Osterruhe, oder doch nicht

Hallo zusammen,

ich vermute das Thema Osterruhe und das Kommunikationsdebakel darum wird in der nächsten Lage vorkommen.

Zwei Fragestellungen finde ich besonders interessant:

  1. Wie kann es sein, dass so eine Idee nicht vorher intern abgestimmt wird? Meines Wissens nach arbeitet ein ganzer Staab von Ministerialbeamten die Vorschläge für diese MPKs aus. War das Strategie? Ist da plötzlich jemanden aufgefallen, dass es über Ostern so wie so zwei Feiertage + Sonntag gibt?

  2. Wie kann es sein, dass die juristischen besonders arbeitsrechtlichen Fragen erst im Nachhinein bedacht wurden?
    Es sitzen diverse Juristen direkt in der MPK und im Hintergrund gibt es hunderte Juristen, haben die zu so später Stunde schon geschlafen? Wurden die Juristen übergangen?

Vielleicht könnt ihr mit euren Beziehungen hinter die Kulissen der Politik etwas Aufklärung schaffen.
Von außen macht es leider den Eindruck als seien da nur ignorante Amateure am Werk die von ihrem Handwerk einfach keine Ahnung haben.

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Ich wollte ein ganz ähnliches Thema aufmachen. Ich frage mich auch wie weltfremd bitte unsere Kanzlerin und die MinisterpräsidentInnen sind? Jeder kaufmännische Auszubildende im 3. Lehrjahr hätte direkt sagen können, dass eine solche Idee eben nicht kurzfristig und problemlos umzusetzen ist, dafür muss man nun wirklich kein Genie sein. Ich kannte niemanden, der dachte diese Idee ist ja toll und hilfreich.
Ein wenig habe ich das Gefühl, dass einige Ministerpräsident
Innen sehr wohl wussten, dass es dort ein Eigentor für Merkel geben könnte und haben sie bewusst darein laufen lassen. Das sieht man daran wie reumütig sie sich entschuldigt hat. Irgendwie spricht dieser Irrsinn doch für das gesamte Corona Management Deutschlands und macht mich ehrlich gesagt fassungslos. Und nur in Deutschland kann man so rumstümpern und es gibt noch immer keinen einzigen Rücktritt um die Bevölkerung vor weiteren gravierenden Fehlern zu schützen.

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Ich fürchte, Merkel ist inzwischen an ihre Belastungsgrenze gekommen. Die MPs haben aus ihrer Sicht effektive Maßnahmen verhindert, dann gab es eine Pause, in der sie sich das ausgedacht hat. Dann wurde es mitten in der Nacht beschlossen.

Schade nur: schon diese Osterruhe war eigentlich zu kurz (lt. Prof. Ciesek)

So haben wir wohl erst Recht keine effektiven Maßnahmen, sondern nur eine Verlängerung des Leidens…

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Laut Medizinern hätte Osterpause Infektionen verhindern können

18.12 Uhr: Medizin-Experten sind enttäuscht über die Rücknahme des geplanten Oster-Lockdowns. Da aktuell ein exponentielles Wachstum bei den Intensivpatienten zu sehen sei, »hätte die Osterpause sicherlich wieder einige Infektionen verhindern können, die jetzt unvermeidbar stattfinden werden«, sagte der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi), Gernot Marx, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. »So halten wir die Beschlüsse von Montag nach wie vor für absolut richtig und hätten die Osterpause sehr begrüßt.«

Der Epidemiologe Timo Ulrichs nannte die Rücknahme des Beschlusses zur Osterruhe »sehr schade«. »Auch wenn die Zeitspanne knapp bemessen und der Beginn verzögert war, stellte diese Maßnahme doch den Versuch dar, eine Trendumkehr wenigstens einzuleiten«, sagte der Professor für Medizin, Mikrobiologie und Katastrophenhilfe von der Akkon-Hochschule in Berlin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Beide appellierten an die Bürgerinnen und Bürger, trotz der Rücknahme des Beschlusses ein sehr ruhiges Osterfest zu feiern, um möglichst wenig neue Infektionen zu ermöglichen und die dritte Welle wenigstens abzumildern.

