das derzeit diskutierte „Sicherheitspaket“ soll automatisches Scannen aller im Internet verfügbaren Quellen nach biometrischen Merkmalen wie Gesicht, Stimme, Gang … erlauben.
Das birgt erhebliche Risiken für Unschuldige, z.B. falsche positive Treffer. Außerdem ein weiterer „Chilling Effekt“ z.B. gegen Teilnahme an öffentlichen Demonstrationen oder ähnlichem. Nicht auszudenken außerdem, wie in möglicher Zukunft eine AfD kontrollierte Justiz oder Regierung mit solchen Möglichkeiten umgehen könnte.
Zur Speicherung von personenbezogenen Daten brauche es einen ausreichenden Anlass, urteilte das Bundesverfassungsgericht. „Der Einsatz einer eingriffsintensiven heimlichen Überwachungsbefugnis (…) setzt schon gegenüber der verantwortlichen Person eine wenigstens konkretisierte Gefahr für ein hinreichend gewichtiges Rechtsgut voraus“, schreibt das Gericht. Sollen auch Kontaktpersonen aus dem Umfeld der verantwortlichen Person mit intensiven nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, „bedarf es einer hinzutretenden spezifischen individuellen Nähe der Betroffenen zu der aufzuklärenden Gefahr“.