Ich habe nicht behauptet, dass dieses Problem gelöst wäre. Ich habe nur behauptet dass dann ein negativer Anreiz entfällt, und das ist korrekt.
Da fehlt natürlich zur Vollständigkeit noch irgendein Anreiz in die positive Richtung, z.B. eine Kontrollverpflichtung.
Das sehe ich anders. Anreize zu berücksichtigen und „richtig“ zu platzieren ist das Einmaleins guter Führung von Personal und Institutionen.
Und während es nicht nur wirtschaftliche Anreize sein müssen - in diesem Fall hätte man die KVen auch einfach zur Prüfung verpflichten können per Verordnung, dann wäre der Anreiz ein nicht-finanzieller, nämlich eine Dienstanweisung zu befolgen, aber auch die gab’s ja nicht - kann und darf man in einer kapitalistischen Welt wirtschaftliche Anreize nie ignorieren. Wer es tut, öffnet genau dem, was du nicht möchtest, nämlich Korruption, Tür und Tor.
Nur weil du nicht möchtest, dass diese Anreize in öffentlichen Körperschaften wirken, hören sie ja nicht auf, zu wirken. Du kannst nur wegsehen.
Das ist prinzipiell ein guter Punkt. Das Problem wird aber vermutlich sein, dass es bei Ärzten erstens ein anderes „Vertrauenslevel“ gibt als bei zigtausenden vorher völlig unbekannten Teststellenbetreibern (die man ja aber brauchte, um schnell viele Teststellen zu haben), und zweitens ein existierendes, über Jahrzehnte gereiftes rechtliches und prozedurales Framework zum vertraulichen Umgang mit Patientendaten. Das „mal eben“ für diese Testaktion aus dem Boden zu stampfen ist meiner Meinung nach aussichtslos und hätte die latente Gefahr für noch viel größere Fuck-Ups als rein aufs Finanzielle begrenzte gehabt.
Einen leichten Vorgeschmack darauf haben wir ja mit einigen Teststellen bekommen, deren Betreiber tatsächlich persönliche Daten gespeichert haben, obwohl sie das weder mussten noch sollten, und deren ungesicherte Systeme dann „aufgemacht“ worden sind.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das daher auch kein guter Weg gewesen wäre. Es hätte eines pragmatischen Mittelwegs bedurft, z.B. einer Kontrolle der Einkaufsrechnungen für Tests (auch damit da nicht jeder ständig 5,89€ abrechnet, einfach weil es geht, während dieselben Tests im Supermarkt inzwischen für 1,99€ pro Stück einzeln verkauft werden!) und Korrelation mit getesteten Personen plus einer Meldepflicht von ein paar groben statistischen Daten über die Getesteten, Altersbereiche, Geschlecht und PLZ oder so, und das täglich, analog zu der Pflicht in NRW, täglich die Zahl getesteter zu melden. Letztere Angaben brechen die Anonymität nicht, sind leicht zu erheben und hätten gleichzeitig erlaubt, die Schnelltestakzeptanz und Wirkung von Schnelltests als pandemisches Kontrollinstrument besser zu monitoren. Und kann über solche Daten statistische Auswertungen fahren und Leute, die sie einfach in großem Stil „erfinden“ gut aussieben. Das plausibel zu machen ist nämlich erstaunlich schwer, was aber kaum jemand weiß (also auch kaum jemand in der Praxis berücksichtigen würde), aber aus der Untersuchung von Wahlmanipulation hat man gute und erprobte statistische Methoden für genau diesen Zweck, nämlich erfundene Datensätze in großem Stil zu finden.