Neues Kartellrecht: Erster Entwurf

Am 20.09. hat das BMWK einen ersten Referentenentwurf zur Reformierung des Kartellrechtes vorgelegt:

Das hatte Robert Habeck ja mit den Worten „mit Zähnen und Klauen“ angekündigt und tatsächlich gingen die neuen Befugnisse der Wetbewerbshütter nach diesem Entwurf sehr weit.

Insbesondere werden die Hürden für den Nachweis von Marktmanipulation ordentlich gesenkt.

Eine, wie ich finde, halbwegs neutrale Einordung (auch wenn dort das Resümee des Ifo zum Tankrabatt für bare Münze genommen wird) gibt es dazu beim Verfassungsblog:

Das der BDI z.B. dagegen ist, halte ich auch erstmal für ein gutes Signal:

Der Handelsverband Deutschland schreibt außerdem, wenig überaschend (Quelle: einzelhandel.de):

„Der Gesetzentwurf bringt ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Richtigkeit der Ergebnisse freier Wettbewerbsprozesse zum Ausdruck“

Der Satz ist schon harter Tobak, wenn man auf die Spritpreisentwicklung in Deutschland schaut.

Würde mich jedenfalls freuen, wenn die Lage, zumindest wenn es mit dem Gesetz mal ernst wird, dazu eine kleine Einordnung geben könnte.

Anmerkung:
Ich bin aktuell nicht so aktiv im Forum und weiß daher nicht, ob das hier im Forum schon mal erwähnt wurde, daher bitte um Rückmeldung, falls dem so sein sollte.

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