OVG Bautzen Querdenkerdemo

Warum genehmigt der OVG die Querdenkerdemo in der Leipziger Innenstadt. Für mich unter den Rahmenbedingungen des aktuellen Lockdowns völlig unverständlich!!

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Da stimme ich @Seba vollkommen zu.
Auch die Reaktionen in Folge auf die Demonstration, in der die Polizei lange Zeit keine Kontrolle mehr über die Situation in der Innenstadt hatte, waren gelinde gesagt ernüchternd.
M. Kretschmer und R. Wöller haben wenig Stellung zu organisatorischem Versagen bezogen und das Augenmerk nach bekannter Manier auf Ausschreitungen im Stadtteil Connewitz gelenkt. Dort brannten Barrikaden, was ich bei Weitem nicht gutheißen will - doch waren in Connewitz dann auch die Wasserwerfer und Einsatzkräfte im Einsatz, die vorher bei Ausschreitungen gegen Polizei, Journalist*innen und gegen die Auflösung der Versammlung nicht eingesetzt wurden bzw. ungenutzt in einem anderen Stadteil warteten (dabei beziehe ich mich auf die Wasserwerfer, nicht Kräfte).

Als linker Bürger dieser Stadt bin ich es leid, das ewige Narrativ der „Linken Krawallgruppen“ zu hören, sobald es Ausschreitungen in Leipzig gibt. Diese Gruppierungen gibt es auch, aber sie sind meinem Gefühl nach eine Reaktion auf das Ohnmachtsgefühl, wenn das OVG in Bautzen eine Entscheidung der Stadt kippt, nachdem die Demonstration außerhalb hätte stattfinden sollen und weder ein Innenminister Sachsens, noch der Ministerpräsident oder gar der Bundesinnenminister klare Verurteilungen und entschuldigende Worte finden.

Abschließend vielleicht eine Frage: Was setzt man als demokratisches Mittel diesem Gefühl der Ohnmacht entgegen? Ich verurteile jegliche Form der Gewalt, doch kann allmählich die Motivation verstehen, dem Frust durch entzündete Barrikaden Luft zu machen, wenn alle Formen des friedlichen Protests ignoriert oder massiv bedrängt werden. Welche (vllt. juristischen) Möglichkeiten haben einzelne Bürger*innen in so einer Sitaution?

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Wo ich noch eine Frage dazu einwerfen würde - in welchem Kontext der Richter (laut Twitter) zu Corona steht und wie das (der Richtererlass) mit dem Grundgesetz in einklang zu bringen ist?

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Mir geht es ganz genauso. Selten hat mich in den letzten Jahren ein politischer Vorgang fassungsloser gemacht – bis ich dann gerade die Bilder von der Pegida-Demo in Dresden gesehen habe, wo am 9. November allen Ernstes Andreas Kalbitz sprechen darf, während beinahe alle Gedenkveranstaltungen an die Reichspogromnacht abgesagt worden sind (allerdings zumindest teilweise von den Veranstalter*innen selbst?). Ich habe Tränen in den Augen vor Wut.

Abgesehen von einer juristischen Einschätzung der Situation fände ich es interessant, von euch oder einem Gast Vorschläge zu hören, wie man hier konkret tätig werden könnte. Ich weiß, dass euch ein ähnliches Segment in Zusammenhang mit der Klimakrise schon mal auf die Füße gefallen ist, trotzdem würde ich mich darüber freuen. Ich fühle mich gerade nämlich richtig hilflos: Gegendemos schön und gut, aber was wir wirklich bräuchten, wäre die von Seehofer erfolgreich zu einem schalen Kompromiss heruntergehandelte Polizeistudie und vor allem ein konsequentes Vorgehen im Hinblick auf die Dinge (Chatgruppen etc.), die völlig offensichtlich im Argen liegen. Ich fühle mich von der Situation mittlerweile richtiggehend bedroht.
Was also tun?

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Das finde ich eine ziemlich interessante Ansicht. Wie ordnest du denn die Randalen in Connewitz vom Freitag und Samstag ein?

Stimmt es - was bei Twitter häufig kursierte - dass das OVG hier komplett ohne Begründung die Demo in die Innenstadt schickte?
Wenn ja, darf das? Unter welchen Umständen?

Auch kursierte die Info, dass das OVG sich aus Stuttgarter Richtern zusammensetzt und es wird über Verbindungen zu den Anmeldern den Stuttgarter Querdenkern spekuliert.
Hat da jemand gesicherte Infos, die über Gerüchte hinausgehen?

Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit.
40000 Nazis marschieren durch die Innenstadt, prügeln Journalisten, durchbrechen Polizeiblokaden und bewerfen Polizisten mit Flaschen und Pyrotechnik. → Laut Innemminister Wöller ein „weitgehend friedlicher Verlauf“.

ABER IN CONNEWITZ!
Da waren eine Handvoll Gegendemonstranten…

Das ärgert halt einfach, dass in Leipzig alles auf Connewitz fokussiert berichtet wird.

