Hallo liebes Lage-Team,
ich würde mich freuen wenn der Beschluss des BVerwG vom 25.05.2022 - 2 WRB 2.21 von Euch besprochen werden würde.
Ich bin erschrocken darüber, welche Anhaltspunkte laut BVerwG „Zweifel an der charakterliche Integrität“ schüren können.
bitte hier weiter…