Smart Glasses und Non-Consent-Content

Moin,

seit ca. einem Jahr gibt es ja eine gesellschaftliche Diskussion über die Herstellung und Veröffentlichung von Content bei dem Personen ohne deren Einwilligung abgebildet sind. Angefangen von Yanni Gentsch, über das Filmen in Saunen und Wellnessbereichen. Das hat schonmal zur Verschärfung des StgB 184k (Stichwort „Upskirting“) geführt, erreicht aber gerade einen neuen Höhepunkt über Metas Smart Glasses und Risfluencer.

Mich würde mal eine Betrachtung interessieren, inwieweit die Unterscheidung im deutschen Recht nach Zivil- und Strafrecht an dieser Stelle eigentlich noch zeitgemäß ist, oder ob das durchaus aus gutem Grund so bleiben sollte, aber für manche Tatbestände eben strafrechtliche Sanktionen eingeführt werden sollten, wo aktuell nur Zivilrecht herrscht.

Auch ohne zu bestreiten, daß auch in diesem Kontext (wie so oft) Sexualisierung als Machtausübung misbraucht wird, und Frauen idR die Opfer und Männer die Täter sind, lässt sich das ganze doch soweit abstrahieren, daß einer vulnerablen Gruppe strukturell die Wahrnehmung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche bis zur Undurchsetzbarkeit erschwert wird. Ist es tatsächlich nötig in solchen Fällen zum Strafrecht zu wechseln, um Support für die Opfer durch die gesamte Gesellschaft, vertreten durch den Staat zu erreichen?

Kann man bejahen, wenn:

Die Verfolgung auf zivilrechtlicher Ebene für die Betroffenen schlicht nicht realistisch ist, weil zum Beispiel die Möglichkeiten zur Identifikation und Dingfestmachung der Täter erschwert bis unmöglich ist.

Die Verfolgung durch soziale Repression (Scham) nicht in angemessenem Maße erfolgt. Die Quote der zivilrechtlichen Verfolgung von Blechschäden am Auto dürfte ungleich höher sein, als bei sexualisierten Delikten.

Die aktuell öffentlichkeitswirksam geforderten Verbote von Smart Glasses würde sich damit auch in seiner Bedeutung relativieren. Natürlich kennen wir viele Beispiele, in denen (unschuldige :wink: ) Tools Verboten werden, weil das regelkonforme Verhalten der möglichen Benutzer nicht gewährleistet werden kann (Messerverbotszonen zum Beispiel).

Ich fände es jedoch erheblich zielführender wenn es für Opfer eine realistische und respektierte Option wäre, entsprechende Täter zu entsprechendem Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zu verklagen, der sowohl bezüglich der Art der Abbildung, aber vor allem auch der Reichweite und dem möglichen Monetarisierungspotential angemessen ist.

Soweit ich lese, gibt es diesbezüglich bei HateAid erste Versuche, so etwas durchzuklagen. Einen Sinn ergibt das natürlich nur, wenn es flächendeckend funktioniert. Sonst bleibt als Kapitualtion halt nur ein Verbot der Werkzeuge.

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Im Prinzip haben wir hier die gleiche Diskussion wie beim Tatbestand der Beleidigung, nur umgekehrt. Beleidigung ist strafbewährt, häufig wird dann aber von der Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen, weil die Staatsanwaltschaften überlastet sind und kein hinreichendes öffentliches Interesse besteht. Viele (z.B. Ronen Steinke) argumentieren, dass Beleidigung eigentlich besser im Zivilrecht oder - wenn öffentlich getätigt - im Ordnungswidrigkeitenrecht zu verorten wäre, weil das Strafrecht als Ultima Ratio des Staates eigentlich „Kanonen auf Spatzen“ ist (und natürlich noch andere Argumente gegen Beleidigung als Straftat sprechen, brauchen wir hier aber jetzt nicht zu diskutieren).

Das unerlaubte Filmen hingegen ist nur in geschützten Räumen generell strafbar (§ 201a StGB), aber aus mir unverständlichen Gründen subsumiert die Rechtsprechung unter den „gegen Einblick gesondert geschützten Raum“ eben gerade keine Saunen, was ich für eine merkwürdige Sichtweise halte.

