Soloselbständige - Rentenversicherungpflicht - März Aussetzung Beiträge bis November - Oktober Nachforderung

Rentenversicherungspflichtige Selbständige konnten sich ab März 2020 angesichts der Corona-Einschränkungen und Auswirkungen auf ihr Einkommen für eine Aussetzung (also Stundung) ihrer Beiträge entscheiden. Zum November sollte dann geprüft werden, wie weiter verfahren werden soll.

Wer also in seiner Berufstätigkeit betroffen war/ist von den Folgen von Corona/Einschränkungen entschied sich sinnvoll für die Aussetzung. Es folgen erwartungsgemäß Monate mit erheblichen Einkommenseinbußen.

Im Oktober „prüft“ die Rentenversicherung und fordert die gestundeten Beiträge nach.

Nun ist ja aber die Stundung eben gerade in Ansehung der absehbaren Einbrüche der Einkünfte wegen der Corona-Maßnahmen ermöglicht worden. Wenig überraschend hat die Ersparnis durch die Nichtabführung der Rentenversicherungsbeiträge kein wohlig-satt schmatzendes Sparguthaben ergeben, so dass die Nachforderung nun die sinnvolle Aussetzung in eine sinnlose Nachforderung verkehrt.

Kann das richtig sein? Ist es geboten oder sinnvoll in der akuten Corona- und Einnahme-Krise seine Altersvorsorge zu priorisieren?

Gibt es da mehr Betroffene?

Der mir bekannte Fall spielt in Hamburg, ich bin es glücklicherweise tatsächlich nicht selbst, bin aber in der Lage mich sehr darüber zu ärgern.