Rechtliche Einordnung von Mark Hauptmanns Verfehlungen

Anscheinend ist der Bezug von einer Million Euro für die Ausnutzung eines Bundestagsmandats zur persönlichen Bereicherung keine Bestechlichkeit…

Könntet ihr das Thema bitte einordnen? Was ist aus juristischer Perspektive von den Corona-Profiteuren geblieben?

Was bei mir hängen bleibt (Zitat aus dem nachfolgenden Artikel):

Die Vermittlung von Geschäften mit Schutzmasken gegen eine Provision sei keine strafbare Bestechlichkeit, hatte der BGH erklärt.

Wie passt das denn damit zusammen, dass gleichermassen festgestellt wurde, dass er sein Bundestagsmandat missbraucht hat?

Zwar habe der ursprüngliche Verdacht gegen Hauptmann erhärtet werden können, wonach dieser bei der Vermittlung von Schutzmasken an Behörden und Gesundheitseinrichtungen sein Bundestagsmandat ausgenutzt habe, hieß es nun. Allerdings habe sich die Generalstaatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen an der Anklageerhebung gehindert gesehen.

Das versteht doch jetzt wirklich kein Mensch…

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Manche sind eben gleicher als andere. Bei solchen Entscheidungen darf man sich nicht wundern, dass die Politikverdrossenheit schlimmer wird und leider auch der Zustrom zu fragwürdigen Strömungen. So kann sich eine Demokratie selbst zerlegen.

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Solche pauschalen Aussagen sind nicht besonders hilfreich in der Diskussion und fördern die PolitikerInnenverdrossenheit.

Die Frage ist doch rechtlich geklärt. Jetzt muss es einen Fall geben, der ähnlich ist und in diesem Fall das Gericht anders entschieden hat. Erst dann ist dein Argument valide. Gibt es diese Fälle?

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Eine strafbare Bestechlichkeit erfordert auch in Deutschland ein „quid pro quo“, siehe § 108e StGB. Im 108e wurde im Nachgang von Corona leider nur der Strafrahmen verschärft (früher war es ein Vergehen, jetzt ist der nicht-minderschwere Fall ein Verbrechen), der Inhalt blieb gleich.

Und hier kann man durchaus mit Recht zu dem Ergebnis kommen, dass es hier keine wirkliche Leistung und Gegenleistung im Sinne der Bestechung gab, daher aus Sicht des Maskenlieferanten ein ganz normales Geschäft ohne jede Bestechungsintention vorlag und auch der Abgeordnete den Deal nicht in dem Glauben gemacht hat, jenseits des eigentlichen Geschäfts noch irgendwelche Gegenleistungen zu bekommen oder zu schulden.

Leistung und Gegenleistung des Deals selbst als Elemente des „Quid Pro Quo“ für die Bestechung zu sehen ginge tatsächlich auch mir zu weit, eben weil der Vorsatz der Bestechung doch sehr, sehr fraglich ist. Technischer gesprochen könnte man sagen, es fehle an der „Unrechtsvereinbarung“.

Dass dennoch kritisiert wurde, dass Hauptmann sein Bundestagsmandat genutzt hat, ist mehr eine Formsache - dadurch hat er eben den Anschein der potentiellen Bestechlichkeit und auch das ganze Verfahren erst in Gang gesetzt. Im Prinzip kann man das als Rechtfertigung für den Anfangsverdacht deuten, wegen dem es überhaupt zu dem Verfahren gekommen ist.

Verkürzt gefasst könnte man das Urteil daher zusammenfassen als: „Du bist nicht schuldig, aber du bist selbst schuld, dass es zu diesem Verfahren (mit allen seinen Belastungen) gekommen ist!“

Ich kann mit diesem Resultat leben, weil ich es schwer finde, hier noch klarere Grenzen zu setzen, ohne die Grenzen für Bestechlichkeit zu niedrig anzusetzen, sodass sie auch Alltagshandlungen von Politikern erfassen würden, gerade von solchen, die neben ihrem Bundestagsmandat noch Unternehmen führen (was nicht verboten ist). Hier macht die Klarstellung des BGH schon Sinn, die Leute anzuhalten, ihre unternehmerische Tätigkeit und ihr Bundestagsmandat zumindest dem Anschein nach getrennt zu halten. Faktisch werden Unternehmer immer von einem Bundestagsmandat profitieren, weil es eben zusätzliches Ansehen verleiht.

Dinge wie die Maskendeals sind weniger auf der rechtlichen als auf der demokratisch-moralischen Ebene problematisch - daher: Es ist die Aufgabe der Wähler, Politiker dafür abzustrafen, wenn sie schamlos von einer Krise profitieren, so lange die Politiker sich dabei im Rahmen des für jeden geltenden Rechts bewegen.

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Aus diesem Grund bitte ich ja um juristische Einordnung, weil es mir persönlich vollkommen schleierhaft ist, wieso das jetzt irgendwie doch rechtlich gar nicht so schlimm ist, dass sich die Staatsanwaltschaft aus dem Case zurückzieht, dabei aber der Politik empfiehlt, da mal hinzugucken.

ist doch eine hochgradig spannende Ausgangslage und damit weder pauschalisierend noch polemisch gemeint.

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