Die Frage der Verhältnismäßigkeit ist in der Tat eine wichtige.
So sehr ich die Proteste gegen die IAA inhaltlich unterstütze, so sehr lehne ich das Abseilen von Autobahnbrücken oder Rumturnen an Schildern ab. Schließlich kam es erst letztes Jahr zu einem Todesfall deswegen - und das ist einfach zu viel Risiko für den Protest.
Fakt ist halt, dass Autobahnen extrem gefährlich sind. Die Aufmerksamkeit der Autofahrer muss dem Verkehr gelten - jegliche spektakuläre Aktionen an Autobahnbrücken oder -Schildern, welche die Aufmerksamkeit der Fahrer vom Verkehr ablenken, schaffen ein erhebliches Unfallrisiko mit potentieller Todesfolge. Und das überschreitet die Grenze dessen, was ich als Protest für sinnvoll halte.
Diese Aktionen zu unterbinden ist daher durchaus geboten. Die Frage ist halt nur: Muss die längerfristige Festnahme sein oder gäbe es mildere Mittel? Eine Gefährderansprache, wie von miles angesprochen, ist vermutlich kein geeignetes milderes Mittel, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese wirklich einen Erfolg hat. Wer solche Aktionen macht, tut dies aus Überzeugung - ein „Du Du Du, mach das nicht, sonst gibt’s Ärger!“ wird da vermutlich eher als Aufforderung verstanden. (wenn ich an den Studierendenprotest 2009 zurückdenke, wo wir auch Gefährderansprachen erhalten haben, als wir das Audimax besetzt haben, hatten diese Ansprachen jedenfalls definitiv eher eine bestätigende Wirkung auf die meisten Beteiligten…).
Ein Platzverweis oder Aufenthaltsverbot ist auch schwierig und vor allem unnötig, weil der Aufenthalt auf Autobahnschildern generell nicht erlaubt ist, daher ein allgemeines Betretungsverbot gilt.
Bleibt die Frage, welche Mittel die Polizei hat, um eine Wiederholung zu unterbinden… mir fallen da leider keine ein.
Ich bin auch sehr skeptisch, was das bayrische PAG betrifft, moralisch finde ich die mehrtägige Haft auch sehr problematisch, aber juristisch schätze ich durchaus, dass die Maßnahme als Verhältnismäßig angesehen werden könnte. Letztlich kommt es darauf an, ob die Polizei die behauptete Wiederholungsgefahr hinreichend glaubhaft machen kann - und das kommt natürlich auf den Einzelfall an. Immerhin prüfen Gerichte, ob dieser zeitlich begrenzte Freiheitsentzug zulässig ist - es liegt daher zumindest in jedem Fall ein Kontrolle der Polizei durch die Gerichte vor.