Pauschale Lohnkirchensteuer abschaffen

Mir ist eine subjektiv überarbeitungswürdige Regelung aufgefallen, die ich hier einmal zur Diskussion stellen möchte:

Als Arbeitgeber zahlt man im Falle der Pauschalbesteuerung neben dem Soli auch je zur Hälfte evangelische und katholische Kirchensteuer. Diesem kann man widersprechen und muss dann nachweisen dass der Lohnempfänger nicht Teil einer kirchensteuereinziehenden Religionsgemeinschaft ist.

Achtung: Es gibt einige Religionsgemeinschaften die freiwillig auf den Einzug von Kirchensteuern verzichten - es geht also nur um den Nachweis nicht in einer kirchensteuereinziehenden Religionsgemeinschaft zu sein.

Sprich: Per default geht der Staat davon aus, dass eine per Pauschalbesteuerung beschäftigte Person Teil einer kirchensteuereinziehenden Religionsgemeinschaft ist.

Dies ist statistisch seit diesem Jahr nicht mehr der Fall. Es sind nur noch unter 50% der in Deutschland Lebenden Teil einer solchen Religionsgemeinschaft- im arbeitsfähigen Alter vermutlich sogar deutlich darunter.

Der Arbeitgeber muss also gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass der Lohnempfänger nicht Teil einer Minderheit ist.
Dieses Delta wird in Zukunft auch immer größer, wenn die bisherigen Kircheneintritts- und Autrittszahlen sich verstätigen.

Immerhin etwa 3% der Kirchensteuer verbleibt beim Staat. Daher hat der Staat vermutlich keine großen Anreize von der bisherigen Regelung abzuweichen - aber darf der Staat einfach von für seine Finanzen nützlichen Angaben ausgehen?

Also man kann natürlich zu Recht darüber diskutieren, ob der Staat die Kirchensteuer einziehen sollte, aber ist das

nicht Standard? Also behält der Staat nicht grundsätzlich die Lohnsteuer basierend auf den für ihn günstigsten Annahmen ein? Der Angestellte kann sich dann eben per Steuererklärung das zurückholen, was ihm zu viel abgezogen wurde. Da wo der Staat diese Annahmen nicht treffen kann ist die Steuererklärung ja dann verpflichtend. Sprich, wenn der Staat die Annahme bzgl. Kirchensteuer nicht machen dürfte – wäre dann nicht die Konsequenz, dass die Steuererklärung für jeden Angestellten verpflichtend wird?

Es geht um die Pauschalbesteuerung von Lohnnebenleistungen, z.B. wenn die Weihnachtsfeier etwas aus dem Ruder gelaufen und die Grenze von 110€ pro Nase überschritten hat.
Der Arbeitgeber müsste das dann mit dem Lohn versteuern. Da das aber fies ist, darf er es aus der Arbeitgeberkasse pauschal mit 30%(?) versteuern. Dabei ist entsprechend der Konfession der Arbeitnehmer Kirchensteuer zu berücksichtigen oder man behält pauschal für alle Kirchensteuer ein und spart sich die Dokumentation.
Ich sehe das halt so: eine Pauschale soll etwas vereinfachen und pauschaliert eben auch die Voraussetzungen. Wer auf die Vereinfachung verzichtet, muss die realen Gegebenheiten nachweisen.
Genauso bei der 1%-Regelung die auch bei einem 10 Jahre alten Auto noch den Neupreis ansetzt oder der Werbekostenpauschale des Arbeitnehmers, die immer 1000€ annimmt, egal ob es 10€ oder 10.000€ waren.

1 „Gefällt mir“

Die Kirchensteuer gehört komplett abgeschafft - wie auch die hunderten Millionen Euro, für die Kirche seit über 100 Jahren als Entschädigung für die Enteignungen durch Napoleon bekommen. (Es waren maximal 100 Jahre vereinbart.)
Quelle und mehr Infos: Steuergeld für die Kirche in Ewigkeit, amen? — Stimmenfang — Overcast

1 „Gefällt mir“

Sozialsteuer statt Kirchensteuer:

Haben wir nicht genug Steuern? Ich spende lieber für wirksame Organisationen und Maßnahmen…