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Es ist mir ehrlichgesagt ziemlich unangenehm, da jetzt im Sinne des Innenministers schreiben zu müssen: Aber tatsächlich finde ich einzelne Entgleisungen bei einer Demonstration, gerade wenn es sich um eine Demonstration von solchen Ausmaßen handelt, eher vernachlässigbar. Von einem „weitgehend friedlichen Verlauf“ zu sprechen, finde ich daher inhatlich nicht falsch. Ich erkenne aber an, dass der Innenminister dabei die Grenzen des Wortes „weitgehend“ auslotet.

Die Ausschreitungen in Connewitz dagegen, waren keine angemeldete Demonstration, sondern Krawalle, deren einziger Zweck das gewaltsame Unruhestiften war. Dabei sind Polizisten nicht aus Affekthandlungen (unter den Demonstranten waren zahlreich Menschen, die Alkohol in augenscheinlich nicht unerheblichen Mengen konsumiert haben) heraus mit was-auch-immer beworfen, sondern eine Polizeistation gezielt attackiert worden. Nur weil man in Connewitz keine Journalisten angegriffen hat - und Angriffe auf Journalisten möchte ich an dieser Stelle explizit aufs schärfste verurteilen -, waren das noch lange keine harmlosen Ereignisse. Von „linken Krawallgruppen“ zu sprechen - ohne jetzt den genauen Kontext dieses Narrativs im Einzelnen zu kennen - halte ich daher in Bezug auf die jüngsten Ausschreitungen in Connewitz für zutreffend: Vorgeblich links, Krawall im Fokus, Gruppe. Wo soll da denn der Fehler sein?

Und da du den Vergleich ja auch nur in apologetischer Absicht bemüht hast: Gerade in Hinblick auf die tatsächlich ausgeübte Gewalt waren die Krawalle in Connewitz evident schwerwiegender als die Querdenker-Demo (in Anbetracht der schon erwähnten Größenordnungen). Deine Verharmlosung dieser Krawalle und deine Weigerung, sie als das zu bezeichnen, was sie nunmal waren, funktionieren also einfach nicht. Es tut mir wirklich Leid, aber deine Gedanken greifen in einem klaren Fall von Motivated Reasoning ein wenig zu kurz.

Dass du direkt von 40.000 Nazis sprichst, nur weil sich unter ihnen Nazis befanden, disqualifiziert dich aber auch schon für eine ernstzunehmende Diskussion. On top machst du dich mit solchen Aussagen zum Unterstützer der Rechtsextremen und deren Versuch, solche Demonstrationen und die Bevölkerungsgruppen, die dort mitlaufen, für sich einzunehmen.

Abschließend möchte ich klarstellend hinzufügen, dass es auch in meiner Einschätzung einen Bias der sächsischen Polizei gegenüber linken Demonstrationen gibt. Ich lehne nicht nur das oft zu harte Vorgehen der sächsischen Behörden gegen linke Aktivitäten ab, sondern auch den oft zu laschen Umgang mit den rechten auf der anderen Seite.

Mittlerweile gibt es ja eine Begründung.
Kann die jemand nachvollziehen? Gibt es Ideen, wie man auf die Zahlen die dort erwähnt werden kommt?

Ich lasse dazu mal folgenden Twitterbeitrag hier:
https://nitter.net/gehensieweiter/status/1326220592056578049
Die Aufzählung der Straßennamen zeugt auch von einer massiven Orts-Unkenntnis.

Und noch ein Nachtrag:
Laut L-IZ gibt es hier weitere Aktivitäten bis hin zur Dienstaufsichtsbeschwerde:
https://nitter.net/LIZ_de/status/1326298238656401410

Also wenn das kein Thema für die nächste Lage ist…

Die Begründung für das Urteil des OVG ließt sich (für mich als rechtlichen Laien) ziemlich an den Haaren herbeigezogen:

[…] Gegen die weiteren vom Antragsteller angegriffenen Beschränkungen bestünden ebenfalls keine rechtlichen Bedenken. Bereits nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SächsCoronaSchVO sei bei Versammlungen im Sinne des Absatzes 1 das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verpflichtend für alle Versammlungsteilnehmer. Das Gericht habe vor dem Hintergrund des derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes im Übrigen keine Zweifel, dass die Anordnung der Maskenpflicht zur Gewährleistung der infektionsschutzrechtlichen Vertretbarkeit der Versammlung erforderlich sei. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Versammlungen der sog. „Querdenken-Bewegung“ und einer daher zu erwartenden Vielzahl von Verstößen gegen die angeordnete Maskenpflicht erscheine auch die Auflage zur Gewährung der Einsichtnahme in ärztliche Originalbescheinigungen geeignet, um einem etwaigen missbräuchlichen Verhalten und Schwierigkeiten bei der effektiven Durchsetzung einer Mund-Nasen-Bedeckung vorzubeugen.

So macht man sich das Leben als Richter leicht. Gemäß Verordnung muss man ja sowieso eine Maske tragen, und die die es nicht tun legen ihr „originales“ Attest vor. Wie auch immer man vor Ort die Legitimität eines solchen Dokuments prüfen soll (wenn man seitens der Polizei überhaupt die Absicht hätte, dies zu verifizieren, aber das ist ein anderes Problem).