Letztlich ist das Grundziel ja eine Grundversorgung in der Breite (Bildung, Information, Unterhaltung, Kultur, Regionales, etc.) sicherzustellen die nicht abhängig von politischen oder wirtschaftlichen Zwängen ist.

Tiefergehende Ziele sind dann ja wieder eher Unterziele der einzelnen Kategorien.

Ich denke das mit der Grundversorgung kann man aber allgemein schon als erfolgreich bewerten. Den politischen Einfluss sollte man im Rahmen einer Reform weiter verkleinern.

Was den Faktor indirekte Filmförderung angeht darf man nicht vergessen, dass die vielen Produktionen durchaus Sprungbrett für viele in der Branche sind, vor wie hinter der Kamera.

Natürlich gäbe es für einen Teil dieser Produktionen Nachfolger auch wenn der ÖRR abgeschafft wäre, aber auch da wohl dosiert. Die Werbebudgets der Firmen sind schließlich auch endlich und es wäre wohl utopisch ein so breites Programm Werbefinanziert zusätzlich zum ohnehin existierenden privaten Fernsehen zu erhalten.
Letztlich ist dieser Faktor aber ja ohnehin keines der Hauptargumente für den ÖRR, daher eigentlich höchstens eine Randerscheinung über die man nicht ausführlich diskutieren muss.

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Wobei man sagen muss, dass das System der Filmförderung in Deutschland auch ziemlich dysfunktional ist. Da könnte man auch mal Reformwillen zeigen. Das hat aber erstmal nichts mit dem ÖRR und seiner Finanzierung zu tun.

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Dieses „es gibt aber Minderheiten, die können nicht …“-Argument ist immer ein Totschlagargument. Ich würde gerne wissen, wie viele Menschen tatsächlich vom Medienkonsum ausgeschlossen würden, wenn es bestimmte Inhalte nur noch per Mediathek geben würde. Ja, der eine oder andere müsste sich mal einen neuen Fernseher kaufen …. Ja, die Bedienung (v.a. die Suche) in den ÖR Mediatheken ist stark Verbesserungswürdig und ZDF und ARD Mediathek zusammen zu legen ist auch eine gute Idee. Aber: Mit der Technik nicht klar kommen? Wir leben im Jahre 2024! Selbst der 95-jährige Onkel meiner Frau hat gelernt, sich seine geliebten Klassik-Sendungen aus der ÖR-Mediathek zu holen.

Müssen wir wirklich zig lineare Spartenkanäle aufrecht erhalten, weil eine vermutlich sehr kleine Minderheit sich keinen neuen Fernseher leisten können oder mit der Technik immer noch nicht klar kommen? Von denen der größte Teil diese Spartenkanäle ohnehin nie schauen würde?

Also: Wer das „es gibt aber Minderheiten, die können nicht …“-Argument sollte immer erst mal benennen, um wie viele betroffene Menschen in dieser Minderheit es überhaupt geht

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Mein Problem ist, dass wir keinerlei Metrik haben, um zu messen ob dieses Grundziel erreicht wurde. Wir können jetzt als Gesellschaft darüber diskutieren, ob wir finden, dass das Ziel erreicht wurde, aber damit würden wir das ganze doch wieder politisieren. Die Quadratur des Kreises

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Nimm dir eine Fernsehzeitung und mach eine Strichliste? Oder was meinst du mit „erreicht“?

