Ich bin ja kein Jurist, aber die Tatsache, dass das Truppengericht zunächst nur § 17 Abs. 2 Satz 3 SG als Begründung nimmt, aber das BVerwG danach das Ganze nochmal präzisiert, riecht für mich nach einer gelagerter Rechtfertigung bzw. der Umgehung einer offensichtlich Argumentationsschwäche im ersten Urteil des Truppen-Gerichtes.
Denn das Truppengericht hatte ja zunächst die dienstliche Stellung komplett außen vorgelassen. Das hieße aber, nach meinem Verständnis, dass jeder Soldat, der in seinem Profil schreibt, das er gerne One Night Stands hat, sich schuldig macht, genau so „ein wahlloses“ Sexualleben zu führen.
Aber auch die präzisierte Begründung mit der besonderen Rolle Bataillonskommandeurin des BVerwG überzeugt mich nicht:
Denn, dass ausgerechnet eine Bataillonskommandeurin nun eine ganz besondere Stellung inne hat, steht in dem betreffenden Paragraphen nicht. Und z.B. innerhalb eines Bataillons gibt es als nächst kleinere Einheit Kompanien einigen hundert Mann, die entsprechend von Kompanieführern geführt werden. Eine ebene darunter gibt es dann die Züge, auch bis zu 100 Mann.
Warum gibt bei diesen kleineren Einheiten bzw. deren Kommandeurinnen diese besondere Wohlverhaltenspflicht nicht?
Der LTO kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: (Quelle):
Dennoch geben die zahlreich vorhandenen Dating-Profile von Soldatinnen und Soldaten mit cis-heteronormativer Orientierung – zum Teil mit eindeutigen Hinweisen auf die Streitkräftezugehörigkeit – bisher allgemein keinen Anlass zu disziplinarer Ahndung.
Ich habe daher den Eindruck, dass die leider sehr schwammigen Paragraphen des Soldatengesetzes hier zur Rechtfertigung eingesetzt werden.
Ich habe da auch länger überlegt, und auch ein paar Artikel zu gelesen und komme zu dem Schluss, dass es doch genau darum geht.
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass irgendein anderer Soldat abgemahnt würde, wenn er eben z.B. besagte One Night Stand irgendwo in einem Internetprofil suchen würde. Diese Vermutung lässt sich natürlich nicht prüfen, den dafür müsste es einen anderen Bataillonskommandeur geben, der genau so einen Eintrag bei Tinder oder sonst wo hätte.
Dabei muss ich sagen, dass allein die Tatsache, das Frau Biefang erst nach ihrem Coming-out ihren aktuellen Posten bekommen hat, mich durchaus überrascht hat und zeigt, dass zumindest ganz oben in der Bundeswehr der Wille zu entsprechender Gleichberechtigung da ist.
Umso schlimmer, dass dieser, meiner Meinung nach, transphobe Ausfall eines Vorgensetzen hier nicht aus gebremst sondern gerichtlich bestätigt wurde.
@Myste Ich habe dein Zitat mal zerlegt um auf die beiden enthaltenen Aussagen an unterschiedlich Stellen zu antworten, hoffe das ist i.O.