Der von dir genannte § 184k StGB scheitert an einem ähnlichen Problem:

Hier ist aber nicht die Rechtsprechung, sondern die Gesetzgebung das Problem. Denn in der Sauna sind diese Bereiche des Körpers natürlich explizit nicht gegen Anblick geschützt, was aber keinesfalls eine Einwilligung dafür ist, dass Bildaufnahmen von diesen Bereiche gemacht werden dürfen.

Also ist das unerlaubte Filmen in den meisten Fällen nicht strafbar, sondern nur auf dem Zivilrechtsweg mit Unterlassungserklärungen und - bei Veröffentlichung - Schadenersatzansprüchen zu verfolgen.

Diese Situation insgesamt finde ich recht fragwürdig, letztlich sollte es in der Tat umgekehrt sein: Beleidigung in’s Zivilrecht, unerlaubtes Filmen als Form eines niederschwelligen sexuellen Übergriffes hingegen sollte stets strafbar sein.

Das dürfte leider unabhängig davon zutreffen, ob es sich um eine Straftat handelt oder nicht.
Andererseits kann natürlich der Sauna-Betreiber, wenn es sich um eine Straftat handelt, auch gegen den Willen des Opfers Anzeige erstatten. Dabei ist wiederum fraglich, ob wir das wollen, denn für das Opfer wird eine „Anzeige gegen den eigenen Willen“, mit Zeugenvernehmung und allem drum und dran natürlich dann auch schnell als Reviktimisierung wahrgenommen. Dem könnte man natürlich mit einer Strafantragserfordernis entgegenwirken, aber auch das führt bei einer Anzeige durch Dritte dazu, dass das Opfer erstmal polizeilich vernommen wird (und im Anschluss dann erklären kann, keinen Strafantrag zu stellen). Theoretisch ist das Opfer nicht verpflichtet, der Vorladung der Polizei zu folgen, praktisch tun das aber fast alle.

Schadenersatz ist in Deutschland - im Vergleich zu den USA - generell ein eher schwaches Instrument, weil primär tatsächliche Schäden abgegolten werden (z.B. der von dir genannte Blechschaden am Auto), bei immateriellen Schäden ist das deutsche Recht sehr handzahm. Zwar gibt es für die hier genannten Fälle im Gegensatz zum Grundsatz über immaterielle Schäden (§ 253 Abs. 1 BGB) tatsächlich Schadensersatz (§ 253 Abs. 2 BGB), aber die Höhe lässt oft zu Wünschen übrig.

Schadenersatz ist vom systematischen Standpunkt betrachtet eben keine „Strafe“, die „abschrecken“ soll, sondern nur eine Resititution, eine Wiedergutmachung von tatsächlichem Schaden. Und immaterieller / emotionaler Schaden ist eben kaum in Zahlen zu fassen.

Ein generelles Verbot von Smart Glasses halte ich persönlich auch für fragwürdig, weil wir uns immer mehr in eine Zeit bewegen, in der Kameras überall sind. Das durchschnittliche Auto hat schon überall Kameras, jeder Mensch trägt eine leistungsstarke Kamera mit sich rum, der öffentliche Raum ist voller Kameras. Wenn die Entwicklung tatsächlich in den Bereich „augmented reality“ geht, wir also den Bildschirm unseres Smartphones aus durchaus naheliegenden Gründen lieber als HUD auf eine Brille projizieren, wäre ein Verbot von Smart Glasses fragwürdig. Und ich denke durchaus, dass die Entwicklung dahin gehen wird. Ich sehe daher die Gefahr, dass etwaige Verbote schon in wenigen Jahren bis Jahrzehnten als völlig weltfremd betrachtet werden und auf dem Weg bis dahin eine erhebliche Entwicklungsverzögerung für Deutschland (mit allen damit verbundenen Nachteilen) erzeugen könnte. Ich fürchte, die Entwicklung, dass wir im öffentlichen Raum jederzeit von Überall gefilmt werden könnten, lässt sich ohnehin nicht mehr aufhalten. Zumindest nicht mit angemessenen Mitteln - natürlich können wir es wie die Amish in den USA mache und versuchen, die Technologie zu verbannen. Aber das wird in einer pluralistischen Gesellschaft langfristig nie und nimmer funktionieren. Also werden wir uns damit abfinden müssen.