Ich glaube, die Rolle dieses Gremiums wird insgesamt überschätzt, was leider auch durch die mediale Dauerberichterstattung bedingt ist. An sich haben diese Beschlüsse keinerlei Wert, da es politische Beschlüsse sind, also so etwas wie (politische) Absichts- oder Willenserklärungen. Die Umsetzung dieser Beschlüsse findet dann in den jeweiligen Ländern innerhalb ihrer Corona-Verordnungen statt und werden so rechtlich bindend. Das ist ein riesiger Unterschied. Eigentlich ist es – mal zugespitzt formuliert – gar nicht von Relevanz, was in diesen Beschlusspapieren steht, denn die Umsetzung findet dann in einer Rechtsverordnung statt und das steht auf einem ganz anderen Blatt. Auch wenn sich alle MPs mal auf einen Beschlussvorschlag geeinigt haben, gibt es ja oft noch Protokollerklärungen. Die Realität zeigt uns seit Monaten, dass einzelne Bundesländer teils gravierend von diesen Beschlüssen abweichen. Teilweise finden PKs zeitgleich statt, wo völlig unterschiedlich über die Beschlüsse informiert wird, bzw. die Umsetzung in den Ländern dann auf einmal doch anders ist. Und die Frage ist berechtigt, welchen Stellenwert diese Runde in dieser Form noch hat.

Was in diesem konkreten Fall („Ruhetag“) nicht funktioniert hat, ist die Bürokratie. Die Diskussionen in der MPK sind viel zu kleinteilig, über Maßnahmen wird auf Mikroebene diskutiert – am besten zwischen 1 und 3 Uhr in der Nacht, wo dann abgestimmt wird. Das gehört aber eigentlich in die Ministerien und Referate, von wo aus konkrete Vorschläge ihren „Dienstweg“ gehen müssen/sollten. Der Faktor Zeit spielt natürlich auch eine Rolle. Es ist schon sehr dilettantisch gelaufen, das kann man nicht anders sagen. Denn auch wenn man über diese Beschlüsse ein politisches Zeichen setzen will, sollten die groben Linien zumindest vorher juristisch grob geprüft werden, ehe man sie schlimmstenfalls wieder einkassieren muss. Organisatorisch mag es vielleicht wirklich daran liegen, dass die Federführung beim Kanzleramt liegt. Soweit ich weiß, war in den ersten Vorlagen von Ruhetagen keine Rede, sondern das wurde während der Sitzung eingebracht. Auch die Sache mit den Kirchen (Bitte, virtuelle Gottesdienste durchzuführen) war vorher nicht mit dem BMI abgestimmt (von den Kirchen mal ganz zu schweigen). Egal, wie man inhaltlich zu dieser Frage steht, das Vorgehen ist insgesamt überaus fragwürdig – und zeigt m. E., was wirklich das Problem (in) dieser Pandemie ist: Kommunikation.

Ich denke, man versteht diese Runde von Kanzlerin und MPs am besten, wenn man sie als symbolische Institution begreift, die vor allem (eigentlich nur) kommunikativ ihre Wirkung entfaltet. Dass die Entwürfe und Beschlussvorlagen z. B. schon vorher im Umlauf sind, ist absolut gewollt, und es würde mich nicht wundern, wenn sie direkt aus dem Kanzleramt in Umlauf gebracht werden. Das ist Teil einer politischen Strategie (die man nicht angemessen finden muss). Im Deutschlandfunk gab es dazu am Montag, 22.3. („Der Tag“) ein interessantes Interview.

In dieser Debatte wird der Blick, meiner Meinung nach, zu einseitig auf Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet. Sie ist Bundeskanzlerin und damit Teil der Exekutive. Sie ist hauptverantwortlich für die Durchführung der Gesetze, die letztendlich jedoch vom Bundestag beschlossen werden müssen.

Laut Grundgesetz sind die Länder in vielen Bereichen zuständig, wenn der Bund keine Gesetze für diese Bereiche beschließt (z.B. Arbeitsrecht oder über Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen (Art. 74 (1)). Außerdem beschließt der Bundestag Gesetze, die jedoch die konkrete Ausführung Bundesministern oder Landesregierungen überlassen:

(1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.
(Quelle: Art. 80 GG).

Dies bedeutet dann auch, dass weitere Akteure Entscheidungen treffen und daher auch verantwortlich sind. Die ausschließliche Betrachtung, dass die Regierung oder eine bestimmte Person verantwortlich seien, scheint mir verkürzt zu sein.

Auch die häufige Argumentation, dass der Bundestag bei den Maßnahmen zur Corona-Pandemie mitsprechen können müsse, ist auch tautologisch, da der Bundestag die Möglichkeit hat, Gesetzesvorlagen in den Gesetzgebungsprozess einzuleiten (Art. 76 GG).

