Staatliche Hilfen für Solo-Selbständige/Vereinfachter Zugang zu ALG II

Hallo Philip, hallo Ulf,

Ich höre die Lage regelmäßig und fühle mich durch Euren Podcast sehr gut informiert.
Allerdings ärgere ich mich immer mal wieder, wenn ihr Bezug auf ALG II (Hartz IV) nehmt und Informationen gebt, die schlicht und ergreifend falsch sind. So sprecht ihr in der aktuellen Lage davon, dass selbständige RentnerInnen auch in Corona-Zeiten einen „nicht vereinfachten“ Antrag auf ALG II stellen müssten. Tatsächlich sind Menschen im rentenfähigen Alter gar nicht ALG II berechtigt. Sie können allerdings bei Bedürftigkeit beim Amt für Soziale Dienste einen Antrag auf (ergänzende) Grundsicherungsleistungen stellen. Die Jobcenter sind hier nicht zuständig. Hier greift dss SGB XII.
Bitte versteht mich nicht falsch, Kritik an einem aus meiner Sicht dringend reformbedürftigen Modell ist wichtig. Allerdings sollten auch in diesem Kontext einzig richtige Informationen erfolgen. Vor einigen Monaten habt ihr u. a. davon gesprochen, dass Melderversäumnisse im Jobcenter vor dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit 30 Prozent sanktioniert werden konnten. Tatsächlich wurden Melderversäumnisse allerdings, wenn überhaupt, dann einzig mit 10 Prozent sanktioniert.
Wie gesagt, Kritik ist richtig und wichtig. Allerdings sollte sie durch faktisch richtige Aussagen erfolgen, und vielleicht sogar in Betracht ziehen, dass auch in Jobcentern viele Menschen arbeiten, die Menschen ehrlich helfen wollen und die zur Verfügung stehenden gesetzlichen Grundlagen hierfür nutzen.
Katharina