Verbote von Smart Glasses in allgemeinen Foto-Verbotszonen (z.B. Sauna, Umkleide usw.) sind natürlich weiterhin sinnvoll, ebenso wie das Verbot der Veröffentlichung von Videoaufnahmen Dritter. Ein allgemeines Verbot von Smart Glasses schießt aber m.M.n. über das Ziel hinaus.

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Eben das wäre mein Punkt. Nicht nur weltfremd, wahrscheinlich auch schwer durchsetzbar und die Nebenwirkungen bzw. Verluste an wirklich konstruktiven Möglichkeiten schon verheerend. Das „Werkzeug“ zu verbieten, weil die Tat nicht verfolgt werden kann ist imho schon ein Stück Bankrotterklärung. In diesem Fall ist ja die Tat in aller Regel nicht mal strafbar, und wir können Wetten abschliessen, wieviele Lücken der aktualisierte §184k hier hat.

Die strukturelle Ähnlichkeit sehe ich. Der aus meiner Sicht entscheidende Unterschied ist bestehende oder fehlende Augenhöhe. Ein „kritischer Bürger“, der Habeck beleidigt, ein Unbekannter, der Andi Grote sonstwas nennt, spielen mit ihren „Opfern“ letztlich mehr oder weniger in einer Liga, selbst wenn einem Innensenator willfährige oder vorrauseilend gehorsame Ordnungskräfte zu Gebote stehen. Zumindest, wenn die Beleidigung als solche klar zu erkennen ist. Niemand würde ernsthaft annehmen, daß es für die Qualifikation als Bundeskanzler relevant ist, was der wann leckt.

Das ist in meiner Wahrnehmung bei Verleumdung, im Sinne er falschen Tatsachenbehauptung durchaus schon was anderes. Wenn wir hier Personen des öffentlichen Lebens nehmen, wären Frauke Brosius-Gersdorf (falscher Plagiatsvorwurf) oder Stefan Gelbhaar (erfundener sexueller Übergriff) oder auch der Leipziger Hotelempfangsmitarbeiter, der das Pech hatte, an Gil Ofarim zu geraten, passende Beispiele. Da steht der Einzelne gegenüber seinem Verleumder und der von diesem benutzten digitalen Öffentlichkeit deutlich verwundbarer gegenüber.

Der Vorwurf der Lüge wäre im zweiten Fall nur dann relevant, wenn sie in formalem Kontext wie Meineid oder Betrug vorkommt, ein Wahlprogramm, das sollte jeder vernünftige Mensch wissen, ist halt kein Vertrag. (Pinocchio).

Die entsprechenden Machtverhältnisse zwischen „Risfluencern“ und „Upskirtern“ und ihren Opfern sind eher noch ungünstiger.

Wenn ich mal davon ausgehe, daß ein Paradigma eines pluralistischen Staates darin besteht, seinen Akteuren zumindest einen Ausgleich solcher unterschiedlichen Machtverhältnisse zu gewährleisten, also schwächere zu schützen, und das Strafrecht genau dann zum Mittel der Wahl zu machen, wenn das Zivilrecht eben aufgrund des Machtgefälles keinen angemessenen Interessenausgleich zulässt, ist natürlich klar, daß in diesen Fällen Strafrecht notwendig ist.

Das ist, zumindest solange wir im zivilrechtlichen Bereich bleiben, leider ein Schwachpunkt im deutschen Recht. Führt es doch dazu, daß die Schäden für den Schädiger als vernachlässigbare Kosten angesehen werden können. Ok, nicht steuerlich absetzbar. Leider ist das nichts wirklich neues, Zeitungen mit grossen Buchstaben haben schon immer eine sinnvolle Investition darin gesehen im Zweifel einen immateriellen Schaden zu ersetzen, um mit einer knackigen Schlagzeile die Auflage zu steigern. Dazu kommt das Problem der Attribution, mit dem zum Beispiel chilenische Bauern beim Schadensersatz durch klimaschädigende deutsche Energiekonzerne zu kämpfen haben.

Der Content Creator macht im Zweifel grössere materielle Gewinne, das Opfer muss erstmal beweisen, daß seine Angstneurose oder auch ein entgangenes Geschäft überhaupt ursächlich mit dem Übergriff zusammenhängt.