Daher ist es auch wichtig den Prozess der Entscheidungsfindung und der letztendlichen Entscheidung zu betrachten und die verschiedenen Interessenskonflikte und Verfahrenswege zu beachten.

Schon bemerkenswert.
Da hatten wir die längste MPK der Corona-Zeit und das Ergebnis ist: garnichts.

Warum übernimmt denn niemand mal Verantwortung und sagt ‚so gehts nicht weiter - es ist an der Zeit die Bewegungsradien der Menschen einzuschränken. Beliebt hin oder her‘?
Oder etwas anderes drastisches, was dann aber auch mal etwas bringen würde…

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Es gibt Maßnahmen, die von Landkreisen bei einer Inzidenz von über 100 getroffen werden können.

  1. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch
    zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die
    Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit
    einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann
    insbesondere sein:
    a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW,
    soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
    b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von
    Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind,
    tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
    c. Ausgangsbeschränkungen;
    d. verschärfte Kontaktbeschränkungen
    (Quelle Bundesregierung)

Dies ist jedoch den Landkreisen überlassen.

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Das ist alles richtig, aber alles sehr allgemein… Wie kann man da widersprechen?

Die Corona-Politik basiert im Wesentlichen auf dem Infektionsschutzgesetz (präziser: auf den Änderungen bedingt durch die Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite), für dessen Vollzug die Länder verantwortlich sind (vgl. § 54 IfSG), wobei der Bundestag eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt (vgl. § 5 IfSG). Der Art. 80 GG, den du zitierst, macht genau das.
Allerdings ist das Gesetz nicht darauf ausgelegt, mit einer Pandemie von mehreren Monaten oder ggf. Jahren umzugehen. Deutschland ist in rechtlicher Hinsicht nicht auf solche Szenarien vorbereitet. Leider und unverständlicherweise.
Dazu gebe ich mal diese Einschätzung von Anika Klafki, die übrigens zu diesem Thema promoviert hat (Pandemien) und falls man sich wundert: Das Interview ist von April 2020, nicht aus dem Jahr 2021 (daher sind auch nicht alle Änderungen am IfSG berücksichtigt):

So ist aber die Rechtslage. Die Landesregierungen werden bspw. durch das Bundesgesetz ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen. Das ist ja gerade der ‚Witz‘ an Rechtsverordnungen – dass sie eben keines parlamentarischen Verfahrens weiter bedürfen. Sie sind also faktisch verantwortlich.
Meine These ist, dass die Fraktionen des Bundestags aus ihrer Sicht gute Gründe haben, sich nicht in diesen Prozess einzumischen. Denn dann könnte man ja auch sie möglicherweise für bestimmte Maßnahmen verantwortlich machen, aber da Wahljahr ist, hält man sich da eher zurück. Zudem muss man bedenken, dass richtige Gesetzgebungsverfahren sehr, sehr lange dauern können (Entwürfe, Ausschussarbeit, Anhörungen, Lesungen etc.). Damit hätte man im Sommer des letzten Jahres anfangen können und müssen.

Konkrete Frage: Wer sollen diese „weiteren Akteure“ genau sein? Um Verantwortlichkeit zuschreiben zu können, brauche ich eine Person, die ganz konkret (politisch) benannt ist, sonst versickert Verantwortung (Verantwortungsdiffusion).

Mir persönlich wird auch zu viel auf Merkel rumgehackt, weil sie in vielen Fällen nicht zuständig ist, aber man muss natürlich sehen, dass sie für die Besetzung ihrer Kabinettsposten verantwortlich ist. Ob alles besser ist, wäre Jens Spahn nicht mehr Gesundheitsminister, wage ich auch zu bezweifeln, aber viel mehr falsch kann man eigentlich nicht machen…

Edit: Inhalt ergänzt, zu früh abgeschickt… ^^

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Ich empfehle einen Blick in unsere Nachbarländer

  • Da wäre z.B. Österreich, wo man einfach mal 750k Impfdosen bei der EU ausgeschlagen hat und jetzt von Hinterzimmerdeals in Brüssel schwadroniert, obwohl alle entsprechenden Dokumente in diversen Sprachen bei der EU öffentlich einsehbar sind

  • Da wäre Polen mit einer Inzidenz über 400 und Gerichten, die Regierungsverordnungen kassierten; „Dieser Regierung kann man nicht mehr vertrauen. Jeder Unternehmer in diesem Land muss damit rechnen, dass er durch undurchdachte Entscheidungen der Politik von einem Tag auf den anderen sein ganzes Lebenswerk verlieren wird“ (Radosław Jęcek, Bürgermeister von Karpacz);

  • oder Tschechien mit Inzidenz bei immernoch fast 600, trotz Lockdown und Ausgangssperre seid Ende Dezember. Die Krankenhäuser sind überfüllt, und die Bürger haben Regierung und Maßnahmen satt.

