Schutzwaffenverbot nach § 17a I BVersG

Moin!
Ich fände es mal ganz spannend, was ihr von dem Thema Schutzwaffenverbot auf Versammlungen haltet. Das ist insoweit aktuell, dass die Verfassungsbeschwerde eines Aktivisten, der wegen einer A5 Plastikfolie vorm Gesicht verurteilt wurde, diesen Monat vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen wurde und er nun vor den EGMR zieht.
Die Norm selbst ist allerdings von 1985, wurde nun aber auch in einigen Landesversammlungsgesetzen als das Verbot von „Schutzausrüstung“ übernommen. Ich finde es einfach sehr surreal, dass es eine Straftat (§ 27 II Nr. 1 BVersG) darstellt, sich auf einer Versammlung mit einer Plastikfolie gegen Pfefferspray zu schützen. Leider ist das Thema den meisten Leuten unbekannt und ich würde mich über eure Einschätzung freuen.

Online habe ich erstmal diese Quellen gefunden:
Artikel zur ursprünglichen Verurteilung: Nachwirkungen Blockupy-Proteste: Plastikfolie als Schutzwaffe? - taz.de
Stellungnahme des Grundrechtekomitee: News - Komitee für Grundrechte und Demokratie
Forum Recht (rechtspolitisches Maganzin): Vom Verbot, sich zu schützen
Info, dass er jetzt vor den EGMR zieht: Pfefferspray: Plastikvisier als Waffe (nd-aktuell.de)

Liebe Grüße,
Lana

1 „Gefällt mir“