Quarantäneregelungen zu hart?

Ich befand mich zuletzt in häuslicher Quarantäne in Leipzig. Ein Absatz des Quarantänebescheides machte mich stutzig. Ich dachte immer meine Wohnung sei „heilig“ und es bräuchte einen richterlichen Beschluss im Einzelfall um in meine Wohnung einzudringen. Kann das hier so rechtens sein?
Darüber hinaus wundert es mich, dass es (zumindest in Sachsen) für Ungeimpfte (was ja auch medizinische Gründe haben kann), keine Möglichkeit gibt die Quarantäne frühzeitig zu beenden, obwohl ein PCR-Test ja Aufschluss über die Infektiösität geben würde. Auch ich als geimpfte Person kann die Quarantäne nur dann frühzeitig beenden, wenn ich zu keinem Zeitpunkt symptomatisch war. Mir scheint beides etwas zu wenig diskutiert, dafür wie drastisch das in die Grundrechte eingreift. Zwar erschließt es sich mir auch nicht wen ich gefährde, wenn ich mit Maske in den Wald und dort spazieren gehe, aber ich kann verstehen, dass man das so drastisch beschließt um kein Risiko einzugehen. Aber dass es nicht möglich ist seine Nicht-Infektiösität nach X Tagen zu beweisen und damit die Quarantäne zu beenden und dass die Ordnungsbehörden ohne richterlichen Beschluss Zutritt zur Wohnung verlangen dürfen finde ich unangemessen. Sehe ich das so falsch?