  • Frankreich, wo der President über seine Berater und Epidemiologen schimpft, sie würden ihm immer nur schärferer Maßnahmen empfehlen, schlägt sich mit Inzidenz von ca. 300 und vollen Krankenhäusern durch (Treppenwitz der Geschichte - im zentralisitschen Frankreich versucht man in letzter Zeit vor allem lokale Maßnahmen, also genau andersherum als bei unserem förderalen System, wo derzeit alles zentral per MPK gelöst werden soll). Ach ja, und dort hat man doch tatsächlich kurzzeitig die Impfung mit AstraZeneca ausgesetzt (wie wir aus der Lage wissen eine offensichtlich unsinnige Entscheidung die von totaler Führungsschwäche zeugt). Ach ja, mit den Impfungen pro Einwohner liegt man auch noch knapp hinter den unfähigen Deutchen (naja, zumindest sind beide Länder besser als z.B. die Niederlande)

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Ich meinte genau das, was Sie vorher beschrieben haben.

Genau das meinte ich. Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Viele sind in ihrem Teilbereichem für die Gesamtsituation verantwortlich und daher nicht ausschließlich die Bundesregierung. Danke, dass Sie es besser für mich formuliert haben.

Ihrer folgenden These kann ich zustimmen jmd möchte sie um eine Beobachtung ergänzen.

In der Befragung der Bundeskanzlerin am 22.03.2021 wurde sie von einer Abgeordneten der Grünen gefragt, warum sie sich weigere das Parlament an der Entscheidung zu den Maßnahmen zu beteiligen. Darüber habe ich mich doch sehr gewundert, denn den Fraktionen steht es frei, genauer es ist auch ihre Aufgabe, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen. Dies von der Bundeskanzlerin zu verlangen erschien mir davon zu zeugen, den eigenen Einfluss nicht zu kennen. Außerdem war die Bundeskanzlerin als Amtsinhaberin vor Ort. Ihr Amt ist Teil der Exekutive, deren Aufgabe gerade nicht der Beschluss, sondern die Durchführung der Gesetze ist. Dies ist ein bedeutender Teil des rechtsstaatlichen Prinzips der Gewaltenteilung.

Mir stellt sich dann die Frage, warum das Parlament bzw. die Fraktionen der Opposition scheinbar kaum Gesetzesinitiativen, z.B. zum Infektionsschutzgesetz, auf den Weg bringen. Kritisieren scheint oft leichter als regieren zu sein.

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Ich stoße mich an zwei Sachen.

  1. Es werden immer die angeblich „juristischen“ Hindernisse angeführt. Aber: Der Staat könnte rechtlich gesehen einfach Vorschriften machen. Ostern ist Anfang April. In so kurzer Zeit ein Gesetz zu machen, verstößt nicht gegen Gesetzgebungsvorschriften aus dem GG o. ä. Die Frage, ob man sich schnell genug einigt, ist eine politische.

Darüber hinaus kann man sich gut und gerne fragen, ob nicht Kritik aus der Wirtschaft entscheidender war als der Zeitfaktor.

  1. Die „alleinige Verantwortung“ der BKanzlerin. Grundsätzlich hat die Kanzlerin, im Gegensatz zu den Minister*innen, die Verantwortung. Das ergibt sich daraus, dass sie die Leitlinien der Politik festlegt und nur sie direkt abgewählt werden kann. Diese Verantwortung hat sie aber v. a. ggü. dem Parlament.

Man kann die politische Verantwortung durchaus auch bei den Ministern sehen, oder den Ländern, oder im Kanzleramt (oder wo die Idee entstanden ist).

Die Länder haben die Zuständigkeit für den Vollzug des Infektionsschutzes und für Feiertage. Sie reden ja auch in den B-L-Runden mit.

So hat z. B. Söder gesagt, dass er und die anderen MPs auch Verantwortung tragen.

