Rentenloch durch Pensionskassen?

Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rente hat einen anderen Hintergrund, als die Beitragsbemessungsgrenze bei den Sozialsystemen. Hier will sich die Rentenkasse schützen, dass eine einzelne Person nicht zu viele Rentenpunkte erwirbt.
Nimm einen angestellten Fußballprofi. Der würde innerhalb von 10 Jahren dermaßen viele Rentenpunkte erwerben, dass eine extrem hohe Rente erhalten würde.
Im Prinzip ist es keine Beitragsbemessungsgrenze, sondern eine Punktegrenze.

Ich glaube, dass dieser Punkt gar nicht von den Wirtschaftsweisen betrachtet wurde. Das würde auch erklären, warum der Punkt bei weiteren Ausführungen weggelassen wurde.

Nein, Beitragsbemessungsgrenze

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Genau das ist der Punkt. Siehe hierzu hier:

Dabei ist zu beachten, dass es solche Besoldungsstufen in den meisten Behörden nicht oder nur in sehr geringem Umfang überhaupt gibt. Ein Ministerium ist hier schon ein Sonderfall.

Das wäre natürlich abstrus. Du kannst deinem Bediensteten nicht ein Leben lang „versprechen“, dass du dich um seine Altersvorsorge kümmerst, um dann am Ende zu sagen: „Ätschibätsch - hättest du halt privat vorsorgen müssen“

Damit kein falscher Eindruck entsteht: In Hessen sind es „nur“ 60% bei zwei Kindern.

Ich würde sogar noch weiter gehen. Die Frage ist, welche Leute man im ÖD haben will. Ich wünsche mir, dass dort mit dir besten Fachkräfte sitzen, die wir haben. Qualität kostet und die Konkurrenz am Arbeitsmarkt um Fachkräfte ist extrem. Hier bei mir bekommen wir z.B. offene Juristenstellen fast nur mit Berufseinsteigern besetzt, obwohl eine Verbeamtung in Aussicht gestellt wird.

Mir ist es offengestanden eigentlich auch egal, ob ich Beamter bin oder nicht, solange die Rechnung (Gesamtpaket) am Ende aufgeht. Und ich kann ganz klar sagen: als Angestellter selbst in der höchsten Entgeltgruppe (E15) würde sie nicht aufgehen. Dann mache ich halt etwas anderes.

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Ja, dann lassen wir die halt bei der Rente und drehen stattdessen ein bisschen am Spitzensteuersatz. Dass mit Gehalt über dem Durchschnittsgehalt es nur noch einen Prozentsatz des Aufschlags, also statt 2,05 am Ende z. B. nur 1,8 kann man ja trotzdem machen.
Übrigens gab es vor ein paar Jahren eine sehr massive Rentenkürzung, die unsere Generation erst mit voller Breitseite erreichen wird, nämlich die Versteuerung der Rente.

Deswegen schrieb ich es ja auch in Anführungsstrichen :slightly_smiling_face:

Aber ich stelle fest, eine Summe die man damit einspart konnte die FDP nicht nennen und sie ist doch nicht auf dem Markt
Für mich wieder eine Überschriftenkampagne:
Einfach was gesagt ohne wirklich darüber nachzudenken bzw. ohne zu sagen, was es wirklich bringt.

Das ist so nicht ganz korrekt.
Der Übergang zur nachgelagerten Versteuerung (Versteuerung der Rente) wirkt sich Gesamtheitlich betrachtet nicht unbedingt steuererhöhend aus, denn es findet lediglich eine Verschiebung der Besteuerung in das Rentenalter statt.

Rentenbeiträge und gewisse weitere Aufwendungen für die Altersvorsorge werden im Gegenzug während der Zeit der Erwerbstätigkeit zunehmend steuerfrei gestellt. Da die Einkünfte im Alter weit überwiegend geringer sind als während der Erwerbstätigkeit, profitieren Bezieher von Alterseinkünften in der Regel davon (niedrigere Steuersätze).

Wie Alterseinkünfte besteuert werden - BMF

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Dein Beitrag ist vollkommen korrekt. Inzwischen sind sie auch steuerfrei.
Es gab jedoch in den vergangenen Jahren eine Übergangszeit, in der Rentenbeiträge nur teilweise steuerfrei waren. Trotzdem wird die Rente aus diesen Beiträgen nachher auch wieder voll besteuert.
War mal Thema in der Lage.