Prioritätensetzung einzelner Maßnahmen, z.B. beim Bürgergeld

Mir ist Folgender Sachverhalt aufgefallen, der die allgemeine Bewertung politischer Entscheidungen beeinflussen könnte:
In der Statistik verwendet man Selektivität/Spezifität/Fehler 1. Art/Fehler 2. Art, um bestimmte Hypothesen zu beurteilen. Das klingt jetzt komplizierter, als es ist. Mal ein Beispiel: Man will Falschparkern eine Geldstrafe aufbrummen. Man verteilt nach einer bestimmten Methode also Knöllchen. Wenn die Methode der Auswahl gut gewählt ist (beispielsweise all diejenigen aufschreiben, die im Halteverbot stehen), ist die Beurteilung gut gewählt, dann ist die Beurteilung der Hypothese gut: Diejenigen, die als Falschparker identifiziert werden, sind tatsächlich großteils welche (das nennt man Sensitivität), und diejenigen, wo man bestimmt hat, dass sie keine sind, sind tatsächlich großteils keine (Selektivität). Leider macht man halt immer Fehler. Hier konkret: Manchmal werden normale Parker als Falschparker beschuldigt (Fehler 1. Art; beispielsweise scheinen sie noch etwas ins Halteverbot zu ragen), und manchmal werden Falschparker nicht aufgeschrieben (Fehler 2. Art; beispielsweise sind sie in einer abgelegenen Seitenstraße).
Sämtliche politische Parteien wollen nun die Fahler minimieren und weisen ihnen deshalb jeweils Prioritäten zu. Wobei ich das Gefühl habe, dass manche Parteien bestimmten Fehlern extrem hohe Priorität zuordnen (namentlich die Unionsparteien): Um zu vermeiden, dass eine kleine Anzahl Unberechtigter eine Leistung bekommt, nimmt man auch in Kauf, dass auch berechtigte Leistungsempfänger diese Leistung ebenfalls nicht bekommen.
Der Gedanke kam mir bei der Diskussion ums Bürgergeld und bei der Einbürgerung.