Ich halte die Verantwortungsübernahme Merkels für einen Versuch, Schaden von anderen zu abzuwenden. Sie hat ja (bis auf Anregungen der Vertrauensfrage) nichts zu befürchten, weil sie im September nicht mehr antritt.

Vielleicht nicht gegen die Vorgaben zur Gesetzgebung, aber möglicherweise gegen andere Grundrechte. Und ich vermute, dass man dieser Diskussion aus dem Weg gehen möchte.

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Die Feiertage sind aber Ländersache (deswegen sind die ja auch von Bundesland zu Bundesland verschieden) - man müsste da also 16 Gesetze machen. Was man „per Buschfunk“ hört, war es wohl tatsächlich die komplette juristische Abteilung im Kanzleramt, die das für in der kurzen Zeit nicht umsetzbar gehalten hat. Das Risiko wäre gewesen, dass der Staat dann mit Klagen überzgogen worden wäre und ggf. alle Gehälter der zwei Tage hätte zahlen müssen - das wären dann die „teuersten Tage Deutschlands“ geworden. Dieses potentielle Debakel hat Frau Merkel wohl abgeschreckt.

Wenn ich das richtig verstanden habe ging es da um was viel radikaleres (und die zurückhaltende Antwort der Kanzlerin, lässt vermuten, dass sie das womöglich sogar in Erwägung zieht) - nämlich die Entmachtung Der MPs und der MPK durch die Übertragung der Entscheidungsgewalt von den Ländern auf den Bund. Es gab doch dazu mal eine Aussage, dass die Kanzlerin das theoretisch dürfte (mir fällt leider gerade der Name des Rechtsexperten dazu nicht ein).

Genau da liegt doch die Möglichkeit des Bundestages. Er könnte in einem transparenten Gesetzgebungsverfahren das Infektionsschutzgesetzt ändern. In diesem Bereich gilt sie konkurrierende Gesetzgebung. Das bedeutet, dass die Länder dann Gesetze machen können, wenn der Bund dies nicht tut. Wenn also der Bund ein engeres Infektionsschutzgesetz beschließt wird der Raum der Möglichkeiten für die Länder enger.

Welche Rechtsnorm sollen „Vorschriften“ sein?

Ich glaube, hier wird sehr stark unterschätzt, wie Verwaltungs- und Gesetzgebungsprozesse sowie Ministerialbürokratie funktionieren bzw. funktionieren sollten. Wenn es sich um ein Gesetz handelt, ist z. B. auch zu klären, ob Sitzungswoche ist oder nicht, welche Ausschüsse wie beteiligt werden müssen, ob und wie die Zuleitung an den Bundesrat stattfindet usw.

Das Problem an der Idee war, dass diese a) mitten in der Nacht – offenbar von Helge Braun – auf den Tisch gelegt wurde und b) keine eingehende Rechtsprüfung dieser Frage im Vorhinein statffand. Vielleicht hätte man tatsächlich eine Ruhetagsregelung über das IfSG per Musterverordnung des Bundes hinbekommen und dies entsprechend begründen können, aber das zieht einfach massive (v. a. auch wirtschaftliche) Folgefragen und -probleme nach sich, die in dieser kurzen Zeit nicht zu lösen sind. Gerichtliche Auseinandersetzungen wären unvermeidbar gewesen, und da ist die Kosten-Nutzen-Abwägung natürlich berechtigt.
Merkel hat ja in einem ARD-Interview inzwischen selbst dazu gesagt (O-Ton): „So viel geplant haben wir eben leider nicht.“

Für Gesetze mag das stimmen, aber eben nicht für andere Rechtsnormen! Gerade dafür gibt es ja die sog. Verordnungsermächtigung, wie in Art. 80 GG spezifiziert. Oder warum ist die Coronavirus-Impfverordnung (Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2) eine Verordnung des BMG? Richtig, weil das IfSG diese Möglichkeit einräumt, nämlich, dass die Bundesregierung in Form des BMG bzw. des Gesundheitsministers eine Rechtsverordnung erlassen kann – und jederzeit ändern kann, ohne das Parlament zu beteiligen.
Ulf und Philip haben in einer „Lage“ mal sehr gut und ausführlich erläutert, warum eine Priorisierung auf dem Verordnungswege allerdings verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht genügt (Wesentlichkeitstheorie). Dazu kann ich nur empfehlen, sich damit zu beschäftigen, auf welchem Weg Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht werden. Dann wird man schnell merken, dass die meisten Entwürfe Regierungsvorlagen sind (was nicht weiter verwundern sollte). Daher ist diese Trennung – Exekutive vs. Legislative – eine rein heuristische, aber keine, die einem parlamentarischen Regierungssystem gerecht werden kann.
Das klingt sehr nach Politik-Lehrbuch für die Sek I/II… Schulische Inhalte haben aber nicht immer etwas mit der Realität zu tun, da sie notwendigerweise didaktische sowie Komplexitäts-Reduktion betreiben müssen.