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Genau das ist mein Punkt, diese Grundziel ist ja kein objektiv messbares Ziel, wie z.B. Einschaltquote, sondern ist so vage formuliert, dass es nur subjektiv ausgewertet werden kann. Nun könnte ich sagen, eine Grundversorgung in der Breite wäre schon mit Tagesschau, Sportschau, Tatort und einer Musiksendung erreicht. Dem könntest du entgegnen, dass man noch viel mehr bräuchte. Nun ist das Ziel aber so Vage, dass wir nie eindeutig eine Antwort bekommen werden. Und letztlich ist unsere Meinung auch komplett egal, da das einzige was zählt, die Meinung des Rundfunkrates ist. Nun könnten wir alle gemeinsam sagen, dass wir nicht der Meinung sind, dass der Rundfunkrat die Ziele nicht erreicht, damit würden wir die Besetzung des Rundfunkrates aber zu einem Politikum machen, was ja explizit nicht gewollt ist.
Was gewollt ist, ist, dass der ÖRR ein sich selbstregelndes System ist. Meiner Meinung nach kann ein sich selbstregelndes System nur funktionieren, wenn es objektive Ziele gibt oder Mechanismen gibt, die ein Unter-/Übersteuern verhindern. Dies ist beim ÖRR aber nicht gegeben. Somit können wir eine Dysfunktionolität quasi nicht feststellen, ohne das System zu untergraben. Das heißt, wenn man beibehalten will, dass der ÖRR frei von politischen Zwängen ist, liegt jeder falsch, der sagt, wir könnten die Ziele auch mit weniger erreichen, weil nur der Rundfunkrat bei der Interpretation der Ziele richtig liegt. Und wenn der Rundfunkrat sagt wir brauchen doppelt so viele Sender, ist das so. Und das meine ich mit der Willkür des Systems.

Deswegen war mein Vorschlag oben den Rundfunkrat von den Beitragszahlern wählen zu lassen, damit es einen Kontrollmechanismus geben kann, der den ÖRR zumindest zu dem gesellschaftlichen Konsens des Erreichen der Ziele führen kann.

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Nur gewählte Vertreter hätte den Nachteil, dass nicht mehr sichergestellt werden könnte, dass wirklich breite Interessen vertreten werden und insbesondere auch Minderheiten ausreichend beachtet werden.

Zudem sehe ich den ÖRR auch als eine Prävention gegen Missbrauch der Medien durch politische Akteure im allgemeinen. Ohne einen starken ÖRR wäre es auch in Deutschland realistisch, dass mit 1-2 Großen Akteuren auf seiner Seite gezielt Meinung gemacht werden kann. Springer zeigt ja ganz gut, dass dieses Risiko real ist. Hier halte ich einen starken Akteur der sich schwer übernehmen lässt als wichtiges Korrektiv.

Deshalb wäre es nützlich wenn nicht eine kurzzeitige Mehrheit dafür sorgen könnte das Programm nachhaltig zu beschädigen.

Einen Teil der Rundfunkräte direkt zu wählen oder ein System zu schaffen mit verschiedenen Instanzen wäre aber natürlich denkbar.

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Wir haben mit der Sozialwahl einen solchen Mechanismus, der krachend gescheitert ist. Zuletzt haben sich 22% beteiligt. Die Antretenden müssten sich entsprechend präsentieren, damit man sie kennenlernen kann und weiß, wofür sie stehen. So ein Wahlkampf wäre aber dann nicht mehr verhältnismäßig.

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Das kann es ja aktuell auch nicht. Wie gesagt wir haben keinerlei Metrik um das zu messen. Aktuell packen wir Geld in eine Black Box und hoffen einfach, dass das richtige bei rauskommt. Eine Minderheit die aktuell vermutlich viel zu wenig beachtet werden sind Einwanderer. Ich kenne viele, die quasi nie ÖRR schauen. In einer Demokratie hängt die Vertretung der Interessen der Minderheiten immer von den Mehrheiten ab. Das aktuelle ÖRR System funktioniert ja auch nur so lange, wie die Mehrheit es trägt.