Auch das schreit geradezu nach einer Verschiebung solcher Taten ins Strafrecht. Das könnte das Einziehen der erzielten Gewinne ermöglichen.

Ich würde hoffen man könnte das technisch Lösen.

So ähnlich wie bei den Banknoten und den Fotokopierern.

Man könnte zum Beispiel ein Symbol oder einen QR Code festlegen. Sobald eine solche Smartglass diesen QR Code wahrnimmt, wird die Aufnahme 10s vorher bis 10s nachher gelöscht. Wenn dann die Person mit dem QR Code am Hut wieder aus dem Bild verschwunden ist, geht die Aufnahme weiter.

Die Frage ist natürlich, wie stellt man sicher, das diese Vorgabe auch alle Kameras umsetzen.

Ich denke, wenn es keine technische Lösung gibt, bleibt wohl nur das Komplettverbot.

Man könnte ja vielleicht die Wegnahme und Zerstörung legalisieren, das wäre eine erhebliche bürokratische Vereinfachung…

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Ich glaube bei solchen Problemen nicht an technische Lösungen. Wir haben es mit bewussten Übergriffen zu tun, die von Personen gezielt begangen werden. Die werden technische Hürden im Zweifel immer zu umgehen oder zu überwinden lernen.

Solange die Tat an sich nicht wirksam verfolgt wird, sehe ich da wenig Chancen.

Bevor so ein QR Code drei Tage auf dem Markt ist, gibts schon einen Hack bei den einschlägigen Quellen. Und wie soll ich mir das vorstellen? Soll ich mir so ein Schild umhängen, wenn ich im Bikini auf der Wiese liege? Schlimm genug, daß ich meine Haustür mit einem Schild: „Ranger haben Hausverbot!“ verschandeln muss.

Das finde ich eine sehr vernünftigen Vorschlag, der offensichtlich auf umfangreichen Durchdenken, der entsprehenden Szenarien basiert.

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Es wurden immer wieder Gegenstände erfunden, deren Nutzung mehr oder weniger Sinn ergibt und deren Missbrauch zu ernsthaften Schäden führt.

Beispielsweise: Messer, Autos, Pistolen, Wasserpistolen, Kaugummi, Drohnen, …

Wir haben diese Geräte praktisch nie komplett verboten, sondern es wurde ein Nutzungsrahmen abgesteckt innerhalb dessen die Benutzung der Geräte zulässig ist.

Die Regulierung der Drohnen ist wohl ein gutes Beispiel dafür, wie wir es mit den Brillen handhaben könnten. Es gibt gebiete wo der Einsatz komplett verboten ist. (Bäder, Schulen, Gefängnisse, Flughäfen, …) und für den Rest gelten allgemeine Benutzungsregeln. (Recht am eigenen Bild,… ) Um das Recht am Eigenen Bild sicherer zu stellen, könne man zum Beispiel per Default alle Gesichter verpixeln.

Und ja, wenn jemand will, kann er das durch die installation illegaler Mods ausschalten. (Wie die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei E-Bikes, oder das fencing bei Drohnen) Dann ist dann aber auch klar, dass der Besitz solcher Aufnahmen, der Beweis für den Besitz einer unzulässig geänderten Hardware ist.
Auch wenn man solche Brillen komplett verbieten würde, würde das deren Einsatz ja nicht verhindern. (Blitzer-Warner, und Add-blue sparer sind auch verboten und werden dennoch eingesetzt. )

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Ich halte von den hier adressierten Smart Glasses (ohne Bildschirm!) überhaupt nichts.

Das ist im Grunde ein Headset mit einer Kamera. Ein reines Gimmick für die sog. Content Creator. Kann mir da beim besten Willen keinen realistischen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen vorstellen.

Auf der anderen Seite bleiben die beschriebenen Datenschutzbedenken. Es gibt offenbar sogar Drittanbieter-Zubehör um jene LEDs an der Brille abzudecken, die dem Gegenüber eine Aufnahme signalisieren sollen.

Ich finde daher man sollte sich hier mehr Technikfolgenabschätzung zutrauen und diese Geräte einfach verbieten.

