Rechtliche Fragen zur Coronapolitik - Was sind die Konsequenzen?

Hallo zusammen,

nach der heutigen Lage und der Ereignisse in Kassel gestern frage ich mich, was es überhaupt für Konsequenzen gibt, wenn die Politik versagt.
Offensichtlich ist natürlich erstmal das Abwählen in der komemnden Wahl. Klar. Aber diese Verfehlungen und das wissentliche an die Wand fahren muss doch mehr Konsequenzen haben.
Die provokante Eröffnungsfrage: Kann ich Jens Spahn oder sonst wen in der Regierung auf Körperverletzung verklagen, weil durch deren Handeln Menschleben gefährdet werden? Oder sogar Menschen sterben?
Wenn Jens Spahn behauptet, dass eine Pandemie unvorhersehbar ist, muss das doch Konsequenzen haben? Das ist eine dreiste Lüge und ignoriert alles, was ihm an Informationen zur Verfügung steht. Es war eine Entscheidung zu Öffnen und das muss doch Konsequenzen mit sich führen. Können angehörige von Verstorbenen die Regierung verklagen? Denn diese dritte Welle (und auch die zweite) hätten verhindert werden können.
Ich habe Rufe nach einem Untersuchungsausschuss gehört. Aber ist das nicht vergleichbar mit einem Polzisten, der sich falsch verhält, angezeigt wird, von den Kollegen dann untersucht wird, und dann frei gesprochen wird?
Was können überhaupt Konsequenzen sein für das katastrophale Versagen der Politik? Es werden Lockdowngrenzen verschoben, die die Pandemie weiter treiben. Aber was haben Politiker zu befürchten?

Mir scheint es, als bliebe uns nicht anderes übrig als nur ständig den Kopf zu schütteln.

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Hallo Alex,

danke, dass du diesen Thread eröffnet hast, sonst hätte ich es getan. Ich begrüße die Petition von Volksverpetzer und Co. (Petition Untersuchungsauschuss zur Corona-Politik), aber ich bin ganz deiner Meinung, dass ein allgemeiner Untersuchungsausschuss die Frage nach Verantwortung nicht annähernd abdeckt.

Ich lebe in NRW und bin von den Entscheidungen des Ministerpräsidenten Armin Laschet, des Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann und der Schulministerin Yvonne Gebauer abhängig. Ich würde gern alle drei verklagen, wenn ich die Möglichkeit dazu hätte.

Meine Schwester wohnt mit ihrer Familie, inklusive meiner 14-jährigen Nichte in Solingen. Schon im Oktober/November letzten Jahres spielte sich eine Posse ab, als Solingen angesichts der steigenden Fallzahlen ein großartiges Konzept für Wechselunterricht entwickelt und in den Startlöchern hatte - und Gebauer hat es verboten. (Spiegel-Artikel Gebauert verbietet Wechsel-Unterricht in Solingen)
Vergangene Woche, einen ineffizienten, zermürbenden Lockdown und eine exponentiell anlaufende Pandemie-Welle später, musste meine Nichte trotz der starken Verbreitung von B117 unter Kindern und Jugendlichen in den Präsenzunterricht (es war ein Konzept mit wochenweisem Wechsel mit der Hälfte der Klassen/ Kurse vorgesehen). Den ersten Schnelltest gab es am Donnerstag, davor waren die SuS bereits drei volle Schultage vor Ort.
(By the way: Unsere 72-jährige Mutter wird erst in ein paar Wochen geimpft. Nächste Woche schreibt das NRW-Gesundheitsministerium erstmal die 79-jährigen an. Ich hätte nie gedacht, dass ich als Mitarbeitende im Gesundheitswesen nicht nur Wochen, sondern sogar Monate vor meiner Mutter geimpft werde. Bei dem Alter.)
Aus anderen Orten habe ich gehört, dass der erste Schnelltest am Ende der zweiten Woche bei täglichem Wechselunterricht angesetzt war. Also kann man da nur noch schauen, welche SuS aus den letzten zwei Wochen ein Osterei mit in die Ferien nehmen.

Anderswo in NRW wollten Städte ihre KiTas und Schulen letzte Woche direkt wieder schließen (u.a. Dortmund und Duisburg), weil die Inzidenzahlen stiegen (über 70), und die Kommunen verstärkt große Ausbrüche mit B117 beobachtet hatten.
Daraufhin: "NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellte am Dienstagnachmittag klar: Sein Ministerium werde das nicht erlauben. Er könne nicht nachvollziehen, dass Städten bei einer Inzidenz von unter 100 „nichts anderes einfällt, als gleich alle Schulen wieder zu schließen“. "
(Laumann will Schulsschließungen unter 100er Inzidenz verbieten) Andere Kommunen durften dann, kann man auch beim WDR nachlesen. Warum manche ja, manche nein? Wo das ganze Land einen ordentlichen Lockdown braucht??

Ich bin fast vom Stuhl gefallen! Bis vor kurzem galt ewig der Grenzwert 50 für Schließungen/Lockerungen. Angesichts von B117 hätte man diesen senken müssen, hat ihn stattdessen in der MPK vom 3. März auf 100 erhöht.
Und jetzt flippt Laumann aus, weil ein paar Kommunalpolitiker den Ernst der Lage erkannt haben und Verantwortung übernehmen wollte, bezeichnet es als fehlgeleitet, sich am bisherigen Grenzwert zu orientieren und die Infektionsdynamik in der entsprechenden Altersgruppe und Settings erkannt zu haben.

Und damit nicht genug, Laumann hat diese verantwortungsbewussten kommunalen Amtsträger sogar beleidigt (s.o. - „ihnen nichts anderes einfällt“). Die hätten ja Ideen. Schnelltests 2 x wöchentlich zum Beispiel. Aber die waren ja nicht ausreichend verfügbar. Was Laumanns Versagen ist.

Und da bin ich dann wieder dabei, dass ich Laumann gerne verklagen würde. Weil er zum einen die Schnelltests nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat, und zum anderen Schulschließungen verboten hat, als diese nicht zur Verfügung gestanden haben, und obendrein seine verantwortungsvoll handelnden Kollegen beleidigt hat.

Ich war so fassungslos und entsetzt, dass ich schlussendlich die Petition für einen schnellen, effizienten Lockdown auf den Weg gebracht habe, die mir schon eine Weile im Kopf herumgegeistert ist. Ich freue mich über jeden, der mitzeichnet und die Petition an andere Interessierte weiterleitet (Petition „Mit No Covid Corona besiegen“). Ich hoffe inständig, dass wir das Quorum zeitnah erreichen und wir damit an die Politiker herantreten können.

Aber das reicht mir nicht. Und der Untersuchungsausschuss auch nicht. Ich wünsche mir sehnlichst eine Möglichkeit, einzelne Amtsträger für ihre grob fahrlässigen Entscheidungen direkt zur Rechenschaft zu ziehen.

Daher meine Frage an Ulf und alle anderen Juristen hier: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir Bürger???

Ich bin sehr gespannt auf eure Antworten!

Viele Grüße
Julia aus Essen, Ruhrpott, NRW

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Ich habe mal Staatshaftung ins Spiel gebracht. Das ist aber alles andere als ständige Rechtsprechung. Es hängt v. a. vom BGH und BVerfG ab.

Das sprach @vieuxrenard in der Lage mal an, als es Meldung vom rumliegenden AstraZeneca gab. Dass Wartelisten eingeführt werden müssten. Sonst möglicherweise Körperverletzung.

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