Personenkennziffer ist in Deutschland längst vorhanden - und wird jetzt um die IBAN erweitert

In der Lage wurde bereits mehrfach (z.B. in den Sonderfolgen zur Digitalisierung der Verwaltung) thematisiert, dass dem Staat ein einheitliches Personenregister fehlt, z.B. um bestimmte staatliche Leistungen pro Kopf auszahlen zu können.
Es gibt jedoch die Steueridentifikationsnummer und laut §139b Abgabenordnung werden dort zahlreiche Daten erfasst: Familienname,frühere Namen, Vornamen,Tag und Ort der Geburt,Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift.
MIt dem Jahressteuergesetz 2022 (am Freitag 14.10.22 auf der Tagesordnung im Bundestag) kommt die IBAN dazu.
Damit sind die Voraussetzungen z.B. für die Auszahlung von Klimageld doch geschaffen, oder?

Unabhängig davon würde mich interessieren, wie diese umfangreiche Erfassung mit den immer wieder thematisierten Datenschutzbedenken (niemals ein zentrales Melderegister… usw.) vereinbar ist? Hat das einfach nur keiner gemerkt?

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Auf diese Zuordnung zwischen IBAN und Steueridentifikationsnummer wurde auch in der Lage schon mehrmals eingegangen. Dazu gab es auch Aussagen von Lindner, dass es sehr schwer sei, die IBAN der Steueridentifikationsnummer zuzuordnen. Laut ihm würde die Zuordnung 18 Monate dauern: Ampel kündigt "wuchtiges Entlastungspaket" an | Pressekonferenz - YouTube
(Bin auch gespannt wie die das machen wollen, bei Menschen die mehrere Konten besitzen)

Auch das wurde schon häufiger in der Lage angesprochen, ich glaube @vieuxrenard ist mittlerweile der Meinung, dass es durchaus Datenschutzbedenken gibt, aber man quasi manchmal auch mal in den sauren Apfel beißen muss, wenn man Vortschritt erzielen will (Falls ich das so falsch wiedergegeben habe, bitte gerne korrigieren)

Was ich mich frage, warum können wir nicht einfach an alle in Deutschland mit deutscher Staatsbürgerschaft gemeldeten einen Brief an den Hauptwohnsitz schicken in dem sich eine unique ID befindet, mit Hilfe derer man online seine IBAN in ein Formular eintragen kann. Dann fragt die entsprechende Behörde bei der Bank an, ob die IBAN zu der Person mit dem Namen xy gehört. Wenn das passt kriegt die Person einen Bestätigungsbrief in dem die IBAN nochmal bestätigt wird und wenn es nicht passt wird nochmal per Brief drauf hingewiesen. Für die Leute die es verpennen sich rechtzeitig zu melden, hält man das Geld noch drei Monate oder so vor, in denen sie das Geld doch noch erhalten können.

Für Leute die kein Bankkonto haben, kann man ja ein Klimakonto entwerfen, dass quasi geschützt vor Pfändung ist, auf das nicht eingezahlt, sondern von dem nur abgehoben werden kann und auf das jeder ein Recht hat, unabhängig von seiner Schufa.

Und klar wird es dann noch ein paar Leute geben, die man so nicht erreicht, aber wir zahlen auch Hartz 4 aus, ohne, dass alle die ein Anspruch darauf haben erreicht werden. Und das gleiche Problem hätte man auch bei einer Zuordnung von IBAN zu Steueridentifikationsnummer.

Ich finde dieses Verfahren des Nachfragen, klingt dann aber doch noch einfacher, als bei zig verschiedenen Behörden nachfragen zu müssen, und dann noch Dopplungen rauszufiltern und die Leute herauszufinden, deren IBAN bei keiner Behörde gemeldet ist.

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Weil Ulf und Phillip das immer wieder ansprechen: Selbst Prof. Fratscher sagte neulich in einer Podiumsdiskussion, dass es gar beim näheren Hinschauen nicht so einfach sei, dass der Staat einen Auszahlungsweg etabliere, über den Direktzahlungen wie Gaspreis-Zuschüsse oder Klimageld an Bürger überwiesen werden können. Wie auch viele andere eierte er auf Rückfragen dann ziemlich herum, warum das so sei. Selbst @vieuxrenard bleibt bei dieser Frage die erhofften Antworten schuldig …

Ich verstehe das unverändert nicht.

Technische Hürden?