Das ist dir überlassen. Halte ich allerdings für ähnlich problematisch wie den 40-jährigen in 1990, der ähnliches über Computer behauptet hat und deshalb bis heute keine IT-Grundkompetenz erworben hat und heute mit 75 nichtmal einen Geldautomaten bedienen kann. Entweder man geht mit der Zeit - oder man geht mit der Zeit.

Nein, Smart Glasses sind weit mehr als das und die Technologie wird sich auch noch signifikant weiter entwickeln. Der Sinn steckt letztlich vor allem im Display. Dieses ermöglicht Augmented Reality-Anwendungen, für die es extrem viele nützliche Anwendungsszenarien gibt.

Nur ein paar Beispiele:

  1. Automatische Übersetzung von Texten in fremden Sprachen
    Das kann Google Translate schon, muss man aber immer für auf’s Handy schauen. Mit AR kann in Echtzeit das Gesehene übersetzt werden, was viele meiner Reisen nach Osteuropa deutlich einfacher gemacht hätte. Durch den Flughafen, Supermarkt oder Straßen gehen zu können und alle Schilder sofort verstehen zu können macht das Leben unendlich viel einfacher. Alleine dafür würde ich mir Smart Glasses kaufen, wenn die Technologie ausgereift ist.

  2. Overlays zur Navigation für Fußgänger.
    Aktuell das gleiche Problem: Man muss das Handy in der Hand halten und auf’s Handy schauen, wenn man als Fußgänger auf Navigation angewiesen ist. Mit AR wäre das als Overlay möglich, was weit bessere Konzentration auf die Umgebung ermöglicht. Daher: Statt beim Laufen auf’s Handy zu schauen, werden einfach in meinem Sichtfeld Pfeile angezeigt, wo ich abbiegen muss.

  1. AR als Orientierungshilfe in komplexen Gebäuden
    Wer war nicht schonmal in einem großen Gebäude (großes Gericht, Universitäten, Rathäuser, Messegelände) und hatte Probleme, sich zu orientieren? Mit AR-unterstützen Smart Glasses wäre das Problem sofort lösbar. Das gilt besonders auch im produktiven Bereich (Logistik, also Lager, oder auch die Produktion selbst), dort wird bereits jetzt AR genutzt und dieser Trend wird stärker werden.

Es gibt einen ganzen Haufen sinnvoller Anwendungsmöglichkeiten für die Technologie und ich bin strikt dagegen, jetzt wieder den Kupferkabel-Fehler zu machen, indem man eine Zukunftstechnologie ignoriert, weil einem die Fantasie fehlt, den Nutzen modernerer Technologien für die Zukunft zu sehen.

Ich bin relativ überzeugt davon, dass Smart Glasses in der Zukunft nützliche Funktionen haben werden, gerade die Live-Übersetzung dürfte schon jetzt problemlos umsetzbar sein. Alleine diese eine Funktion ist schon so ein großer Vorteil, dass ein Verbot mir völlig absurd erscheint. Smart Glasses mit Live-Übersetzung würden das Reisen generell unendlich viel einfacher machen. Wie gesagt, alleine dafür würde ich mir sowas kaufen. Und diese Funktion ist - wie die meisten Funktionen - nicht ohne Kamera möglich. Die Kamera muss dafür keine Informationen speichern, aber sie muss sie erfassen können und dürfen. Das sollte bei allen Diskussionen der Regelungen im Auge behalten werden - verboten werden darf gerne das Speichern von Aufnahmen Dritter ohne Erlaubnis, aber niemals das bloße Filmen ohne Speichern. Sonst sind unendlich praktische Anwendungen wie die Live-Übersetzung davon erfasst, was einfach eine völlig sinnlose Gesetzgebung wäre.

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Zudem:
Smart Glasses sind auch für Menschen mit Sehbehinderung eine echte Hilfe. Sollte man nicht außer Acht lassen

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Guter Punkt, die potenziellen Nutzungsszenarien für Menschen mit Behinderungen allgemein sind definitiv immens.

