Paritätsgesetz jetzt auch in Brandenburg gekippt

Hallo wertes Lage-Team,

am Freitag gab das Verfassungsgericht von Brandenburg seine Entscheidung bekannt, dass die gesetzlich verankerte Frauenquote rechtswidrig ist. In der Begründung hieß es, dass zu stark in die Wahl eingreife und undemokratisch sei. Die Willensbildung einer Wahl unterläge im Fall einer Quote einer zu starken staatlichen Einflussnahme.

Ich hatte den Eindruck, dass eine Kassierung durch das Verfassungsgericht wohl erwartet wurde. Ich finde die Entscheidung ebenfalls richtig. Auch wenn Parteien dieses Gesetz vorangetrieben haben, die sich als die „progressiven Parteien“ sehen, muss es das Gesetz selbst ja nicht sein. Mein Eindruck war, dass hier insbesondere eine starke identitätspolitische Prägung das Vorhaben begründet haben, die ja im Kern ein Zurücktreten des Individuums hinter seiner nicht selbst gewählten Identität fordert. Als das Gesetz in Thüringen gekippt wurde, trat diese Haltung in einigen Kommentaren besonders hervor. Hier wurde die starke Zusammensetzung mit Männern als Begründung angeführt, dass „Mann“ dieses Gesetz kippt, da „Mann“ ja auf Grund seiner Identität zu dieser Entscheidung, seine dominante Stellung in Politik und Gesellschaft zu verteidigen, verdonnert sei. Einige Reaktionen sind in ihrer Abwertung beider gerichtlichen Entscheidungen ein Beispiel für die Abwertung der rechtsstaatlichen Kultur. Nur hier eben von Links kommend. Die Entscheidung in Brandenburg wurde einstimmig getroffen. Das Gericht setzt sich gerade aus vier Frauen und fünf Männern zusammen, was in der Bewertung der Entscheidung aber auch keine Rolle spielen darf.

Würde mich freuen, wenn Ihr das Thema mal aufgreift und Eure Meinung dazu abgebt. Viele Grüße und vielen Dank für Euren Podcast!

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Hi, es geht dabei nicht um eine „Frauenquote“, sondern um Parität bei der Listenaufstellung … d.h. ein Reißverschlussprinzip Frauen / Männer, wie es zB die Grünen seit langem freiwillig praktizieren.

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Ja, auch wenn ich die Entscheidung nicht richtig finde, möchte ich die Bitte unterstützen, das noch einmal genau zu beleuchten. Und ganz besonders würde mich ein Punkt interessieren, der nur manchmal am Rande auftaucht: Warum sind einzig Wahlkreise als „Regionalquoten“ verfassungsgemäß? Halten die Gerichte eine Wahlkreisherkunft ernsthaft für identitätsstiftender als ein Geschlecht?

Das hat mit Quoten nichts zu tun, sondern ist allein eine organisatorische Frage. Die Bewerber*innen müssen oft ja nicht einmal aus dem Wahlkreis stammen.

Eben. Das spricht doch für eine bundesweite Liste je Partei und für eine Stimme statt zwei. Was gibt es da dann noch zu organisieren? Wer sagt denn, dass wir Landeslisten und Wahlkreiskandidaten brauchen? Die ganze Systematik ist aufgebaut auf einer historisch gewachsenen regionalen Denkweise, die fairerweise verworfen werden müsste, wenn man die ganzen Contra-Quoten-Argumente (Leistungsgedanke! Wettbewerb! Wer sagt denn, dass jede kleine Bevölkerungsgruppe repräsentiert werden muss!) auch hier anwenden würde. Die Landesverbände bzw. Einzelkandidaten müssten sich halt in der innerparteilichen Listenerstellung durchsetzen, wie man es jetzt auch den Frauen rät.

Hallo Ulf,

Du hast mit Deinem Einwand Recht. Der Begriff Quote ist tatsächlich irreführend. Man kann bei einer paritätisch besetzten Liste auch nicht von einer 50/50 Quote sprechen.

Zu den Grünen: Hier wird der erste Listenplatz immer mit Frauen besetzt. Je nach Wahlergebnis folgt daraus eine Mindestbesetzung der gewonnenen Sitze mit 50%. Diese kann aber natürlich auch höher ausfallen. Bei den internen Parteigremien ist „nur“ eine Quote 50% einzuhalten, die nach oben überschritten und nach unten nicht unterschritten werden darf.

Ergänzend zu den Grünen:
Hier wird jeder ungerade Listenplatz mit Frauen besetzt. Zusätzlich sind aber die geraden Listenplätze nicht Männern vorbehalten, sondern sind sogenannte „offene“ Plätze, auf die sich auch Frauen bewerben können.

man sollte sich eine Ganz andere Frage stellen. Warum gelingt es den Parteien nicht, Frauen für eine Mitgliedschaft zu gewinnen.
Frauenquote pro Partei (In Klammer, Mandate im Bundestag):
CDU/CSU 26,5%/21,3% (20%)
SPD 33% (42%)
Grüne 41% (58,2%)
FDP 22% (22%)
Linke 36% (53,6%)
AFD 17,8% (10,8)

Während bei Konservativen Parteien Frauen eher unterrepräsentiert sind bei eher linksgerichteten Parteien überrepräsentiert.

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