Schwangere während COVID19

Besondere Schutzmaßnahmen werden im Allgemeinen für Schwangere getroffen, dies betrifft vor allem den Arbeitsschutz. Während der Pandemie geht dieser Schutz jedoch oftmals so weit, sodass Schwangere de facto mit einem Arbeitsverbot belegt werden, obwohl sie am Arbeitsplatz oftmals keinem höheren Risiko als im privaten ausgesetzt sind.

Ist das so?

Ich als derzeit Schwangere arbeite noch „ganz regulär“ in meinem Job, was derzeit Büroarbeit im Homeoffice bedeutet. Mir ist auch bekannt, dass in diversen Jobs abseits der Pandemie Schwangerschaft einem Berufsverbot gleichkommt (einige Laborbereiche und sonderpädagogische Berufsfelder fallen mir gerade ein).

Für welche Berufsgruppen gilt das denn im Zusammenhang mit COVID19? Find ich (natürlich) spannend.

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Hier bitte ich um Berichte von Eurer Seite, um ein vollständiges Bild zu erhalten.

Der Arbeitsschutz betrifft auch Studierende.

Ein Beispiel aus Bayern:
Die Universität Würzburg schließt zum Beispiel schwangere Studierende nicht aus. (ttps://www.uni-wuerzburg.de/corona/studierende/)
Die Universität Erlangen-Nürnberg hat aber ein generelles Betreuungsverbot für Schwangere ausgesprochen, sollte der örtliche Inzidenzwert bei über 35/100.000 EW liegen (Rund um Studium und Lehre | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg). Innsbesondere schließt dies auch die Teilnahme an Prüfungen aus. Besonders kurios ist aber folgender Umstand: Als Mitarbeiter gibt es kein generelles Beschäftigungsverbot (Rund um Forschen und Arbeiten | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg). Man kann also Studentische Hilfskraft ggf. wie gewohnt weiter arbeiten, als Student aber nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen.
Die LMU hingegen hat ein im Regefall greifendes generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere (https://www.uni-muenchen.de/aktuelles/corona_informationen/beschaeftigte/index.html), sofern keine besonderen schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Das Bayerische Staarsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als zuständige Behörde empfiehlt jedoch kein generelles Beschäftigungsverbot (https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200626_corona_info_mutterschutz_final.pdf).

Bei Beschäftigungsverboten im Zuge von COVID19, die über die allgemeinen Regelungen des Mutterschutzgesetztes hinausgehen ist doch fraglich, ob sie rechtens sind. Es müsste doch erst einmal belegt werden, dass am Arbeitsplatz bzw. bei der Lehrveranstaltung und insbesondere bei Prüfungsteilnahme ein höheres Risiko besteht als im Alltag und insbesondere gegenüber den Komilitonen bzw. Kollegen.

Letztlich ist es auch fraglich, ob Studierende anders behandelt werden können als Mitarbeiter.

Hi Ellen, im Laborbereich besteht ebenfalls selten eine höheres Infektionsrisiko bei COVID, außer das Labor arbeitet gezielt am Erreger bzw. mit infektiösem Material. Allgemein gilt es für Schwangere ein Risikobewertung im Laborbereich zu erstellen.
Generell sind ja vor allem die Gefahrstoffe - also die Chemikalien - das Problem, aber auch hier wird in der Regel eine Laborspezifische Risikoabschätzung durchgeführt. Hinsichtlich Biostoffen wäre zum Beispiel ein Problem wenn im Labor mit Menschlichem Material wie Blut unbekannter Herkunft gearbeitet wird (also alles ab Bio II), wie es in den medizinischen Laboren vorkommt. Allerdings gilt das grundsätzlich, nicht für COVID im speziellen.
Zu Corona: Labore haben normalerweise eine sehr effizienten Raumluftausstausch, sodass die aerosol Belastung niedriger sein dürfte als im Büro.

Ein generelles Beschäftigungsverbot wird oft in der Pflege angewendet. Aber auch hier gilt: es müsste eigentlich zu einer individuellen Risikoeinschätzung kommen. In der orthopädischen Reha Klinik beispielsweise, in der Patientinnen sich nach Operationen aufhalten sind doch schwangere Pflegerinnen einem niedrigen Risiko ausgesetzt. Bei geplanten OPs wird bei Aufnahme getestet und je nach dem noch einmal unmittelbar vor OP. Bei Notfall-OPs wird auch im OP getestet. Danach bei Verlegung auf Reha wieder. Sprich 2x getestet innerhalb von einer Woche, da sollte der Infektionsststus genauestens bekannt sein. Und Infizierte müssten demnach auf Isolierststion. Es wäre ein Leichtes Schwangere hier gezielt bei nicht Infizierten einzusetzen.