Meiner Kenntnis nach ist es doch ohnehin so, dass die Pflegekassen einen Anspruch an den Erblasser haben, noch vor dem gesetzlichen Erbfolge. Das ist bereits Praxis. Deswegen ist mir nicht klar, worin genau die hier vorgestellte große Reform denn nun besteht. Auch frage ich mich, inwieweit - in Zeiten zunehmender Ungleichheit - eine Vollfinanzierung in Vorleistung so zu finanzieren ist, da die Anzahl derjenigen die nichts vererben zunimmt. Vielleicht kann das jemand erhellen?
Dass man nicht monatsweise das Geld einzieht, mit viel Aufwand, sondern 1x in Summe zum Schluss
Und dass es gleichviel kostet, wenn „der Staat“ die Kosten der Pflege für einen Menschen ohne Geld übernehmen muss. Aber wieder deutlich weniger Aufwand ist, wenn das nicht permament monatlich überprüft wird.
Das wurde mehrfach so gesagt: „für den Erben ändert sich nichts. Der zahlt ja jetzt schon.“
In einem anderen Thread wurde allerdings auf die Aufbewahrungsfristen verwiesen. Wie wollen wir den Erben nach 20 Jahren Pflegeheim zur Rechenschaft ziehen, wenn Bankauszüge, Überschreibungen etc. nicht mehr da sind?
Nach der aktuellen Rechtslage wird das selbst bewohnte Eigenheim überhaupt nicht verwertet, auch nicht nach dem Tod der pflegebedürftigen Person. Schenkungen können maximal bis zu zehn Jahre zugunsten des Sozialamtes rückabgewickelt werden.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass dieselben Leute, die beim Thema Erbschaftssteuer bei „Oma’s klein Häuschen“ eskalieren hier nun fordern dass dasselbe Häuschen vorher bereits veräußert werden soll.
Was ich überhaupt nicht verstehe:
Eigentlich ist die Pflegeversicherung in Deutschland doch als Versicherung eingeführt worden.
Bisher musste jedes Häuschen veräußert werden, bevor die Sozialhilfe für den Fehlbetrag eintrat. Das wird auch weiterhin so sein.
Wenn nun niemand Pflegeversicherungsleistungen bekommen soll, wenn er noch ein Häuschen hat, dann sind die Beiträge doch eine Steuer und kein Versicherungsbeitrag mehr. Ein völlig anderes System.
Das finde ich wichtig für den Vorschlag. Diese Ausnahmeregwl abzuschaffen würde wohl einen signifikanten Unterschied machen. Und es wäre sicher einfacher möglich. Und hat auch nichts mit der Erbschaftssteuer zu tun.
Die Pflegeleistungen werden ja von der Pflegeversicherung - zumindest in Teilen - übernommen. Es geht hauptsächlich um die Kosten für die Unterbringung im Heim (Wohnen, Essen, etc.). Die müssen dann die Kommunen übernehmen wenn die Rente/Pension nicht reicht.
Bevor die Kommune zahlt, muss immer erst das Vermögen bis auf den kleinen Freibetrag verbraucht werden. Das ist schon immer so.
Ich bin Rechtspflegerin und habe in den Betreuungssachen immer genau solche Hausverkäufe genehmigt und Rechnungslegungen geprüft.
Ich glaube, gemeint ist, dass die Pflegeversicherung nicht mehr zahlt, wenn Vermögen vorhanden ist, und das würde dem Versicherungsprinzip entgegenstehen.
Aus meiner Sicht ist da auch eine ziemliche Schieflage.
Ganz prinzipiell und theoretisch gesprochen ist das schon noch Versicherung. Der Versicherungsfall ist halt nicht „jemand wird pflegebedürftig“ sondern „das eigene Geld reicht nicht aus, um eine Pflegebedürftigkeit zu finanzieren“. Oder anders ausgedrückt: es ist Versicherung mit einer extrem hohen Selbstbeteiligung, die vom Staat als das eigene Vermögen festgesetzt wird.
Was ich echt schwierig finde, ist dass dadurch für den gleichen Beitrag je nach Vermögenslage extrem unterschiedliche Leistungen gezahlt werden. Das ist in einer Sozialversicherung prinzipiell schon ok (deswegen sind SV-Beiträge ja auch ein Prozent des Einkommens obwohl in einigen Versicherungen wie der GKV gleiche Leistungen unabhängig vom Einkommen erbracht werden) ist aber hier extrem.
Insbesondere dass man selbst bei hoher Pflegebedürftigkeit bei ausreichend großem Vermögen gar keine Leistungen bekommen könnte finde ich schwierig und mit dem Versicherungsgedanken nicht vereinbar. Auch wenn ich prinzipiell finde, dass Vermögen und Erben stärker belastet werden sollten.
Wer im Pflegeheim ist, bewohnt das Eigenheim nicht mehr. Und wenn der Pflegefall stirbt und der Partner noch im Haus wohnt, wird wohl auch bei neuer Rechtslage nicht hinzugezogen werden.
Definitiv. Und wie alle Sozialversicherungen nur für einen Teil der Bevölkerung verpflichtend. Für mich wird immer deutlicher, dass dieses System, das Arbeitnehmer von arm bis knapp überdurchschnittlicher Verdienst einseitig in die Verantwortung nimmt, nicht mehr tragbar ist.
Und das ist eigentlich seit den 80ern bekannt, als (Schein-)Selbständige jedes Schlupfloch nutzten, um sich von dieser Last zu befreien.