisungen an der Grenze sind europarechtswidrig. Auch die Argumente für eine angebliche Notlage sind erst einmal abgeräumt. An der jetzigen Praxis festzuhalten ist daher inakzeptabel.

Das Urteil beschäftigt sich zudem bei weitem nicht nur mit einem Einzelfall, wie Dobrindt im weiteren Verlauf immer wieder bewusst fälschlicherweise behauptet, sondern stellt ausdrücklich fest:

Der Beschluss ist hier sehr interessant, weil die gesamte medial inszenierte Argumentation der Regierung von einer Überlastung wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt. Das VG Berlin referiert hier die Rechtsprechung des EuGH, wonach Art. 72 AEUV eng auszulegen ist: „Daraus folgt, dass er nicht als eine Ermächtigung eines Mitgliedstaats dazu ausgelegt werden kann, durch bloße Berufung auf diese Zuständigkeiten von den Bestimmungen des Vertrags abzuweichen“ (S. 17). Der Mitgliedstaat muss daher immer konkrete und valide Gründe angeben, warum die Ausnahmeregelung greift – möglicherweise sogar in einem parlamentarischen Verfahren. Eine solche Abweichung vom EU-Recht ist im Asylrecht eigentlich ein Akt der Unmöglichkeit, weil es sich um ein Rechtsgebiet handelt, das seit Anfang der 2000er Jahre sehr engmaschig durch europäische Verordnungen, Richtlinien und eine begleitende Rechtsprechung geprägt ist und es nur noch wenige Räume für rein nationale Handlungen gibt. Europäische Instrumentarien sind immer vorrangig auszuschöpfen.

Trotzdem werden die rechtswidrigen Grenzkontrollen und die rechtswidrigen Zurückweisungen jetzt über ein Jahr nach dem Urteil immer noch durchgeführt und Dobrindt hat direkt nach dem Urteil und mit Unterstützung des Kanzlers bekannt gegeben, dass er keinen Grund sieht, an dieser Praxis etwas zu ändern.

Was Bitteschön ist das denn anderes als wenn “letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen nicht mehr anerkannt oder bewusst nicht umgesetzt werden”?

Das selbe Thema mit dem Klimaschutz. Willst du mir wirklich erklären, dass die aktuelle Regierung den “Klimabeschluss” des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 rechtsgetreu umsetzt?

In dem Fall hätte ich dir ein gut erhaltenes Regierungsgebäude im Herzen Teherans zu einem günstigen Preis anzubieten, denn du scheinst einem ja praktisch alles abzukaufen :wink: .

Im Bezug auf MAGA, ich wiederhole mich da gerne, habe ich bewusst das Wort “anschlussfähig” gewählt, was die Sache meiner Ansicht nach sehr gut trifft. Wer die Kuschelei der CSU mit Orban oder auch das zwanghafte Kritisieren gendergerechter Sprache, die Weigerung einer Reform der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen und die zunehmende Feindlichkeit gegenüber Transsexuellen der letzten Jahre wahrgenommen hat, der wird dem meiner Ansicht nach zustimmen. Hier werden Talking Points teilweise 1 zu 1 übernommen.