Novelle des Wärmeplanungsgesetzes: Stellungnahmefristen

Moin liebes Lageteam,

ich möchte Euch gerne einmal darauf aufmerksam machen, dass die Stellungnahmefristen für die WPG-Novelle auffällig kurz sind.

Die Novelle kam für diejenigen Kommunen oder Kreise, die wirklich proaktiv Informationen einholen erst vergangenen Mittwoch – also am 29.04. – aufs Radar. Für die Landesverbände soweit mir bekannt am 28.04. Die Stellungnahmefrist, die in SH den kommunalen Landesverbänden gegeben wurden liegt bei dem 04.05. (Landkreistag) oder dem 05.05. Städte- und Gemeindetag. Dies sind gerade einmal 3-4 Arbeitstage. Eine Einbeziehung von Kommunen, die ja meist nach Einarbeitung in die Landesgesetzgebung die planungsverantwortlichen Stellen sind, ist so kaum möglich. Eine sach- und fachgerechte Stellungnahme auf höheren/anderen Ebenen mutmaßlich eher auch nicht.

Nicht bekannt ist mir, wie lange den Bundesverbänden die Informationen schon vorlagen. Ich gehe aber davon aus, dass dies auch nicht viel länger war.

Vielleicht macht es einmal Sinn zu überprüfen, ob so kurze Stellungnahmefristen legitim und auch ob solche kurzen Stellungnahmefristen ein Werkzeug sind, mit dem in unserer Demokratie gerade in diesen Zeiten operiert werden sollte.

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Um Reiches Sabotage am GEG unbeschadet durchzubringen, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden.

Bis zur Jahresmitte müssen Deutschlands 80 Großstädte ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen. Danach dürfen die dortigen Einwohner nur noch Heizungen neu installieren, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Für die Fernwärme gelten Extraregeln. Für Öl- und Gasheizungen würde es dagegen sehr eng werden.

Aber: Die schwarz-rote Koalition will die 65-Prozent-Regel abschaffen und durch eine überarbeitete Biotreppe für neue Heizungen sowie durch eine Grüngasquote für Gasversorger ersetzen. Damit die Neuregelung greift, muss das Gesetz noch vor dem 1. Juli in Kraft treten.