Passauer Amt lockt Iraner in die Abschiebe-Falle

Am letzten Donnerstag wurde ein geduldeter Asylbewerber unter dem Vorwand der Zuteilung einer Arbeitserlaubnis ins Amt gelockt und in Abschiebehaft genommen.

Wenn alles „nach Plan“ läuft wird er heute abgeschoben.

Ich weiß nicht, ob es sich hier um einen Einzelfall handelt, oder ob der Asylbewerber wirklich abgeschoben gehört.

Was ich hier einer Recherche würdig finde, ist die Frage, ob es sich hier um einen Einzelfall handelt, oder ob Deutsche Ämter regelmäßig mit der Vortäuschung falscher Tatsachen arbeiten.

Im letzten Absatz des verlinkten Artikels heißt es:

Das Passauer Landratsamt will sich zu dem Fall nicht äußern, teilt auf SZ-Anfrage nur allgemein mit, dass man Abschiebungen in der Regel nie ankündige - „insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass sich die ausreisepflichtige Person der Abschiebung entziehen könnte“.

Das sind meiner Ansicht nach DDR-Methoden, und unserer Bundesrepublik nicht würdig.

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Das Thema wurde auch im letzten Beitrag der Sendung Quer vom 13.10.22 behandelt.

Nicht viel neues: Innenminister Hermann hat den Beschluss wohl zügig revidiert.