Seawatch vor dem Europäischen Gerichtshof

Seit Herbst letzten Jahres gibt es kaum mehr zivile Seenotrettung im Mittelmeer, da die meisten Schiffe in europäischen Häfen festgesetzt wurden.
Im Falle der Seawatch 4 hat sich Seawatch e.V. mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieser Festsetzung an das Verwaltungsgericht Palermo gewandt, die im Dezember den Fall an das Europäische Gerichtshof weiter verwiesen.
Hier wurde eine Entscheidung am 26.01. auf den 23.02. vertagt.

Könntet ihr da vllt die Hintergründe beleuchten?
Zum einen auf welcher Rechtsgrundlage die Schiffe festgehalten werden und inwiefern der EuGH damit eine Grundsatzentscheidung für die zivile Seenotrettung insgesamt treffen könnte?

Das fände ich sehr spannend!

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