Zunächst einmal sehe ich den Effekt von Missbrauch im Unterhaltungsteil des ÖRR nicht so groß. Das würde aktuell wahrscheinlich nur Rentner wirklich drastisch beeinflussen. Damit das funktioniert, müsste z.B. Springer seine Kandidaten in den Rundfunks pushen, die müssten dann sämtliche Stellen austauschen und selbst wenn das alles geklappt hat, müssten die produzierten Propagandafilme auch noch gut sein. Und das ganze müsste so geschehen, dass die Öffentlichkeit davon nichts mitbekommt. Aber wenn man das wirklich befürchtet, kann man auch noch Schutzmechanismen einbauen, sowas wie, dass abwechselnd zwischen einem Kontrollgremium für ARD und ZDF gewählt wird. Und ich wette wenn wir das wirklich wolllen und unsere Köpfe zusammenstellen, finden wir sogar noch bessere Mechanismen.
Außerdem ist das was du hier vorbringst ein Argument gegen Demokratie im Allgemeinen. Dann ergäbe sich die Frage, warum haben wir überhaupt ein demokratisches System, wenn 1-2 große Akteure gezielt Meinung machen können? Der Schaden in unserem politischen System wäre massivst höher, als der von den Leuten, die darüber entscheiden, welche Leute über den Tatort entscheiden.

Deswegen wäre ich für Mechanismen die diese Gruppen noch besser repräsentieren. Wahlen täten das wohl noch weit weniger als das entsenden von Vertretern von Verbänden es könnte.

Wie gesagt bin ich ja für Reformen, aber eben mit anderer Zielsetzung.

Missbrauch könnte ja auch durch zusammenstreichen des Programms entstehen. Um einen Gegenpol zu in anderen Medien gemachter Berichterstattung zu schwächen.

Der Unterhaltungsteil alleine ist da erstmal recht egal.

Und es geht nicht darum, dass Springer den Einfluss übernimmt sondern dass die Strömung die auch dur h Springer (oder einem Äquivalent) vertreten wird die Ziele des ÖRR definieren kann.

Würde also z.B. die Union von Springer gepusht und Springer baut noch den Einfluss durch Zukauf im TV aus oder man hat auch eine TV Gruppe hinter sich, dann könnte mit einer aktuellen Mehrheit der Bevölkerung durch gleichgesinnte Rundfunkräte auch den ÖRR im eigenen Sinne umgestaltet werden, dann birgt das eben sehr wohl Gefahren.

Ein paar Anmerkungen:

Würden Rundfunkräte etc. gewählt, wären die Öffentlich-Rechtlichen abhängig vom Placet der Mehrheit. Das würde eine verschärfte Politisierung bedeuten und dem Populismus Tür und Tor öffnen. Entlang der politischen Mehrheiten würde sich dann ein Quasi-Staatsfunk etablieren. Wohin das führt, sieht man in autokratischen Ländern wie Ungarn und Russland oder auch in Polen.

Man kann den Einfluss von Politiker:innen sicher noch stärker begrenzen, doch schon heute sind sie eine Minderheit in den Gremien.

Zivilgesellschaftliche Akteur:innen zu stärken wäre aber durchaus sinnvoll.

Der Rundfunkbeitrag ist für den Medianhaushalt ein zu vernachlässigender Kostenposten. Von Armut Betroffene können sich zudem befreien lassen.

Ein ordentliches Controlling, das teilweise in der Vergangenheit etwas vernachlässigt wurde, ist zweifelsohne sinnvoll.

Gemessen am Gesamtvolumen der eingesetzten Gelder ist allerdings wenig auszusetzen. Einzelne Negativbeispiele wie das der ehem. RBB-Intendantin fallen da so gut wie gar nicht ins Gewicht. Und die Führungsebene verdient im Vergleich zur freien Wirtschaft geradezu lächerlich wenig.

Selbstverständlich kann man über die Kostenstruktur nachdenken. Man kann sich z. B. fragen, ob jedes sportliche Großereignis im Öffentlich-Rechtlichen übertragen werden muss.

Man sollte jedoch nicht gänzlich außer Acht lassen, dass auch bildungs- und politikferne Zuschauenden-Milieus durchs „Brot und Spiele“-Fernsehen mithin in den Genuss von höherwertigen Sendungen kommen, weil sie z. T. einfach hängen bleiben - sei’s nach dem „Tatort“, in der Halbzeitpause eines Fussballländerspiels oder beim Durchzappen, was längst nicht der Vergangenheit angehört.

