Ulf hat aus dem Spiegel zitiert, welche Größenordnung die Pflegeleistung für Pflegeheime beinhaltet. Da ich den Spiegel-Artikel nicht kenne kann ich nicht sagen ob falsch bzw. unvollständig zitiert wurde, aber es ist nicht korrekt.
Ich füge unten eine Auflistung der aktuellen Pflegeleistungen bei. Allein daraus sollte hervorgehen, wie komplex das Thema ist.
Zu den einzelnen Beträgen, die zur Verfügung stehen, muss man wissen, wie sie gedacht sind, welche unter Umständen kombinierbar sind, welche von Dienstleistern so halb legal kombiniert und abgerechnet werden und welche nur für ganz bestimmte Leistungen in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Hinzu kommt die Bewertung der Pflege im Allgemeinen.
Die Bewertung ist eigentlich schon ein Problem für sich.
Im aktuellen System wird als Pflege vorrangig Unterstützung verstanden, wenn ein Mensch nicht mehr selbständig Essen zu sich nehmen, Toilettengang vollziehen, sich be- und entkleiden kann sowie psychische desorientiert ist. Aufgrund des Alters beschwerlichere Umsetzung des Alltags in allen Formen ist für die Bewertung im besten Fall Teil der Empathie des zur Bewertung kommenden Personals des medizinischen Dienstes.
Wenn Menschen Ihren Garten nicht mehr pflegen können, nicht mehr Auto oder Fahrrad fahren können, Schneeräumen, nicht mehr Wäsche waschen können, Geschirrspülen oder grundsätzlich alles langsamer und beschwerlicher ist, so fließt das unter normalen Umständen nicht in die Bewertung für Pflegebedarf ein. Was nicht heißt, das deshalb niemand Pflegegrad 1 bekommt. Aber es ist eigentlich abzulehnen. Auch dürfen obige Leistungen natürlich im Rahmen der Geldleistungen bezahlt werden, wenn ein Pflegegrad erteilt wurde. Ein Nachweis für die Ausgaben ist nicht zu erbringen.
Nach meinen Erfahrungen beginnt der Hilfebedarf mit oben angeführten alltäglichen Punkten, bevor wirklich ein Pflegebedarf nach den eigentlichen Kriterien vorliegt. Natürlich gibt es Menschen allen Alters mit Schlaganfällen oder ähnlich deren Bedarf gleich von Grund auf ein anderer ist.
Hierfür gibt es eigentlich keine gesetzliche Hilfe. Das ist eigentlich Renten Thema. Im Zuge dessen ist meiner Meinung nach auch die Diskussion um die Abschaffung von Pflegegrad 1 zu sehen sowie die bessere Aufstellung der eigenen Rente. Genauso wie die Diskussion um Umverteilung von Wohneigentum. Brauchen ältere Menschen ein Einfamilienhaus, oder wäre ein Tausch in eine Wohnung oder eine Wohngemeinschaft nicht besser, um dem entgegenzuwirken. Generationenhäuser sind in anderen Gesellschaften nicht so verpönt wie bei uns.
Ist man nun im System und benötigt wirklich einen Pflegedienst so erhöht sich die ursprüngliche Geldleistung im Rahmen einer Umstellung zur Sachleistung auf den ca. doppelten Betrag. Auch Mischformen sind möglich. Jetzt kann vom Pflegedienst wieder Haushaltsleistung, Pflegeleistung etc. abgerufen werden, die mit unterschiedlichen Beträgen abgerechnet werden.
Zur Orientierung würde man bei Pflegegrad 2, drei mal wöchentlich ca 1,5h in Mischbetreuung (Haushalt/Pflege) für die Sachleistung bekommen und müsste noch zwischen 50 und 200.-EUR zuzahlen.Ergänzend kann eine Tagespflege in einem Heim oder ähnlich in Anspruch genommen werden und man könnte weitere 2 Tage wöchentlich versorgt bekommen. Bliebe noch das Wochenende.Daher kann ich nicht nachvollziehen, warum in der Diskussion um die Pflege permanent behauptet wird, die häusliche Pflege sei viel günstiger als ein Pflegeheim. Das ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Die Kosten eines Pflegeheims decken einen 24/7 Rundumservice ab, während für die Pflege zu Hause nur das genommen wird, was im Preis-Leistungsverhältnis möglich und nötig ist. Das steht in keinem Verhältnis.
1/3

