Wie besprochen antworte ich dir auf deinen Beitrag hier.
Ersteres muss ich dir als richtig zugestehen. Man kann also sagen, dass die Liegezeitproblematik vielleicht nicht wegen, sondern trotz der DRG zurückgegangen sind. Sicher ermitteln kann man es aber nicht, denn Korrelation =/= Kausalität. Zum 2. Satz muss man aber genau dasselbe sagen: Kostensteigerung trotz oder wegen der DRG? Denn Korrelation =/= Kausalität.
Das Problem der Spezialisierung ist bekannt. Dagegen gibt es aber nach § 17b Abs. 1 Satz 6 bis 9 KHG und §§ 5 f. KHEntgG Sonderentgelte. Kann aber natürlich sein, dass der Mechanismus nicht wirkt wie gewünscht.
Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) (G. v. 11.12.18, BGBl. I, S. 2394.) wurden die Pflegekosten aus den DRG ausgegliedert, danke hier nochmal an @ChristianF. Ich habe nochmal in meinen Notizen recherchiert und das funktioniert folgendermaßen (ich kopiere das eben mal rein):
Das PpSG sieht ab dem 01.01.2020 nicht zuletzt, aber vor allem die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System (aG-DRG) und deren vollständige Refinanzierung vor. Die Regelungen hierzu finden sich in § 17b IV KHG und § 6a KHEntgG. Die Selbstverwaltungspartner gliedern die Pflegekosten aus, indem sie gemäß § 9 I Nr. 2a KHEntgG hierfür einen Katalog iSv. § 17b IV 5 KHG vereinbaren, der diese Kosten mit entsprechenden Bewertungsrelationen für jeden Pflegetag nach § 6a KHEntgG bundeseinheitlich abbildet. Dieser Katalog ist wie der DRG-Katalog jährlich weiterzuentwickeln. Das gesonderte Pflegebudget wird nach § 6a II KHEntgG krankenhausindividuell auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt. Auf diese Weise sollen etwa ein Viertel der Kosten im Krankenhaus aus dem Fallpauschalen-System ausgegliedert werden. Für pflegesensitive Bereiche wurden zudem Pflegepersonaluntergrenzen nach § 137i SGB eingeführt, deren Unterschreitung zu Vergütungsabschlägen führen sollen.
Das heißt selbstverständlich nicht, dass diese Ausgliederung alle Probleme gelöst hat^^