Notarbashing in der letzten Lage

Ich finde in der letzten Lage (und allgemein in der Berichterstattung) wurde ein wenig zu Unrecht auf die Notare bei Immobilientransaktionen geschimpft. Jeder Notar ist mittlerweile nach der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich dazu angehalten, eine Geldwäscheprüfung vorzunehmen. Mittlerweile gibt es sogar im Internet ein GWG-Prüfungstool (https://gwg-pruefungstool.bnotk.de), welches jeder Notar vor einer Beurkundung nutzen kann. Bestandteil eines jeden Beurkundungsvorganges ist dabei auch ein Blick in das Transparenzregister, um gerade die Frage nach dem wirtschaftlichen Berechtigten klären zu können. Für ausländische Gesellschaften, deren wirtschaftlichen Berechtigten mangels Veröffentlichung im Transparenzregister nicht festgestellt werden kann, herrscht sogar ein Beurkundungsverbot. Sollte ein Notar hiergegen verstoßen, macht dies ernsthafte berufliche Konsequenzen obligatorisch. Jeder Notar wird turnusmäßig geprüft und wird kein Interesse daran haben, seinen Beruf aufs Spiel zu setzen. Schwarze Schafe gibt es aber natürlich immer.

Geldwäsche durch Immobilien war bis vor kurzem vor allem ein Thema bei Zwangsversteigerungen. Hier war es jedem möglich, Grundstücke ohne Notar und durch Bargeldeinzahlung (!) im Wege eines Zuschlages zu erwerben. Hier hat der Staat jahrelang gepennt und überhaupt keine Geldwäscheprüfung vorgenomen. Kein Wunder also, dass die Mehrzahl der mittlerweile von der Staatsanwaltschaft arrestierten Grundstücke aus dem Clanbereich in Berlin überwiegend im Rahmen der Zwangsversteigerung und eben nicht über einen Notar erworben worden sind.

Ich habe es nicht als Bashing verstanden. Trotzzdem wäre es sinnvoll gewesen, zu erklären, warum es von Notaren und Rechtsanwälten bisher nur so wenig Meldungen gibt:

Wegen der bestehenden Berufsverschwiegenheitsverpflichtung waren Meldungen in der Vergangenheit überhaupt nur zulässig, wenn der Notar/Anwalt positive Kenntnis von der Geldwäsche hatte.

Bedenken oder Zweifel waren nicht ausreichend. Das wird sich mit Inkrafttreten der Meldeverordnung zum 1.10. allerdings ändern.