Es stimmt halt einfach nicht, dass die große Mehrheit der Zuschauenden hoch selektiv und ganz gezielt nur die Programme aussuchen würde, die sie unbedingt und schon immer sehen oder hören wollten. Bei einem vorrangigen Mediatheken-Programm - Verbesserung der Usability hin oder her - würde mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr viel selektiver geschaut/gehört (Stichwort: verschärfte Blasenbildung).

Ohne Zweifel muss gleichwohl die Digitalstrategie der Öffentlich-Rechtlichen noch sehr verbessert werden. Das sollte jedoch nicht zulasten eines wesentlichen Teils des Programmangebots im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags gehen.

Was in jedem Fall bedenklich stimmt, ist, dass Bildungs- und Jugendprogramme empfindlich eingekürzt werden sollen.

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Dazu das BVerfG:

Es muß im Prinzip dafür Sorge getragen sein, daß für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme geboten werden, welche umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gesichert ist (BVerfGE 73, 118 [157 f.]). Wie sich aus den Darlegungen hierzu deutlich ergibt, bezeichnet der Begriff nicht eine Mindestversorgung, auf die der öffentlich-rechtliche Rundfunk beschränkt ist oder ohne Folgen für die an privaten Rundfunk zu stellenden Anforderungen reduziert werden könnte. Ebensowenig handelt es sich um eine Grenzziehung oder Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk, etwa in dem Sinne, daß Programme oder Sendungen, die der Grundversorgung zuzurechnen sind, dem öffentlich-rechtlichen, alle übrigen dem privaten Rundfunk vorbehalten sind oder vorbehalten werden könnten. Wesentlich sind nach dem Urteil vom 4. November 1986 vielmehr drei Elemente: eine Übertragungstechnik, bei der ein Empfang der Sendungen für alle sichergestellt ist, bis auf weiteres mithin die herkömmliche terrestrische Technik (BVerfGE 73, 118 [123]); weiterhin der inhaltliche Standard der Programme im Sinne eines Angebots, das nach seinen Gegenständen und der Art ihrer Darbietungen oder Behandlung dem dargelegten Auftrag des Rundfunks nicht nur zu einem Teil, sondern voll entspricht; schließlich die wirksame Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt in der Darstellung der bestehenden Meinungsrichtungen durch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen.

Welche Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im einzelnen zu der unerläßlichen Grundversorgung gehören, bedurfte im Urteil vom 4. November 1986 ebensowenig einer Entscheidung wie im vorliegenden Verfahren. Die Frage läßt sich jedenfalls nicht isoliert für einzelne Programme oder Programmteile dieser Anstalten beantworten, weil Grundversorgung stets eine Mehrzahl von Programmen voraussetzt. Das Bundesverfassungsgericht ist im Urteil vom 4. November 1986 davon ausgegangen, daß zumindest der Bestand der im Zeitpunkt dieses Urteils terrestrisch verbreiteten öffentlich-rechtlichen Programme der unerläßlichen Grundversorgung zuzurechnen ist. […] Dem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk liegt (unter anderem) der Gedanke zugrunde, daß der publizistische Wettbewerb zwischen beiden sich anregend und belebend auf das inländische Gesamtangebot auswirken und Meinungsvielfalt auf diese Weise gestärkt und erweitert werde. Damit ist es unvereinbar, dem privaten Rundfunk zwar die Aufgabe einer publizistischen Konkurrenz gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuzumessen, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber eine solche Konkurrenz gegenüber dem privaten zu versagen.

