Ich möchte dringend darauf hinweisen, dass lokal nicht nur Bundestags-, sondern auch Landratswahlen anstehen.
Die zwei mit den höchsten Nebeneinkünften in Rezos Tabelle in Teil 2 sind
Ulrike Löhr von Transparency International kritisiert diese engen Bündnisse zwischen Wirtschaft und Politik: „Man kann sehr gut erkennen, welche Unternehmen vor Ort besonders aktiv sind und sich die Kommunalpolitik gewogen halten wollen.“ Deutliche Schwerpunkte könne man ja auch sehen: Energieversorger und die Sparkassen seien diejenigen, die am meisten zahlten für eine Tätigkeit, die eigentlich ein Teil des Hauptamtes sein müsste.
(Ich frage mich noch, wieso in der Tabelle ausschließlich RLP vertreten ist. Das liegt vermutlich daran, dass es „erstes Bundesland mit Veröffentlichungspflicht“ ist.)
In beiden Kreisen ist am 26.9. Landratswahl:
Die Amtszeit eines Landrats beträgt 8 Jahre.
Die Landkreise in RLP haben im letzten Jahrzehnt (fast) nur konservative Landräte gewählt. Ihr Anteil an den der (sc. abgegebenen) Stimmen reichte von gut 50 bis fast (mangels Konkurrenz) 90%
Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz | Wahl der Landräte | Willkommen in Rheinland-Pfalz
edit: Rezos Tabelle stammt von correctiv. Dort ist sie sogar aufgeschlüsselt nach Herkunft der Nebeneinkunft.
Ferner lehnte die ADD Schartz’ Antrag auf Ausnahmebewilligung der RWE-Aufsichtsratstätigkeit ab.
Nach einer neuen Vorschrift im rheinland-pfälzischen Beamtengesetz gibt es eine Höchstgrenze für Nebenverdienste. Der Gesamtbetrag der Vergütungen darf nicht höher als 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts eines Beamten sein. Bei einem Landratsgehalt von rund 120 000 Euro liegt die Grenze bei 48 000 Euro.
Das führt auch dazu, dass Schartz nicht künftige Einnahmen aus dem RWE-Posten an eine stets unbenannte (!) Stiftung für soziale Zwecke geben kann. Das hatte er im Mai für den Fall einer Ausnahmebewilligung angekündigt:
„Sollte die ADD die Nebentätigkeit als Aufsichtsrat bei RWE erneut genehmigen, werde ich das, was mir von dieser Nebeneinkunft bleibt (also nach Abzug der Steuern und dem Pflichterwerb von Aktien), zukünftig einer Stiftung für soziale Zwecke zur Verfügung stellen.“
Zu diesem Zeitpunkt war der Höchstbetrag im Beamtengesetz RLP bereits in Kraft. Wir können darauf schließen, dass Schartz bereits damals mit einer Ablehnung seines Antrags rechnete, denn nachher gab er zu:
„Nach der rechtlichen Neuregelung war mit dieser Entscheidung zu rechnen – und ich akzeptiere sie selbstverständlich“
Deswegen halte ich diese Spendenankündigung für billige PR.
Weiterer Link, etwas off topic: Böhmermann: Wikipedia-Affäre um Landrat von Trier-Saarburg?