Sozialpädagogische Familienhilfen nach §31 SGB VIII

Hallo zusammen,

ich hätte eine kleine Anregung zur aktuellen Lage-Folge, welche eventuell zur Weiterverbreitung dienen soll, zur Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen und Zuschüssen.
Ich bin langjährige Lage-Hörerin, studierte Psychologin und arbeite seit 2 Jahren als Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) für einen freien Träger, der wiederum dem Jugendamt zuarbeitet.

Familienhilfen werden definiert als:
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“

Entgegen der allgemeinen Meinung gegenüber dem Jugendamt werden Familienhilfen NICHT ausschließlich installiert, als eine Maßnahme der Jugendämter, um Kindeswohlgefärdungen zu überprüfen, sondern sind ein RECHT welches nach Sozialgesetzbuch jeder Familie zusteht, die sich diese Unterstützung wünscht. Diese Unterstützung umfasst sowohl die beschriebene Mediation zwischen Familienmitgliedern bei Konflikten, als auch aktive Unterstützung bei amtlichen und behördlichen Angelegenheiten. Sie sind in der Regel auf 6 Monate ausgelegt und können von JEDER Familie bei dem zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Ich selbst stelle den Antrag auf Bildung und Teilhabe, Kindezuschlag etc. quasi wöchentlich.
Dabei ist euch auch ein klitzekleiner Fehler unterlaufen. Der Zuschlag für Bildung und Teilhabe ist nicht, wie im Podcast besprochen 2x174 Euro, sondern 1x100 Euro (am 01.08.) und 1x74 Euro (am 01.03.). Also faktisch noch weniger Geld.

Generell hab ich mich über die Meinung von Christian Lindner bezüglich seiner Integration-Kinderarmut-Korrelation ausschließlich aufgeregt und kann aus beruflicher Perspektive eindeutig sagen, dem ist mitnichten so.

Ansonsten vielen Dank für eure journalistische Arbeit. Ich verfolge euch seit vielen Jahren.
Vielleicht hilft dieser Beitrag ja etwas, dass die zustehenden Beträge bei mehr Familien ankommen können.

Macht weiter so.
Liebe Grüße,
Maria

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Sehr interessanter Einblick. Auch im Bereich der Flüchtlingshilfe gibt es oft Unterstützungsangebote der örtlichen Behörden. z. B. hat unser Landratsamt eine Vereinbarung mit der Karitas, welche wiederum allen Asylbewerbern bei der Antragsstellung hilft. Ansonsten wissen die Einrichtung (z. B. die Schule, in der es Mittagessen gibt) sicherlich auch wie man den Antrag auf Bildung und Teilhabe stellt.

Aber die Beträge für den Schulbedarf haben sich tatsächlich geändert:

Laut der Anlage zu § 28 SGB XII gilt im 1. HJ 2023/2024 ein Betrag von 116 € und der Betrag für das 2. HJ 2023/2024 ist noch nicht bekannt, wird aber höher liegen als die aktuellen 58 €. Die Fortschreibung gibt es aber erst seit ca. 2019 (§ 34 Abs. 3a SGB XII).

Auch zahlen zwar die Jobcenter den ersten Betrag schon im August aus. Im SGB XII oder AsylbLG wird aber erst im September ausbezahlt. Der zweite Betrag wird bei beiden Behörden im Februar ausbezahlt (Steht so in § 34 Abs. 3 SGB XII).

Zumindest in Bayern sind auch die Vollzugshinweise der Jobcenter offen im Internet. Da steht nochmal alles korrekt drin.