BVerfGE 74, 297 (325f, 332), Hervorhebungen von mir

Ob und in welchem Maß Rundfunkwerbung ihre Adressaten erreicht, hängt für die werbende Wirtschaft von der Attraktivität des Programmumfeldes ab. Diese bemißt sich nach der Einschaltquote. Ein von Werbeeinnahmen abhängiger Rundfunkveranstalter muß darauf Rücksicht nehmen und seine Programmplanung in starkem Maß an Einschaltquoten ausrichten. Damit sind aber gerade jene Anforderungen an die Programmgestaltung gefährdet, die sich für den öffentlichrechtlichen Rundfunk aus der Grundversorgungsaufgabe ergeben

BVerfGE 83, 238 (311)

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Vergleichst du das mit DAX Konzernen oder Branchenintern? Mir fehlt da selbst der Einblick und in Berichten liest man mal, dass der ÖRR hier mehr zahlen würde als die privaten Sender, mal dass es auf Augenhöhe ist und mal, dass der ÖRR weniger zahlt und daher Köpfe verliert.

Da es einen Wechsel in beide Richtungen gibt wäre meine Vermutung, dass es in weiten Teilen auf Augenhöhe ist. Konkrete Zahlen oder zumindest fest Größenordnungen wären da im Vergleich interessant.

Oder ob man sich Ereignisse teilt indem man Sublizenzen verkauft. Olympische Spiele sind zum Teil recht ungünstig zu verfolgen weil zwischen so vielen Disziplinen gesprungen wird. Hier wäre Potential zu sparen ohne gleich das ganze Event zu verlieren.

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Ich würde dieses Argument sogar nehmen und umdrehen:

Potentiell hat jeder Haushalt in Deutschland Zugriff auf die Mediatheken, ohne dafür nochmal extra zu zahlen (Netflix, Sky, Prime, Disney, … ).
Dann lass uns diesen Vorteil doch nehmen, und daraus das best mögliche machen.
Aber nein.

Bei vielen anderen Streamern bekomm ich 4K HDR mit Dolby Atmos.
Was bekomm ich bei ARD / ZDF: FullHD in Stereo.

Das lockt halt Personen mit einem neueren Fernseher, und/oder etwas Homekino zuhause, leider nicht in die Mediathek. (Wobei es in der Mediathek zumindest FullHD gibt, und nicht nur 720p wie im linearen TV. Aber das ist ein anderes Thema)

Ich verstehe, dass dies im linearen TV im normalen Tagesprogramm bei z.B. Nachrichten, oder einer Talkshow, nicht wirklich relevant ist, weil auch ein Kostenfaktor, aber für gute Serien, Filme, Konzerte, Dokus oder ausgesuchte Shows wäre das halt schon ein Anziehungspunkt, zumindest als Stream mal State of the Art zu sein.

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Branchenintern.

Mal ein paar Hausnummern:

Ehem. RTL-Chef Thomas Rabe (2022): 1,5 Millionen €

Das 3,6-Fache des bestbezahlten Intendanten bei der ARD.

WDR-Chef Tom Buhrow (2023): 413.100 €

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Eine Reduzierung der Kanäle allein wird nicht helfen die Jugend zu erreichen.
Da ist „Presseähnlichkeit“ der viel größere Bremsklotz.
Wie Herr Buhrow schon sagte, zu vielen aktuellen Meldungen gibt es noch keine Sendung auf die man sich beziehen kann und somit viele Artikel einfach streichen müsste auf Tagesschau.de und anderen Stellen.
Wir brauchen mehr Onlinepräsenz statt weniger.
Wir brauchen bessere Mediatheken statt linearen Programmen.
Wir müssen den privaten Sendern und Verlagen klar machen dass eine moderne Welt auch auf Social media, Im Netz und zeitunabhängig stattfindet und die alten Regeln inkl. Depublikationspflicht in die Steinzeit gehören und damit abgeschafft.

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Vielleicht muss einer der Sender „Schlagzeilen TV“ sein, in dem nur eine AI Titel und Teaser von schriftlichen Berichten vorliest?

Sparen könnte dabei, dass man nur eine Mediathek hat. Vor ein paar Jahren wurde das diskutiert, man wählte dann den Irrweg mehrere interoperabler Mediatheken (und hat den mWn inzwischen aufgegeben).

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