Liebes Lage-Team,
in einem Beitrag der SZ skizziert Ronen Steinke die Pläne der Bundesregierung, bestimmte Handlungsweisen im Zusammenhang mit der Seenotrettung unter Strafe zu stellen. Ein solcher Vorschlag durch das SPD-geführte Innenministerium hat mich doch etwas überrascht. Aus humanitärer Sicht finde ich das erschreckend. Es würde mich freuen, wenn der Vorschlag beleuchtet und die Hintergründe diskutiert würden.
Entschuldigt, da hab ich das SZ+ Zeichen übersehen. Das Innenministerium plant eine Änderung von § 96 AufenthG, der Strafen gegen Schleuser regelt. Bislang fielen nur diejenigen unter den Tatbestand der Norm, die Menschen gegen Erhalt eines Vorteils oder das Versprechen eines Vorteils nach Europa verhalfen (in der Regel Geld). Der neue Vorschlag sieht eine Strafbarkeit bereits für das wiederholte oder zugunsten von mehreren Ausländern Verhelfen zur Einreise vor. Ähnlich ist das in Griechenland und Italien geregelt.
Seenotrettervereine könnten sich zukünftig nicht nur in Italien und Griechenland einer Strafbarkeit ausgesetzt sehen, sondern auch in Deutschland.
Das Innenministerium dementiert, dass solche Vereine von der Änderung betroffen wären, da es sich in solchen Fällen um gerechtfertigtes Vorgehen handle (wohl Anspielung auf § 34 StGB oder vergleichbare int. Norm). Quelle dazu, kann leider die Mitteilung selbst nirgendwo finden: https://orf.at/stories/3339206/
In meinen Augen ist aber es kritisch, derartige Handlungen überhaupt in den Tatbestand fallen zu lassen. Auch dahingehend würde mich eine Einschätzung durch die Lage interessieren.
Steinke kritisiert insbesondere auch die Art und Weise der Änderung:
„Der entsprechende Passus findet sich etwas versteckt in dem Gesetzentwurf, der vom Bundeskabinett bereits beschlossen und in der vergangenen Woche an den Bundestag geschickt worden ist. An der entsprechenden Stelle heißt es lediglich kryptisch, dass die Wörter „Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5“ ersetzt würden durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Satz 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2, 3, 5 und 6, Satz 2“. Eine Begründung für diese Änderung findet sich dort nicht.“
Nur, wer nochmal genau nachliest, stößt dann überhaupt auf die geplanten Änderungen. Eine derartige Vorgehensweise ist mE ebenfalls kritisch zu sehen.
Nun ja, entweder lügt Faeser, nachdem ihr kleines Osterei im Gesetzentwurf vor der Verabschiedung gefunden wurde, oder die Formulierung wurde von irgendwelchen Mitarbeitern ihres Hauses ohne ihr Wissen in den Text eingeschleust^^. Dann sollte sie besser die verantwortlichen U-Boote identifizieren und irgendwohin versetzen lassen, wo sie weniger Schaden anrichten können, Patentamt, Kraftfahrt-Bundesamt, wo auch immer.
Denn für sich ist der Text nach der Entschlüsselung ziemlich eindeutig.