Ich habe diese Befragung gesehen, und aus meiner Sicht war diese Frage natürlich politische Taktik, um auf offener Bühne eine Aussage hierüber zu erzwingen, die dann medial verwendet werden kann. Es darf nicht vergessen werden, dass die Regierung von den regierungstragenden Fraktionen abhängig ist. Daher ist die Frage doch z. B.: Welche Auswirkungen hätte es, wenn die Grünen, ggf. im Zusammenschluss mit anderen Fraktionen, einen Gesetzentwurf einbringen, wenn ganz klar absehbar ist, dass dieser nicht von der Mehrheit des Parlaments (CDU/CSU + SPD) getragen werden wird? Warum sollte man sich diese Arbeit dann überhaupt machen? Die SPD wird sich ja nicht – obwohl sie das wahrscheinlich manchmal schon wollen würde – einem Entwurf einer Oppositionsfraktion anschließen, wenn sie nicht die eigene Regierung düpieren will! So funktioniert Parlamentarismus nicht.

Die angekündigten gesetzlichen Regelungen über die neuen sog. Ruhetage.

Ich glaube, hier wird sehr stark unterschätzt, wie Verwaltungs- und Gesetzgebungsprozesse sowie Ministerialbürokratie funktionieren bzw. funktionieren sollten. Wenn es sich um ein Gesetz handelt, ist z. B. auch zu klären, ob Sitzungswoche ist oder nicht, welche Ausschüsse wie beteiligt werden müssen, ob und wie die Zuleitung an den Bundesrat stattfindet usw.

Das hab’ ich tatsächlich im Beitrag nicht näher diskutiert. Insb. hätte ich neben der politischen Einigung noch die Gesetzesvorbereitung in der Ministerialverwaltung hinzufügen sollen.

Ich glaube, dass das Ganze in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder fällt. Man kann streiten, ob es schwerpunktmäßig Feiertagsrecht ist (Länder zust.) oder Infektionsschutzrecht (Bund hat konkurrierende Kompetenz). Bei Landesgesetz muss also jedes Land ein eigenes Gesetz erlassen. Andererseits ist der Bundesrat dann egal. Bei Bundesgesetz würde der Zusatzweg über den BRat das Ganze in der Tat verlangsamen.
Den Ländern ist es nicht verboten, informell zusammenzuarbeiten (auch mit dem Bund). Sie können z. B. ein Mustergesetz entwerfen (lassen) und sich dann jeweils daran orientieren.
Man muss nicht erst in den Ausschüssen das Ganze von Null an entwerfen.
Man braucht auch nicht unbedingt 3 Lesungen.

Die Ministerialverwaltung ist vielleicht im Allgemeinen langsamer als in diesem Fall nötig. Aber wenn es um so etwas Wichtiges und Dringendes wie Coronaschutz geht, dann kann man doch mal einen Zahn zulegen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie komplex das Ganze ist. Es berührt durchaus verschiedene Lebensbereiche. Aber es gibt ja schon das Konzept „Feiertag“, was man als Schablone für den „Ruhetag“ nehmen kann.

Wie gesagt, ich stoße mich an der Begründung. Hätte man es mit den wirtschaftlichen Ausfällen begründet, würde ich die Entscheidung viel eher akzeptieren.

Ich glaube, dass die wirtschaftlichen Ausfälle der Hauptgrund waren. Das wurde bloß nicht transparent gemacht.

Insider-Infos hab ich nicht, insoweit ist ein gewisses Maß an Spekulation dabei.

Wie schwerwiegend die Planungssicherheit der Unternehmen (und Bürger) beeinträchtigt wäre, kann ich nicht genau sagen.

Am besten wäre es in der Tat, wie u. a. auch Dreyer gesagt hat, dass man sowas im Voraus klärt.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die MPK reformiert werden müssen.

Das bisschen über Ostern hätte die Zahlen aber nich annähernd da hin gebracht wo man es haben möchte um es ordentlich im Zaum halten zu können längerfristig bis Tests und Impfungen mithelfen können.