Ja, das stimmt. Damit wollte ich mich nicht im Detail beschäftigen.
Eine ausdrückliche Kompetenz des Bundes für die gesetzliche Regelung von bundeseinheitlichen Feiertagen besteht nicht.
Das ist leider eine sehr eng gefasste und zurückhaltende Aussage.
Verblüffend ist jedenfalls, dass sowohl der Bund als auch alle Länder eigene Feiertagsgesetze haben.
Im Einzelnen ist die Zuständigkeit mMn so:
Wo der Bund keine hat, haben sie die Länder. Wo der Bund von einer konkurrierenden Kompetenz keinen Gebrauch gemacht hat, haben sie die Länder.
Erst mal kann man das Ruhetagsgesetz gut und gerne unter „Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten“ in Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG fassen. In Betracht kommen zusätzlich Nr. 11 „Recht der Wirtschaft“ und Nr. 12 „Arbeitsrecht“. Dann hätte der Bund eine konkurrierende Kompetenz.
Wenn man das ablehnt, hat der Bund in der Tat keine „ausdrückliche“, aber eine möglicherweise eine ungeschriebene. In Betracht kommt eine ungeschriebene Kompetenz „kraft Sachzusammenhangs“. Zusammenhängen könnte der Ruhetag wiederum mit dem Infektionsschutz in Art. 74 GG. Deswegen wäre die auch die ungeschriebene Kompetenz für den Ruhetag allenfalls eine konkurrierende.
Ich finde es durchaus vertretbar, dass die Ruhetage eng genug mit dem Infektionsschutz zusammenhängen, um eine Bundeskompetenz zu begründen. Es geht ja eig. nicht um Ruhe, sondern um Kontaktverringerung.
Aber Ruhetagsgesetze der Länder wären die sicherste denkbare Lösung gewesen. Denn es ist sicher, dass es keine ausschließliche Bundeskompetenz gibt.
Für Gesetz statt Verordnung spricht, dass die bisherigen Feiertage auch durch Gesetze geregelt sind. Vielleicht muss das aufgrund der o. g. Wesentlichkeitstheorie sogar so sein.
Die Ausschüsse entwerfen i. d. R. auch keine Gesetzesvorlagen, sondern interfraktionelle Beratung und Sachverständigen-Anhörung stehen hier im Vordergrund.
Stimmt.
Das sowie die wahrscheinlich erwartbare Klagewelle durch Arbeitgeber, aufgrund der Rechtsunsicherheit…
Das ist vielleicht ein Problem. Genießt man denn überhaupt Vertrauenschutz oder ist es nicht wichtiger, dass der Staat in der Pandemie schnell reagiert? Besser wäre natürlich „proagiert“, aber die Regierung macht gerade alles andere, als der Pandemie zuvorzukommen.
Ich persönlich habe mich auch gefragt, wie mit Arbeitnehmern/-innen umgegangen werden soll, die sowieso im Homeoffice arbeiten und keinerlei physische Kontakte haben, wenn die Intention des Ruhetags war, Kontakte am Arbeitsplatz, in Betrieben, Fabriken usw. zu vermeiden. Das hätte aber möglicherweise eine Ungleichbehandlung nach sich gezogen. Man kann ja nicht einfach sagen: „Die, die ohnehin zuhause arbeiten, arbeiten weiter. Für die ändert sich nichts.“
So hab ich das noch nicht gesehen. Ein ähnliches Problem haben wir doch auch ohne Ruhetag, mit den ganzen geschlossenen Geschäften und Gastro?
Man kann es auch so sehen: Freie Tage für Leute, die eh im Homeoffice arbeiten, bringt für den Infektionsschutz gar nichts. Insoweit belastet es den Arbeitgeber und bringt für das eigentliche Ziel 0 Vorteil.
Die Arbeitnehmer würde es freuen.
‚A‘- und ‚B-Ländern‘.
Interessant, die Begriffe waren mir noch nicht geläufig.