Und hier ist dir meiner Einschätzung nach nicht hinreichend bewusst, dass die Deckung zwischen „Obdachlosigkeit“ und „psychischer Krankheit“ über 80% beträgt. Nicht psysisch kranke Menschen werden vielleicht mal wohnungslos (und müssen bei Freunden / Verwandten unterkommen), aber sie enden i.d.R. nicht in der Obdachlosigkeit. Ich laufe aktuell täglich durch die Essener Innenstadt und wenn du mich - als Sozialarbeiter - fragst, wie viel Prozent der Obdachlosen, die ich dort sehe (und das sind einige!) psychisch gesund sind, wäre die Antwort recht klar: Vermutlich nahezu 0%, denn die wenigen nicht psychisch-kranken Obdachlosen fallen i.d.R. nicht auf, das sind dann irgendwelche Punks und Aussteiger. Ernsthaft, Alkohol- und Drogenproblematiken sind noch das geringste Übel. Vor ein paar Tagen habe ich erst einen mit heruntergelassener Hose in seinen eigenen Fäkalien schlafenden Obdachlosen gesehen. Und das ist keine „krasse Ausnahme“, das ist die Normalität.
Diese Studie aus Berlin geht davon aus, dass bei 84,9% derjenigen, die Wohnungslos werden, vor der Wohnungslosigkeit eine psychische Krankheit vorlag. Obdachlose, die nicht zugleich auch psychisch Krank sind, sind daher die deutliche Ausnahme und keinesfalls der Regelfall.
Hier haben wir eine riesige Lücke zwischen der Gesetzeslage (dem „Soll“) und der Realität (dem „Ist“). Ja, theoretisch hat jeder Obdachlose Anspruch auf Sozialleistungen und ich weise ehrlich gesagt regelmäßig bettelnde Obdachlose damit zurück, dass ich ihnen erkläre, sie mögen bitte Bürgergeld beantragen (da ich selbst nur knapp über dem Existenzminimum lebe denke ich nicht, dass ich Obdachlose finanzieren sollte, dafür haben wir eben den Sozialstaat). Leider funktioniert das aus dem einen oder anderen Grund - in aller erster Linie: psychischen Problemen - nicht. Hier bräuchten wir viel mehr Sozialarbeit und viel mehr proaktives Handeln des Staates, aber so lange wir - unter der Last der NS-Vergangenheit - vor Zwangsbehandlungen von psychisch kranken Menschen zurückschrecken und diese nur bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung einleiten, bleibt es leider dabei, dass ein großer Teil der psychisch kranken Obdachlosen keine Hilfe „gegen seinen (durch psychische Krankheit beeinflussten!) Willen“ erhalten kann. Das ist ein gesellschaftliches Problem.
Jetzt könnte man argumentieren:
„Ist doch prima! Wenn diese Leute dann schwarz fahren und deshalb irgendwann in den Knast kommen, weil sie die Strafbefehle nicht bezahlen, können wir sie endlich behandeln!“. Leider passiert das aber nicht. Die Leute kommen in Haft, sitzen ihre Zeit ab, und kommen dann wieder frei, ohne, dass entsprechende Hilfe eingeleitet wird, weil auch hier gegen den Willen nur bei konkreter Selbst- oder Fremdgefährdung gehandelt werden kann.
Statt die Obdachlosen daher mit Strafbefehlen und Haft zu versehen wäre es in solchen Fällen wesentlich sinnvoller, die Verstöße im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit (oder eines Kontaktes mit dem Gerichtsvollzieher, wenn die Bahn ihre 60-Euro-Forderungen eintreiben will) zum Anlass zu nehmen, den Menschen Hilfeangebote zu machen.
Wenn wir uns anschauen, wer für „Schwarzfahren“ aktuell in den Knast geht, sind wir uns (hoffentlich!) einig, dass darunter so gut wie gar keine Fälle sind, bei denen man sagen würde: „Jau, das ist richtig so!“. Denn der psychisch gesunde, „rationale“ Schwarzfahrer („Hin und wieder 60 Euro zahlen ist günstiger als jedes Mal ein Ticket zu kaufen“) landet grundsätzlich nicht im Strafvollzug, er wird i.d.R. nicht mal von der Bahn angezeigt, so lange er seine 60-Euro-Forderungen regelmäßig bezahlt. Und das sollte uns doch schon vor Augen führen, dass da etwas ganz fundamentales im System falsch läuft.