Moin,
seit ca. einem Jahr gibt es ja eine gesellschaftliche Diskussion über die Herstellung und Veröffentlichung von Content bei dem Personen ohne deren Einwilligung abgebildet sind. Angefangen von Yanni Gentsch, über das Filmen in Saunen und Wellnessbereichen. Das hat schonmal zur Verschärfung des StgB 184k (Stichwort „Upskirting“) geführt, erreicht aber gerade einen neuen Höhepunkt über Metas Smart Glasses und Risfluencer.
Mich würde mal eine Betrachtung interessieren, inwieweit die Unterscheidung im deutschen Recht nach Zivil- und Strafrecht an dieser Stelle eigentlich noch zeitgemäß ist, oder ob das durchaus aus gutem Grund so bleiben sollte, aber für manche Tatbestände eben strafrechtliche Sanktionen eingeführt werden sollten, wo aktuell nur Zivilrecht herrscht.
Auch ohne zu bestreiten, daß auch in diesem Kontext (wie so oft) Sexualisierung als Machtausübung misbraucht wird, und Frauen idR die Opfer und Männer die Täter sind, lässt sich das ganze doch soweit abstrahieren, daß einer vulnerablen Gruppe strukturell die Wahrnehmung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche bis zur Undurchsetzbarkeit erschwert wird. Ist es tatsächlich nötig in solchen Fällen zum Strafrecht zu wechseln, um Support für die Opfer durch die gesamte Gesellschaft, vertreten durch den Staat zu erreichen?
Kann man bejahen, wenn:
Die Verfolgung auf zivilrechtlicher Ebene für die Betroffenen schlicht nicht realistisch ist, weil zum Beispiel die Möglichkeiten zur Identifikation und Dingfestmachung der Täter erschwert bis unmöglich ist.
Die Verfolgung durch soziale Repression (Scham) nicht in angemessenem Maße erfolgt. Die Quote der zivilrechtlichen Verfolgung von Blechschäden am Auto dürfte ungleich höher sein, als bei sexualisierten Delikten.
Die aktuell öffentlichkeitswirksam geforderten Verbote von Smart Glasses würde sich damit auch in seiner Bedeutung relativieren. Natürlich kennen wir viele Beispiele, in denen (unschuldige
) Tools Verboten werden, weil das regelkonforme Verhalten der möglichen Benutzer nicht gewährleistet werden kann (Messerverbotszonen zum Beispiel).
Ich fände es jedoch erheblich zielführender wenn es für Opfer eine realistische und respektierte Option wäre, entsprechende Täter zu entsprechendem Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zu verklagen, der sowohl bezüglich der Art der Abbildung, aber vor allem auch der Reichweite und dem möglichen Monetarisierungspotential angemessen ist.
Soweit ich lese, gibt es diesbezüglich bei HateAid erste Versuche, so etwas durchzuklagen. Einen Sinn ergibt das natürlich nur, wenn es flächendeckend funktioniert. Sonst bleibt als Kapitualtion halt nur ein Verbot der Werkzeuge.