In der einfachsten Variante bräuchte man eine Zuordnung von Steuer-ID (die jeder Bundesbürger von Geburt an hat) und IBAN. Wie kann das so schwer sein?

Zum einen: Laut @sepa-zahlungsverkehr gibt es die längst:

Wenn nicht: Bei Finanzämtern, Kranken- und Rentenkassen, Familiekassen u.v.m. hat der Staat die IBANs vom größte Teil der Bevölkerung. Nur wer keine Steuern zahlt und überhaupt nicht sozialversichert ist und keine Kinder hat, dessen Konto fehlt. Das trifft v.a. Obdachlose [bitte nicht wieder diese vom eigentlich Thema ablenkende Diskussion starten, siehe dazu obigen Thread] und kinderlose Selbstständige, die nicht steuerpflichtig sind. Bei solchen Themen gibt es immer irgendwelche Ausnahmen, für die dann andere Lösungen gefunden werden muss (und sicherlich wird - siehe Österreich: Gutscheine).

Wenn das alles nicht gehen soll: Was spricht dagegen,

  • einen Anspruch auf solche Zuschüsse immer davon abhängig zu machen, dass der Anspruchsberechtigte seine Kontoverbindung offenbart (dann bräuchte man noch nicht einmal ein Gesetz über die Pflicht zur Selbstregistrierung einer Kontoverbindung pro Steuer-ID)
  • eine öffentliche Kampagne „Kohle auf Dein Konto“ zu starten (alle Bundesbürger anzuschreiben wäre m.E. zu teuer, aber wenn man ein „Unwissenheit schützt nicht vor Geld-Verzicht“ akzeptieren möchte, dann müsste das eben sein)
  • ein schickes einfaches Online-Portal zu etablieren, über das sich jeder Bundesbürger mit seiner Steuer-ID registrieren kann (entsprechende Registrierungsverfahren, die eine sichere Authentifizierung gewährleisten, gibt es mehrere), um seine IBAN zu hinterlegen (entsprechende Verfahren, um die Korrektheit der Verknüpfung der IBAN mit der Person zu gewährleisten, gibt es ebenfalls).

Auf die aktive Mitwirkung der Bürger wird man sich weitgehend verlassen können.

Wenn man das Ganze noch mit dem elektronischen Personalausweis kombiniert, schafft man vielleicht einen guten Anreiz, dass die Bürger endlich diese Funktion aktivieren und nutzen bzw. die letzten Bundesbürger sich einen elektronischen Personalausweis besorgen.

Ich bin kein IT-Fachmann und habe daher diese Frage hier schon mehrfach gestellt.

Hier noch ein Thread dazu:

@Moderator: Können wir diesen Thread hier - mit Zustimmung des Erstellers - vielleicht Unbenennen mit den Stichworten: Auszahlungsweg Zuschüsse: Zentralregister, Personenkennziffer / Steuer ID, IBAN - wo ist das Problem?

Datenschutz

Wenn dem existierende Datenschutzgesetze entgegenstehen: Was spricht dagegen, diese Gesetze entsprechend anzupassen?

Ja, das berührt die Grundsatzfragen:

Wollen wir, dass der Staat ein Zentralregister aller Bundesbürger hat?
Wollen wir, dass der Staat Zugriff auf unsere Konten hat?

Ich kann das mit einem Bundeszentralregister verbundene mulmige Gefühl durchaus verstehen - was, wenn so etwas die AfD doch mal in die Bundesregierung kommt? Vielleicht lässt sich das auch technisch lösen, in dem dezentrale Register je Bundesland oder Kreis etabliert werden (wobei dann jeder Umzug über die jeweilige Gebietskörpergrenze mitbedacht werden muss - auch das sollte eigentlich kein Problem sein).

Aber ich möchte mal in Frage stellen, warum uns das ein mulmiges Gefühl bereitet, wenn staatliche Akteure - Finanzämter, Rentenversicherungskassen, Familienkassen, … - schon längst über diese Informationen verfügen (und der Staat offenbar zu dämlich ist, diese zusammen zu führen)?

Ich bin zudem sicher, dass wir eine gesetzliche Grundlage schaffen können, die die staatliche Nutzung dieses Zentralregisters auf sehr begrenzte Zwecke beschränken und den Missbrauch hinter sehr hohe Hürden stellt. Wir haben ja auch in anderen Bereichen sehr wirksame Hürden, die effektiv verhindern, dass der Staat seine Möglichkeiten gegenüber den Bürgen missbraucht.