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Soweit ich das sehe geht die Diskussion vom Ursprungspost komplett weg. Das ein komplettes Verbot nicht Sinn der Sache ist sollte nun geklärt sein. Mein Handy darf ich auch nicht mit in die Sauna nehmen. Am öffentlichen Strand wiederum schon und insofern ich keine Bilder explizit von Einzelpersonen mache ist es auch gesetzlich kein Problem :person_shrugging: Wer sich in der Öffentlichkeit bewegt muss damit rechnen auf dem ein oder anderen Privaten Video oder Photo mit drauf zu sein. Hier ging es ja aber mehr um Strafrecht soweit ich das verstanden habe. Also was ist wenn jemand ein Photo von mir online stellt das ich nicht möchte. Das hat eigentlich Null mit Smartglasses zu tun…wie schnell mache ich mit dem Handy oder einer kleinen GoPro Aufnahmen die keiner mitbekommt.

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@Daniel_K du scheinst hier von einem anderen Gerät zu reden als @Leopold1

Mag sein, aber du wirst keine Smart Glasses ohne Display verbieten können, ohne auch Smart Glasses mit Display zu verbieten. Daher macht die Unterscheidung im Hinblick auf das Verbotsargument von @Leopold1 wenig Sinn.

Bezüglich des Ursprungs-Themas sind wir uns glaube ich einig, dass die Gesetzeslücken geschlossen werden müssen, daher die Aufnahmen in sexualisierten Kontext ohne Einwilligung verboten gehört und Saunen ganz klar zu den geschützten Orten zählen sollten. Da gab es ja auch einfach gar keine Gegenrede.

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Übersiehst Du hier nicht ein Aspekt. Wer mit handy oder GoPro eine heimliche Aufnahme macht, wirkt gegenüber aufmerksamen Opfern meist verdächtig: Er muss mit seinen Händen das Gerät auf das Opfer ausrichten.

Nicht so bei Smartglasses: Hier muss der sonnenbebrillte Mensch seinen Blick nur und die gewünschte Richtung richten. Ja, bei vielen, aber nicht bei allen gibt es ein LED, wenn die Brille filmt oder Aufnahmen macht. Gesetzlich vorgeschrieben ist das weder in der EU, noch in den USA (relevant, weil wichtige Hersteller dort sitzen). Die Sichtbarkeit des LEDs hängt von Entfernung, Blickwinkel, Licht und Abdeckung ab; zudem kann ein LED-Signal Betroffene nicht darüber informieren, wer das ist, der da gerade aufnimmt, wofür die Aufnahme genutzt wird, wohin sie übertragen wird, …

Ja, die Problematik betrifft auch heimliche Audioaufnahmen, die heute schon möglich sind (immer beliebter ist das heimliche Mitschneiden in Meetings mit kleinen Geräten in der Brusttasche oder mit einer Smartwatch, um später komfortabel KI-gestützt ein Protokoll erstellen zu lassen). Hierzu sind m.W. die gesetzlichen Regelungen eindeutig: Ohne Zustimmung der Teilnehmer ist das im nicht-öffentlichen Bereich nicht erlaubt. Aber Bildmaterial ist nach meiner Einschätzung noch sensibler.

Bei Bildmaterial gilt: Für nicht rein private Aufnahmen benötigt der SmartGlass-Träger eine Einwilligung, es sei denn, er hat eine Rechtsgrundlage gem. Art. 6 DSGVO, z.B. berechtigtes Interesse (dann verbunden mit einer Zweckbindung) - auch dann muss er den Betroffenen i.d.R. informieren. Eine Aufnahme für ausschließlich persönlichen oder familiären Zweck fällt meist aus dem DSGVO-Anwendungsbereich heraus. Bei regelmäßigem Filmen im öffentlichen Raum, eine Veröffentlichung oder die Weitergabe an Dritte kann diese Ausnahme entfallen. Daneben gibt es z.B. in Deutschland strafrechtliche Regeln zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Vertraulichkeit des Wortes. Die Veröffentlichung ohne Einwilligung des Aufgenommenen ist strafbar.

Das ändert nichts daran, dass auch ich gegen ein Verbot innovativer Produkte bin, nur weil Einzelne sie missbrauchen können. Wie immer bei Verboten ist eine kluge Abwägung der Pro und Cons notwendig und der potenzielle Nutzen solcher Geräte wiegt dabei m.E. zu schwer, als das ein Verbot gerechtfertigt wäre. Ich habe den Eindruck, darüber sind hier alle einig.

