Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

Hallo liebes Lage-Team,
ich würde mich freuen wenn der Beschluss des BVerwG vom 25.05.2022 - 2 WRB 2.21 von Euch besprochen werden würde.
Ich bin erschrocken darüber, welche Anhaltspunkte laut BVerwG „Zweifel an der charakterliche Integrität“ schüren können.

siehe diesen Thread.

Macht keinen Sinn, das Thema an zwei Stellen zu diskutieren.

1 „Gefällt mir“

bitte hier weiter…