Reform des Infektionsschutzgesetzes

So etwas Unflexibles und Unvorsichtiges in ein Gesetz zu schreiben, finde ich grob fahrlässig.

Jetzt wird die Verantwortungslosigkeit der letzten Wochen auf juristisch soliden Boden gestellt.

Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes scheint mit ziemlich heißer Nadel gestrickt zu sein, wenig zu verbessern und einiges zu verschlimmern. Anscheinend wieder reine Symbolpolitik oder Aktionismus - oder wie seht Ihr das?

1 „Gefällt mir“

Ich stimme dir voll und ganz zu. Das war dann wohl seit Anne Will nur eine Nebelkerze von Angela Merkel, um selbst gut da zu stehen. Alles was darin steht wird in vielen Bundesländern längst gemacht, z.B. bei uns in Rheinland-Pfalz, sogar die Ausgangssperre.

Ich würde das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz nicht als Reform bezeichnen, es ist vielmehr „nur“ eine Anpassung der bisherigen Regelungen. Daneben teile ich viele Kritikpunkte: die maßgeblichen Zahlen sind zu starr und besitzen keine Öffnungsklausel für regionale Unterschiede oder abweichende Regelungen wie Freiheiten für Geimpfte oder ähnliches.

Daneben übe ich auch Kritik an der Systematik beider Normen (§§ 28a und 28b IfSG): Infektionsschutz ist Gefahrenwehrrecht. Hierbei wären Normen bzw. Vorgaben nach der Systematik „wenn diese Faktoren vorliegen, dann kann die zuständige Behörde diese Rechtsfolgen ergreifen“ um einiges besser und würde einen Weg zu mehreren Faktoren führen. Auch würde dann eine MPK nur noch für ein bundeseinheitliches Vorgehen (bspw. welche Maßnahmen erlassen wir auf jeden Fall) von Nöten sein. Dies hat zwar auch die Folge, dass wieder mehr regionale Unterschiede vorherrschen. Allerdings ist auch näher am Infektionsgeschehen als ein komplett bundeseinheitliches Verfahren.

Als zusätzliche Argumentationshilfe hier ein Interview der ARD bzw. Tagesschau.

Die Argumente contra 7-Tage-Inzidenz sind nachvollziehbar. Leider wird nicht kritisch nachgefragt und darauf hingewiesen, dass der alternative Indikator stark nachläuft und verzögert reagiert.

Interessant: es wird ein konkretes Datum genannt, das benötigt wird, aber aktuell anscheinend aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden darf.