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Ich verstehe deinen Punkt aber wer das möchte kann das sehr gut machen ohne das es auffällt. Gerade eine gopro oder andere Kameras sind mittlerweile so klein, das jemand der das wirklich möchte ohne Probleme Aufnahmen jeder Person einfach so machen kann. Ich wette es gibt dort draußen zu 100% Photos von dir auf denen du mit drauf bist im Hintergrund ohne das du es je mitbekommen hast. Ob jemand ein Photo vom Strand gemacht hat, auf dem du auch lagst oder von öffentlichen Plätzen. Ja du hast das Recht am eigenen Bild aber z.b. bei jeder Sportveranstaltung in irgendeiner Turnhalle der Republik ist mittlerweile ein Schild das man mit Photos usw. einverstanden ist bei betreten. Oder jede Teamsitzung bei uns wird mittlerweile per KI mitgezeichnet einfach weil niemand Protokoll führen will. Nun steht mir offen zu sagen, das ich das nicht will aber dann muss ich der Sitzung halt Fernbleiben :person_shrugging:

Ich denke wir haben aber einen sehr ähnlichen Standpunkt. Ein Verbot ist nicht Sinn der Sache aber es muss klare Regeln geben. Beispiel Diebstahl. Ist verboten, ist für mich als Privatperson aber nicht aufzuklären, insofern ich nicht aktiv mitbekomme wenn es geschieht. Ich muss einfach a) auf die Polizei vertrauen und b) auf die Gesellschaft das es nicht gemacht wird obwohl es einfach ist.

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Das ist in meinen Augen völlig Off Topic. Das ist ja sogar rechtlich klar ausformuliert, das sind alles Fälle für §23 KUG Abs. 1 Nr. 2

Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit

Im übrigen finde ich auch Nr. 3 recht deutlich

Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die Person teilgenommen hat

Das Bild der Versammlung ist einwilligungsfrei, das Bild, welches ausschliesslich oder ganz überwiegend den einzelnen Teilnehmer fokussiert sollte es nicht sein. (Ich lerne da gern von qualifizierter Seite dazu, hier gibts doch ehemalige Richter).

Die hier diskutierten Fälle leben alle davon, auch für die Täter, daß die ohne Einwilligung abgebildeten Personen, wenn nicht als Hauptperson im Content, so wenigstens als Sidekick oder zweite Geige neben dem Täter plaziert werden.

Das sollte man schon sauber halten, sonst führt die Diskussion am Ende ins Leere.

Aber ich bin völlig bei Dir, daß es massenwweise alternative Tatwerkzeuge gibt (Gopro, Cellphone in der Hemd-Brusttasche tut auch) und genau deshalb ein Verbot des Werkzeugs Smartglass völlig am Problem vorbei geht. Das ergibt sich für mich auch aus der Tatsache, daß es Brillen mit eingebauter Videofunktion schon seit Jahren gibt. Die Metasmartglass ist durch ihre Einbindung in Social Media halt erheblich geeigneter für Taten, die nur im Kontext der Social Media überhaupt für Täter attraktiv sind.

Kinderpornografie am FKK Strand läuft völlig anders als RisContent.

Nur ein kleiner, kulturpessimistischer Beitrag von an sich durchaus technikaffiner Seite:

Die Hoffung, daß die mögliche, bessere Konzentration auf die Umgebung verwandt wird halte ich für überoptimistisch.

Handy-Zombies erkenne ich als anderer Verkehrsteilnehmer wenigstens noch mit etwas erhöhter Aufmerksamkeit.

Leute, die scheinbar völlig Irre über die Strasse rennen, weil ihnen die für mich nicht als solche erkennbare Smartglass das nächste Pokemon (für mich auch nicht sichtbar) rumhüpft, oder weil der Store gegenüber ein noch genau 90 Sekunden gültiges Supersaubersonderangebot annonciert, stellen dagegen eine reale Gefahr für ihre Umgebung dar.

Im Prinzip parallel zur Verwunderung zu den 90ern, als auf einmal Leute auf der Strasse völlig verstrahlt wirkten, weil sie lautstark scheinbar Selbstgespräche führten oder halt mit Harvey stritten.

Aber jemand, der vor sich hin salbadert, rennt mir deshalb nicht gleich vors Fahrrad.

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